Einen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden
Die Anmeldung bei der französischen Sozialversicherung ist ein fester Bestandteil des Einstellungsprozesses. Sie erleichtert den Zugang zur medizinischen Versorgung, die Erstattung von Gesundheitskosten sowie den Zugang zu sämtlichen sozialen Rechten des Arbeitnehmers, der in Frankreich tätig ist.
Zusammenfassung
- Die Anmeldung bei der Sozialversicherung ist für jeden Arbeitnehmer, der in Frankreich arbeitet, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, verpflichtend.
- Sie ermöglicht die Eröffnung sozialer Ansprüche und den Zugang zur Erstattung von Gesundheitskosten.
- Der Arbeitgeber nimmt die Vorabanmeldung zur Einstellung (DPAE) vor, die die obligatorischen sozialversicherungsrechtlichen Formalitäten auslöst.
- Wenn der Arbeitnehmer noch nie registriert wurde, ist ein Antrag auf Eröffnung der Ansprüche erforderlich. Der Arbeitgeber kann ihn einleiten.
- Es wird eine Sozialversicherungsnummer zugeteilt, die anschließend die Beantragung der Carte Vitale ermöglicht.
Was bedeutet die Anmeldung bei der Sozialversicherung?
Die Anmeldung bei der Sozialversicherung entspricht der Registrierung einer Person im französischen System der sozialen Sicherung. Sie ermöglicht es dem Arbeitnehmer, ab Beginn seines Arbeitsvertrags für folgende Risiken abgesichert zu sein:
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
- Krankheit und Mutterschaft.
- Invalidität und Tod.
- Rente.
Diese Anmeldung beruht auf der Zuteilung einer Sozialversicherungsnummer, die für die Erstattung von Gesundheitskosten und die Berechnung sozialer Ansprüche unerlässlich ist.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme?
Um eine Kostenübernahme der Gesundheitskosten zu erhalten, muss eine Person eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- In Frankreich arbeiten, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
- Seit mindestens drei Monaten dauerhaft und rechtmäßig in Frankreich wohnen.
Sonderfall: nach Frankreich entsandte Arbeitnehmer
Nach den europäischen Verordnungen und bestimmten bilateralen Abkommen können ausländische Arbeitnehmer, die im Auftrag ihres im Ausland ansässigen Arbeitgebers in Frankreich tätig sind, unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dem Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslandes zugeordnet bleiben.
Wer nimmt die Anmeldung vor?
Jedes Unternehmen, das in Frankreich einen Arbeitnehmer einstellt, muss bei der Urssaf eine Vorabanmeldung zur Einstellung (DPAE) vornehmen.
Diese Meldung:
- Ist verpflichtend.
- Muss vor Arbeitsantritt erfolgen, frühestens innerhalb der 8 Tage vor der Einstellung.
- Ermöglicht die Übermittlung der Arbeitnehmerdaten an die Sozialversicherungsträger.
Die DPAE muss auf dieser Seite vorgenommen werden.
Wenn der Arbeitnehmer bereits in Frankreich angemeldet war und bereits eine Sozialversicherungsnummer besitzt, reicht die DPAE aus, um die Kontinuität seiner Ansprüche sicherzustellen.
Ohne vorherige Anmeldung ist ein spezielles Verfahren zur Registrierung und Eröffnung der Ansprüche erforderlich.
Wenn der Arbeitnehmer noch nie angemeldet war, ist ein Antrag auf Eröffnung der Ansprüche erforderlich.
Diese Situation betrifft insbesondere:
- Neu zugezogene ausländische Arbeitnehmer.
- Bestimmte entsandte Arbeitnehmer, die in Frankreich ansässig werden.
- Begleitende Familienangehörige ohne Erwerbstätigkeit.
Fall von im Ausland ansässigen Arbeitgebern
Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland, ohne Niederlassung in Frankreich, das jedoch einen Arbeitnehmer auf französischem Staatsgebiet beschäftigt, muss seine Sozialabgaben bei der zuständigen Stelle für ausländische Unternehmen anmelden und entrichten.
URSSAF Alsace
Nationales Zentrum für ausländische Unternehmen – CNFE
67945 Strasbourg cedex
Zugehörige Ressourcen
Wie werden die Ansprüche in der Krankenversicherung eröffnet?
Online-Registrierung für Arbeitgeber
Die Registrierung kann vom Arbeitgeber online vorgenommen werden. Sie ermöglicht eine vereinfachte Einreichung der Unterlagen ohne Wege und eine reibungslosere administrative Bearbeitung
Dieses digitale Verfahren betrifft ausländische Arbeitnehmer, die in Frankreich eingestellt werden, sowie ihre begleitenden Familienangehörigen.
