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Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialversicherung für 2027: Welche Maßnahmen gibt es für Unternehmen?

Die Regierung hat am 1. Oktober 2026 den Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialversicherung (PLFSS) für 2027 vorgelegt. Dieser Text legt die Ausgabenziele und die Finanzierungsmodalitäten der Sozialversicherung für das kommende Jahr fest. Er wird derzeit im Parlament geprüft.

  • Rechtliches
Publié le 20 Oktober 2026

Zum jetzigen Zeitpunkt entsprechen die vorgestellten Maßnahmen den Vorschlägen der Regierung und können sich im Laufe der parlamentarischen Debatte noch ändern. Mehrere Bestimmungen betreffen die Arbeitgeber direkt.

Eine Entwicklung bei der Berechnung der allgemeinen Senkungen der Sozialversicherungsbeiträge

Das Projekt sieht vor, bestimmte Modalitäten für die Berechnung der allgemeinen Senkungen der Arbeitgeberbeiträge zu ändern. Bestimmte zusätzliche Vergütungselemente würden in die Bemessungsgrundlage einbezogen, die zur Bestimmung der Höhe dieser Senkungen herangezogen wird.

Das Projekt sieht außerdem vor, das 2026 eingeführte Einfrieren bestimmter Parameter, die in die Berechnung der Beitragsentlastungen einfließen, bis 2027 zu verlängern.

Eine Anpassung der Sozialversicherungsregelung für bestimmte Abfindungszahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der PLFSS sieht ebenfalls vor, die Regelung für bestimmte Entschädigungen zu ändern, die anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Die Obergrenze für deren Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen und der CSG würde auf eine jährliche Höchstgrenze der Sozialversicherung festgelegt.

Maßnahmen im Zusammenhang mit Krankschreibungen

Der Entwurf sieht mehrere Maßnahmen zu Krankschreibungen und den von der Krankenversicherung gezahlten Krankentagegeldern vor.

Er enthält insbesondere Bestimmungen, die darauf abzielen, die Überwachung von Langzeiterkrankungen und die Koordinierung zwischen dem behandelnden Arzt, dem Betriebsarzt und dem beratenden Arzt der Krankenversicherung zu verbessern.

Ein Text, der noch debattiert wird

Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialversicherung für 2027 muss nun von der Nationalversammlung und anschließend vom Senat geprüft werden. Sein Inhalt kann sich im Laufe der parlamentarischen Debatten vor seiner endgültigen Verabschiedung noch ändern.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialversicherung 2027 finden Sie auf der Website vie-publique.fr