Kündigung: Beendigung auf Initiative des Arbeitnehmers

In Frankreich kann ein Arbeitnehmer mit unbefristetem Vertrag seinen Arbeitsvertrag aus eigener Initiative beenden, ohne sich rechtfertigen zu müssen. Die Kündigung erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Kündigungsfrist und der Vertragsbeendigung.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Die Kündigung entspricht einer Beendigung des Arbeitsvertrags auf Initiative des Arbeitnehmers, ohne Begründungspflicht.
  • Sie setzt einen klaren und eindeutigen Willen des Arbeitnehmers voraus.
  • Eine Kündigungsfrist muss grundsätzlich eingehalten werden, sofern keine Ausnahmen vorliegen.
  • Die Kündigung eröffnet nicht automatisch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, außer in bestimmten Fällen.

Was ist eine Kündigung?

Die Kündigung ist die Entscheidung eines Arbeitnehmers mit unbefristetem Vertrag, seinen Arbeitsvertrag freiwillig zu beenden. Sie beruht auf einem klaren, ernsthaften und eindeutigen Willen.

Der Arbeitgeber kann nicht allein aus dem Verhalten des Arbeitnehmers auf eine Kündigung schließen.

  • Das Verlassen des Arbeitsplatzes kann einer Kündigung gleichgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht innerhalb von 15 Tagen nach Aufforderung wieder aufnimmt.
  • Umgekehrt handelt es sich nicht um eine Kündigung, sondern um einen Aufhebungsvertrag, wenn die Beendigung auf einer Vereinbarung zwischen den Parteien beruht.

Befristete Verträge

Die Kündigung betrifft nur unbefristete Verträge. Ein Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag kann seinen Vertrag nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen beenden, beispielsweise (Einstellung mit unbefristetem Vertrag, schweres Verschulden, höhere Gewalt usw.). Man spricht dann von vorzeitiger Beendigung und nicht von Kündigung. Die Fälle der Beendigung eines befristeten Vertrags finden Sie auf unserer entsprechenden Seite.

Weitere Informationen

Welches Verfahren gilt für eine Kündigung?

Um zu kündigen, muss der Arbeitnehmer mehrere Schritte einhalten.

Welche Auswirkungen hat dies auf die verschiedenen Rechte des Arbeitnehmers?

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Die Kündigung eröffnet grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie einen freiwilligen Verlust des Arbeitsplatzes darstellt. Bestimmte Situationen ermöglichen jedoch eine Entschädigung.

  • Man spricht dann von einer berechtigten Kündigung.
  • Diese Situationen können insbesondere einen Umzug zur Begleitung des Ehepartners, ein berufliches Umschulungsprojekt, eine Unternehmensgründung oder -übernahme oder eine qualifizierende Ausbildung umfassen.

Die Eröffnung der Ansprüche hängt von den durch die Arbeitslosenversicherung festgelegten Bedingungen ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

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Aufenthaltsrecht

Für Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines Drittstaats außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind, variieren die Auswirkungen einer Kündigung je nach Aufenthaltstitel.

  • Wenn der Titel jede berufliche Tätigkeit erlaubt, hat die Kündigung grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen.
  • Bei Titeln, die an eine bestimmte Beschäftigung gebunden sind, kann die Situation hingegen sensibler sein, insbesondere bei der Verlängerung.

Eine Einzelfallprüfung wird empfohlen, um das Aufenthalts- und Arbeitsrecht zu beurteilen, auch bei einem neuen Arbeitgeber.

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