Einkommenssimulator für Arbeitnehmer
Dieser von der URSSAF angebotene Simulator ermöglicht es, das Nettogehalt eines Arbeitnehmers auf Grundlage des Bruttogehalts sowie die Gesamtkosten für den Arbeitgeber zu schätzen.
Diese Schätzung ist indikativ und berücksichtigt weder Tarifverträge noch Einstellungsbeihilfen. Es gibt nämlich zeitversetzte Einstellungsbeihilfen, die Sie auf dem offiziellen Portal von France Travail finden können.
Überseegebiete: sogenannte „Lodeom“-Befreiung
Unternehmen mit Sitz in den Übersee-Départements und -Regionen: Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion (mit Ausnahme von Mayotte) können unter bestimmten Bedingungen von bestimmten Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden.
Je nach Situation des Unternehmens gelten unterschiedliche Befreiungssätze: Branche, Unternehmensgröße, Umsatz und Standort.
Den „Lodeom“-Rechner zur Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen finden Sie auf der Website der URSSAF.
Mayotte
Die in Mayotte geltenden Beitragssätze finden Sie auf der Website des CLEISS: Klicken Sie hier.