Soziale Absicherung bei internationaler Mobilität: Entsendung oder Expatriierung?
Die internationale Mobilität hat direkten Einfluss auf das anzuwendende Sozialversicherungssystem. Je nachdem, ob es sich um eine Entsendung oder eine Expatriierung handelt, unterscheiden sich die Zugehörigkeitsregeln. Für den Arbeitgeber ist es unerlässlich, die Situation des Mitarbeiters vor der Ankunft in Frankreich zu klären.
Was versteht man unter sozialer Absicherung bei internationaler Mobilität?
Die soziale Absicherung umfasst alle Maßnahmen zur Deckung der wichtigsten Risiken des Berufs- und Privatlebens (Krankheit, Arbeitsunfälle, Rente, Erwerbsunfähigkeit).
Bei internationaler Mobilität gelten diese Rechte nicht automatisch auf die gleiche Weise. Vor jedem Einsatz in Frankreich muss der Arbeitgeber das anzuwendende Sozialversicherungssystem bestimmen. Diese Wahl legt fest, in welchem Staat die Beiträge zu zahlen sind, welche Meldepflichten bestehen und wie der Arbeitnehmer geschützt ist.
Das anzuwendende System hängt ab von:
- Den Merkmalen des Einsatzes in Frankreich (Dauer, Grund, Ausübungsbedingungen).
- Dem Status des Arbeitnehmers (entsandt oder expatriiert).
- Dem Herkunftsland und dem Aufnahmeland.
- Dem Bestehen oder Nichtbestehen internationaler Sozialversicherungsabkommen.
Welche verschiedenen Situationen der internationalen Mobilität gibt es?
Innergemeinschaftliche Entsendung
Der Arbeitnehmer arbeitet gewöhnlich für einen Arbeitgeber mit Sitz in einem EU-Staat, dem EWR oder der Schweiz. Das Unterordnungsverhältnis bleibt während des Einsatzes bestehen.
Entsendung aus einem Staat außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz
Der Arbeitnehmer arbeitet gewöhnlich für einen Arbeitgeber mit Sitz in einem Drittstaat außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz. Das Unterordnungsverhältnis bleibt während des Einsatzes bestehen.
Expatriierung
Der Arbeitnehmer arbeitet für einen Arbeitgeber mit Sitz in Frankreich und unterliegt einem Arbeitsvertrag nach französischem Recht. Er ist dem französischen Sozialversicherungssystem angeschlossen.
Unternehmensvertreter
Unternehmensvertreter im Rahmen beruflicher Mobilität in Frankreich müssen einem System der sozialen Absicherung angeschlossen sein. Das System, dem sie unterliegen, hängt von ihrem Status als Führungskraft, der Rechtsform des Unternehmens und den ausgeübten Tätigkeiten ab.