Die Formalitäten zur Gründung einer Gesellschaft in Frankreich
Die Gründung einer Gesellschaft in Frankreich erfordert nach der Wahl der Rechtsform die Einhaltung mehrerer Formalitäten: Erstellung der Satzung, Einzahlung des Kapitals, Veröffentlichung einer gesetzlichen Anzeige und Eintragung über das zentrale Online-Portal (Guichet Unique), um den Handelsregisterauszug (K-bis) zu erhalten.
Zusammenfassung
Die wichtigsten Etappen der Gesellschaftsgründung sind:
- Definition des Projekts und Wahl der Rechtsform in Abhängigkeit von der Anzahl der Gesellschafter, dem gewünschten Haftungsgrad und den Entwicklungszielen.
- Erstellung der Satzung, um die Funktionsregeln, die Kapital- und Rechteverteilung sowie die Befugnisse der Geschäftsführer festzulegen.
- Bestimmung des Gesellschaftssitzes durch Festlegung einer offiziellen Adresse.
- Einzahlung des Stammkapitals auf ein Sperrkonto und Erhalt der Bestätigung über die Hinterlegung der Mittel.
- Veröffentlichung einer gesetzlichen Anzeige, um Dritte über die Gründung der Gesellschaft zu informieren.
- Einreichung der Unterlagen zur Eintragung online über das zentrale Portal (Guichet Unique), um den K-bis-Auszug zu erhalten – das offizielle Dokument, das die rechtliche Existenz der Gesellschaft bescheinigt.
Wer kann Gesellschafter einer Gesellschaft sein?
Ein Gesellschafter ist eine natürliche oder juristische Person, die bei der Gründung oder während des Bestehens der Gesellschaft eine Einlage in das Stammkapital leistet.
Welche Rechte haben die Gesellschafter?
Die Rechte der Gesellschafter variieren je nach Rechtsform der Gesellschaft und den Bestimmungen in der Satzung. Sie bilden jedoch einen gemeinsamen Kern, der ihre Beteiligung am Leben und an den Ergebnissen des Unternehmens garantieren soll.
- Recht auf Gewinnbeteiligung: Beteiligung an den Ergebnissen im Verhältnis zu den Einlagen, gegebenenfalls mit Ausschüttung von Dividenden.
- Stimmrecht: Teilnahme an gemeinschaftlichen Entscheidungen gemäß der Satzung.
- Recht auf Information: Zugang zu den Jahresabschlüssen und Gesellschaftsunterlagen.
- Haftung: Beschränkt oder unbeschränkt, je nach gewählter Rechtsform.
In Personengesellschaften (z. B. SARL) werden die Anteile als Geschäftsanteile bezeichnet. In Aktiengesellschaften (z. B. SAS) sind die Inhaber der Titel Aktionäre und besitzen Aktien.
Wer leitet die Gesellschaft und welche Verantwortung trägt er?
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft rechtlich und sorgt für deren laufende Verwaltung.
Je nach Gesellschaftsform kann dies sein:
- Präsident (SAS, SASU).
- Geschäftsführer (SARL, EURL).
- Verwaltungsratsvorsitzender und/oder Generaldirektor (SA).
Der Geschäftsführer übt ein Mandat aus. Er wird von den Gesellschaftern oder Aktionären ernannt, um im Namen und für Rechnung der juristischen Person zu handeln.
Seine Funktionen sind zugleich:
- Repräsentativ: Er verpflichtet die Gesellschaft rechtlich gegenüber Dritten (Kunden, Partnern, Behörden).
- Exekutiv: Er stellt die operative Leitung sicher und setzt die von den Gesellschaftern oder zuständigen Gesellschaftsorganen festgelegte Strategie um.
- Organisatorisch: Er wacht über die Einhaltung der gesetzlichen, steuerlichen, sozialen und buchhalterischen Verpflichtungen der Gesellschaft.
Der Umfang seiner Befugnisse wird durch das Gesetz und die Satzung festgelegt. Gegenüber Dritten sind seine Befugnisse grundsätzlich weitreichend, um die Rechtssicherheit von Transaktionen zu gewährleisten.
Der Geschäftsführer ist im Rahmen seines Mandats kein Arbeitnehmer. Er kann eine Vergütung erhalten, die vom zuständigen Organ gemäß der Satzung festgelegt wird (häufig die Gesellschafterversammlung).
