Gesetzentwurf für den Haushalt 2027: Welche Maßnahmen gibt es für Unternehmen?
Am 1. Oktober 2026 hat die Regierung ihren Entwurf für das Haushaltsgesetz (PLF) für 2027 vorgestellt. Dieser Text legt die vorgeschlagenen budgetären und steuerlichen Leitlinien für das kommende Jahr fest. Er wird ab dem 13. Oktober in der Nationalversammlung beraten.
Zum jetzigen Zeitpunkt entsprechen die vorgestellten Maßnahmen den Vorschlägen der Regierung und können sich im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch ändern.
Innovation und industrielle Transformation unterstützen
Der Haushaltsentwurf sieht die Beibehaltung der Forschungssteuergutschrift (Crédit d’impôt recherche – CIR) vor, die es Unternehmen ermöglicht, von steuerlichen Vergünstigungen für ihre Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zu profitieren.
Die Regierung schlägt zudem die Einführung eines neuen Mechanismus für eine Sonderabschreibung „Industrie 4.0“ vor. Dieser richtet sich an KMU und Midcaps (ETI), die in Spitzentechnologien wie Robotik, Cobotik, 3D-Druck, digitale Zwillinge, generative künstliche Intelligenz oder fortgeschrittene Datenanalyse investieren.
Investitionen in grüne Technologien stärken
Der Text sieht ferner vor, den Geltungsbereich der Steuergutschrift für Investitionen in die grüne Industrie (C3IV) zu erweitern. Diese Ausweitung würde insbesondere Technologien in den Bereichen Stromnetze, Solarthermie, Batteriepakete für Elektrofahrzeuge sowie Permanentmagnete für elektrische Antriebstechnologien betreffen.
Fortsetzung der Senkung der Wirtschaftssteuern
Die Regierung bestätigt zudem den Zeitplan für die schrittweise Abschaffung der Wertschöpfungsteuer für Unternehmen (Cotisation sur la valeur ajoutée des entreprises – CVAE), einer Steuer, die von Unternehmen ab einer bestimmten Umsatzgröße entrichtet wird.
Ihr vollständiges Auslaufen ist weiterhin für 2030 vorgesehen.
Attraktivität der Steuerregelung für Impatriates beibehalten
Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls die Beibehaltung der steuerlichen Sonderregelung für Impatriates vor.
Diese Regelung ermöglicht es Arbeitnehmern und Führungskräften, die aus dem Ausland für eine Tätigkeit in Frankreich eingestellt wurden, unter bestimmten Bedingungen von spezifischen Steuerbefreiungen zu profitieren.
Beibehaltung des Sonderbeitrags mit reduzierten Sätzen
Der Text sieht schließlich die Verlängerung des Sonderbeitrags auf Gewinne großer Unternehmen für das Jahr 2027 vor. Die Schwelle für die Steuerpflicht bliebe bei einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro festgesetzt, während die geltenden Sätze im Vergleich zu den bisherigen gesenkt würden.
Ein Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren
Der Entwurf für das Haushaltsgesetz 2027 muss nun vom Parlament debattiert und ergänzt werden, bevor er endgültig verabschiedet wird.
Die zum jetzigen Zeitpunkt vorgestellten Maßnahmen sind nicht endgültig und können im Zuge der parlamentarischen Debatten in der Nationalversammlung und anschließend im Senat noch geändert werden.
Weitere Informationen
Um mehr über den Haushaltsentwurf 2027 zu erfahren: Vie-publique.fr.