Wenn es nicht möglich ist, die Schritte online durchzuführen, kann ein Papierantrag mithilfe desFormulars S1106 „Antrag auf Eröffnung von Ansprüchen bei der Krankenversicherung“ eingereicht werden. Dieser Antrag muss gesendet werdenper Post, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, an die zuständige CPAM
- Die Primäre Krankenkasse (CPAM) im französischen Mutterland.
- Die Allgemeine Sozialversicherungskasse (CGSS) in den Übersee-Départements und -Regionen (Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, La Réunion).
- Die Sozialversicherungskasse von Mayotte (CSSM) auf Mayotte.
Ab dem ersten Tag des Vertrags ist der Arbeitnehmer über die Sozialversicherung abgesichert. Die Ansprüche können rückwirkend reguliert werden, wodurch die Kostenübernahme für Behandlungen möglich ist, die vor der endgültigen Zuteilung der Sozialversicherungsnummer angefallen sind.
Die Zuteilung der Sozialversicherungsnummer und der Erhalt der Carte Vitale erleichtern jedoch die Erstattungsverfahren erheblich.
Zur Eröffnung der Ansprüche in der Krankenversicherung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie des Reisepasses.
- Aufenthaltsnachweis für Staatsangehörige außerhalb EU/EWR/Schweiz.
- Auszug aus der Geburtsurkunde mit Abstammung, übersetzt durch einen vereidigten Übersetzer.
- Auszug aus der Heiratsurkunde, falls zutreffend.
- Bankverbindung (RIB).
- Wohnsitznachweis.
- Für Arbeitnehmer: Gehaltsabrechnung oder Arbeitsvertrag.
Die begleitende Familie erhält ab dem ersten Tag des Vertrags der Hauptperson sozialen Versicherungsschutz, insbesondere im Rahmen eines Aufenthaltstitels „Talent“.
Der Antrag auf Anmeldung der Familie kann gleichzeitig mit dem des Arbeitnehmers über dasselbe Online-Formular gestellt werden.
Für Inhaber eines Titels „Talent“ und ihre Familie bündelt die CPAM Paris die Anträge.
Gut zu wissen
Bestimmte Unterlagen, insbesondere der Auszug aus der Geburtsurkunde, müssen vor der Ankunft in Frankreich bei den zuständigen ausländischen Behörden eingeholt werden. Arbeitgebern wird empfohlen, ihre Mitarbeitenden dazu anzuhalten, diese Schritte frühzeitig zu planen, um Verzögerungen bei der Anmeldung zur französischen Sozialversicherung zu vermeiden.
Weiterführende Informationen
Was ist die Sozialversicherungsnummer?
Nach Prüfung der Unterlagen vergibt die zuständige Kasse eine vorläufige Sozialversicherungsnummer.
Diese Nummer ermöglicht es:
- Administrative Schritte zu erledigen.
- Die Erstattung von Gesundheitskosten zu erhalten.
Die vorläufige Nummer eröffnet dieselben Rechte wie eine endgültige Nummer, mit Ausnahme des Drittzahlerverfahrens.
Sobald die endgültige Nummer zugeteilt ist, kann der Arbeitnehmer sein Ameli-Konto (persönlicher Online-Bereich der Krankenversicherung) erstellen und seine Carte Vitale beantragen.
Wussten Sie schon?
Die Sozialversicherungsnummer ist die Registrierungsnummer im nationalen Identifikationsregister natürlicher Personen. Sie besteht aus 13 Ziffern und ermöglicht es dem Versicherten, Leistungen der Krankenversicherung, Mutterschaft usw. zu erhalten.
Welche Rolle spielt die Carte Vitale?
Die Carte Vitale ist eine Chipkarte, die die Anmeldung bei der französischen Sozialversicherung nachweist und alle Informationen des Versicherten enthält (Identität, Sozialversicherungsnummer, Krankenversicherungssystem …).
Sie wird von der Krankenversicherung kostenlos ausgestellt, jedoch muss der Arbeitnehmer sie über sein Ameli-Konto beantragen.
Sie ermöglicht insbesondere:
- Die automatische Erstattung von Behandlungen.
- Die Nutzung des Drittzahlerverfahrens für bestimmte Leistungen.
- Die Reduzierung administrativer Schritte.
- Die Mitversicherung von Anspruchsberechtigten.
Die Carte Vitale hat keine Gültigkeitsdauer, muss jedoch regelmäßig aktualisiert werden. Sie ist außerdem in digitaler Form über die mobile App „Carte Vitale“ verfügbar.
Bei Verlust oder Diebstahl kann dies online gemeldet werden, um eine neue Karte zu erhalten.
Wussten Sie schon?
Arbeitnehmer können ihr Kind auf ihrer Carte Vitale eintragen. Dies ist über dasAmeli-Konto in der Rubrik Meine Schritte > „Ihr Kind auf der Carte Vitale eintragen“ möglich.