Fokus: Kontrolle ausländischer Investitionen in Frankreich
Der Schwellenwert von 10 % wird auf französische Unternehmen ausgeweitet, die an einer Liste von Märkten außerhalb der EU/des EWR notiert sind
Ein Dekret vom 30. Juli 2026 erweitert den Anwendungsbereich des in den Vorschriften zur Kontrolle ausländischer Investitionen in Frankreich (IEF) vorgesehenen Schwellenwerts von 10 % auf bestimmte französische Unternehmen, die an regulierten Finanzmärkten außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) notiert sind, deren Liste per Erlass festgelegt wird.
Erinnerung: Die Kontrolle ausländischer Investitionen in Frankreich
Um die strategischen Interessen des Landes zu schützen, unterliegen bestimmte ausländische Investitionen in französische Unternehmen, die in einer abschließend aufgeführten Liste sensibler Bereiche tätig sind, einer vorherigen Genehmigung gemäß den Vorschriften über ausländische Investitionen in Frankreich (IEF).
Unter die IEF-Kontrolle können insbesondere – sofern die übrigen reglementarischen Bedingungen erfüllt sind – Transaktionen eines Investors von außerhalb der EU oder des EWR fallen, die Folgendes bewirken:
- das Überschreiten des Schwellenwerts von 25 % der Stimmrechte einer französischen Gesellschaft;
- das Überschreiten des Schwellenwerts von 10 % der Stimmrechte einer französischen Gesellschaft, die an einem regulierten Markt der EU oder des EWR notiert ist.
Eine Ausweitung des 10-%-Schwellenwerts auf bestimmte börsennotierte Unternehmen außerhalb der EU/des EWR
Das Dekret des Staatsrats Nr. 2026-718 vom 30. Juli 2026 hat den Anwendungsbereich des 10-%-Schwellenwerts auf neue regulierte Märkte ausgeweitet.
Während dieser bisher französische Unternehmen betraf, die eine sensible Tätigkeit im Sinne der IEF-Vorschriften ausüben und an einem Markt der EU oder des EWR notiert sind, gilt dieser Schwellenwert nun auch für französische Unternehmen, die an einer abschließenden Liste von Märkten außerhalb der EU und des EWR notiert sind.
Für Letztere sinkt somit der Schwellenwert für den Besitz von Stimmrechten, der eine IEF-Kontrolle auslösen kann, von 25 % auf 10 %.
Die Bedingung, dass die Transaktion durch einen Investor von außerhalb der EU oder des EWR erfolgt, bleibt unverändert.
Welche Märkte sind betroffen?
Ein Erlass vom 30. Juli 2026 legt die Liste der betroffenen Märkte fest. Dazu gehören insbesondere die London Stock Exchange, die SIX Swiss Exchange, die Toronto Stock Exchange, die Singapore Exchange, die Japan Exchange und die Korea Exchange.
Hinzu kommen bestimmte Märkte in Drittländern, für die ein Äquivalenzbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, insbesondere in Hongkong, Australien und den Vereinigten Staaten.
Kontrollverfahren für ausländische Investitionen in Frankreich (IEF)
Um die Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu gewährleisten, können ausländische Investitionen in bestimmten Sektoren in Frankreich einem vorherigen Kontrollverfahren unterliegen.