Je nach Gesellschaftsform und Situation des Geschäftsführers unterliegt er entweder dem System für Quasi-Arbeitnehmer (assimilés-salariés) oder dem System für Selbstständige (travailleurs non-salariés).
Weitere Informationen finden Sie in unserer entsprechenden Rubrik
Seine zivil- oder strafrechtliche Haftung kann im Falle von Managementfehlern oder Verstößen geltend gemacht werden.
Was ist das Stammkapital und wie setzt es sich zusammen?
Das Stammkapital entspricht dem Gesamtbetrag der Einlagen, die von den Gesellschaftern bei der Gründung der Gesellschaft geleistet werden.
Es strukturiert die Verteilung der Rechte (Stimmrechte und finanzielle Rechte) und stellt ein finanzielles Signal für die wirtschaftliche Glaubwürdigkeit des Unternehmens dar. Das Stammkapital kann Voraussetzung für bestimmte Vorgänge sein (Ausschreibungen, Finanzierungen) und kann im Laufe des Gesellschaftslebens nach geregelten Verfahren erhöht oder herabgesetzt werden.
Welche Arten von Einlagen sind möglich?
- Bareinlagen: Geldbeträge, die bis zur Eintragung auf ein Sperrkonto eingezahlt werden.
- Sacheinlagen: Materielle oder immaterielle Güter, die auf die Gesellschaft übertragen werden.
- Tätigkeitseinlagen (Apports en industrie): Kenntnisse oder Know-how (ohne Aufnahme in das Kapital).
Der Mindestbetrag variiert je nach Gesellschaftsform:
- Das Kapital kann bei SARL und SAS frei festgelegt werden, mit einem Minimum von 1 €.
Bei einer SA ist es auf mindestens 37.000 € festgelegt.
Was sind die wichtigsten Schritte zur Gründung einer Gesellschaft?
Die Gründung einer Gesellschaft basiert auf einer Abfolge von rechtlichen, administrativen und finanziellen Schritten. Von der Strukturierung des Projekts bis zur Eintragung entspricht jeder Schritt präzisen Anforderungen und bestimmt die Gültigkeit sowie die Sicherheit der Struktur. Die folgenden Abschnitte beschreiben diese verschiedenen Phasen im Detail, um das Verständnis zu erleichtern.
Vor jeder Eintragung ist es wichtig, die Grundlagen des Projekts zu legen:
- Erstellung eines strukturierten Businessplans (Zeitplan, Ambitionen, Entwicklungsperspektiven).
- Durchführung einer Marktstudie zur Validierung der Tragfähigkeit.
- Festlegung der Art der Tätigkeit (gewerblich, freiberuflich, handwerklich, bürgerlich-rechtlich).
- Wahl der Anzahl der Gesellschafter und des Geschäftsführers im Einklang mit der geplanten Rechtsform.
- Identifizierung des Finanzierungsbedarfs.
- Prüfung, ob die Tätigkeit reglementiert ist oder einer spezifischen Kontrolle unterliegt (ausländische Investitionen, Wettbewerbsrecht).
- Antizipation von migrationsrechtlichen Fragen, falls nicht-europäische Geschäftsführer nach Frankreich ziehen.
Diese Phase bestimmt die rechtliche und finanzielle Sicherheit des Projekts.
Der Name, der Slogan oder das Logo können als Marke geschützt werden.
Die Anmeldung erfolgt beim Nationalen Institut für gewerbliches Eigentum (INPI). Der Schutz ist 10 Jahre gültig und verlängerbar.
Kernpunkte:
- Prüfung der Verfügbarkeit vor der Anmeldung.
- Wahl der relevanten Klassen gemäß der internationalen Klassifikation von Nizza. Jede Klasse entspricht einem Tätigkeitssektor.
- Antizipation zukünftiger Aktivitäten: Der Schutz deckt nur die ausgewählten Klassen ab.
- Ungefähre Kosten: zwischen 50 € und 300 € je nach Anzahl der Klassen.
Die Begleitung durch einen Berater für geistiges Eigentum kann das Verfahren absichern.
Weiterführende Informationen
Die Rechtsform (SARL, SAS, SA usw.) bestimmt:
- Die Art der Governance.
