Elektronische Rechnungsstellung: Die Reform ist am 1. September 2026 in Kraft getreten
- Rechtliches
Ab sofort müssen alle in Frankreich ansässigen und der Mehrwertsteuer unterliegenden Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – in der Lage sein, Rechnungen in elektronischem Format zu empfangen.
Schrittweise Einführung der Ausstellungspflicht
Seit dem 1. September 2026 unterliegen auch Großunternehmen und Unternehmen mittlerer Größe (ETI) der Pflicht, ihre Rechnungen in elektronischem Format auszustellen.
KMU, Kleinstunternehmen und Kleinstunternehmer erhalten eine zusätzliche Frist und müssen dieser Pflicht ab dem 1. September 2027 nachkommen.
Elektronische Rechnungen müssen über eine vom Staat zugelassene Plattform für die elektronische Rechnungsstellung laufen, die die sichere Übermittlung von Daten zwischen Unternehmen und der Steuerverwaltung ermöglicht.
Insgesamt sind mehr als 10 Millionen Wirtschaftsakteure von dieser Reform betroffen.
E-Invoicing und E-Reporting: Welche Vorgänge sind betroffen?
Ergänzend zur elektronischen Rechnungsstellung sieht die Reform die Einführung des E-Reportings vor – ein Verfahren zur Übermittlung an die Steuerverwaltung von Daten zu bestimmten Vorgängen, die nicht vom E-Invoicing abgedeckt sind.
Diese Pflicht betrifft vor allem Transaktionen mit Privatpersonen sowie bestimmte internationale Vorgänge.
In Frankreich ansässige, der Mehrwertsteuer unterliegende Unternehmen sind verpflichtet, diese Informationen zu übermitteln, wenn sie Vorgänge mit Privatkunden (B2C) oder mit ausländischen Akteuren durchführen – unabhängig davon, ob diese gewerblich tätig sind oder nicht.
Eine effizientere und zuverlässigere Rechnungsverwaltung
Diese Ausweitung der Digitalisierung zielt darauf ab, den Geschäftsverkehr zu modernisieren, die Erklärungspflichten zu vereinfachen und die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs zu stärken.
Durch die Harmonisierung der Rechnungsformate zielt die Reform darauf ab, Bearbeitungsfehler und Streitfälle zu reduzieren. Langfristig wird sie die bereits bestehenden Maßnahmen stärken, die zu einer kontinuierlichen Verkürzung der Zahlungsfristen geführt haben, und es den Unternehmen ermöglichen, ihre Liquidität leichter zu planen.