- Die Haftung der Gesellschafter.
- Das Sozialversicherungssystem des Geschäftsführers.
- Die Modalitäten der Übertragung von Anteilen.
Die Satzung bildet den Gründungsakt der Gesellschaft. Sie legt fest:
- Den Gesellschaftszweck.
- Den Gesellschaftssitz.
- Das Kapital.
- Die Funktionsregeln.
Sie ist obligatorisch, öffentlich und gegenüber Dritten wirksam.
Bei mehreren Gesellschaftern kann ein Gesellschaftervertrag die Satzung ergänzen. Dieses vertrauliche Dokument regelt insbesondere:
- Die Ausstiegsbedingungen.
- Spezifische Rechte.
- Die Beilegung von Konflikten.
Die Domizilierung entspricht dem in der Satzung genannten Gesellschaftssitz. Sie bestimmt die Zuständigkeit von Behörden und Gerichten und ist vor der Eintragung obligatorisch.
Mögliche Optionen:
- Wohnsitz des gesetzlichen Vertreters (unter Bedingungen, zeitlich begrenzt auf 5 Jahre).
- Gewerbe- oder Geschäftsräume (an die Tätigkeit angepasster Mietvertrag).
- Zugelassenes Domizilierungsunternehmen.
- Coworking oder Gründerzentrum.
- Räumlichkeiten, die an einen Geschäftsbetrieb (Fonds de commerce) gebunden sind.
Jede spätere Verlegung erfordert eine Änderung der Satzung und eine gesetzliche Veröffentlichung.
Die Einzahlung des Kapitals ist für Handelsgesellschaften obligatorisch.
Sie besteht darin:
- Ein Konto auf den Namen der in Gründung befindlichen Gesellschaft zu eröffnen.
- Die Bareinlagen einzuzahlen.
- Eine Bestätigung über die Hinterlegung der Mittel zu erhalten.
Die Einzahlung kann bei einer Bank oder einem Notar erfolgen. Die Bestätigung ist für die Eintragung unerlässlich.
Hinweis:
Um die Kontoeröffnung zu erleichtern, wenden Sie sich an die Bank der Muttergesellschaft, um zu erfahren, ob diese über Filialen in Frankreich verfügt.
Bestimmte Tätigkeiten erfordern:
- Eine vorherige Genehmigung (reglementierte Tätigkeiten).
- Eine Kontrolle ausländischer Investitionen.
- Eine Bestätigung durch die Wettbewerbsbehörden.
Diese Prüfungen müssen vor der Eintragung durchgeführt werden. Besuchen Sie unsere entsprechende Seite.
Die Veröffentlichung einer gesetzlichen Anzeige informiert Dritte über die wichtigsten Etappen im Leben einer Gesellschaft (Gründung, Änderung, strukturverändernde Maßnahmen, Auflösung). Sie muss in einem zugelassenen Medium des Departements des Gesellschaftssitzes erfolgen.
Die ungefähren Kosten für eine Gründung variieren je nach Rechtsform und Standort zwischen 120 € und 200 €.
Weiterführende Informationen
Die Eintragung erfolgt online über das vom INPI verwaltete zentrale Online-Portal für Unternehmensformalitäten (Guichet Unique).
Die Unterlagen umfassen insbesondere:
- Die unterzeichnete Satzung.
- Den Nachweis über den Gesellschaftssitz.
- Die Bestätigung über die Hinterlegung der Mittel.
- Den Identitätsnachweis des Geschäftsführers.
- Die Erklärung über die wirtschaftlich Berechtigten.
Je nach Tätigkeit können zusätzliche Dokumente verlangt werden.
Ungefähre Kosten der Formalitäten: ca. 60 €, exklusive gesetzlicher Anzeige.
Nach der Validierung:
- Die Gesellschaft erhält ihren K-bis-Auszug.
- Die rechtliche Existenz wird offiziell.
- Die durchschnittliche Dauer beträgt 2 bis 3 Wochen, sofern die Unterlagen vollständig sind.
Das zentrale Online-Portal (Guichet Unique)
Die Zentralisierung der Formalitäten über ein einziges digitales Portal und der präzise rechtliche Rahmen der Gründungsschritte garantieren ein sicheres, transparentes und vorhersehbares Umfeld für nationale und internationale Investoren.