Pflichten des Arbeitgebers für die Sicherheit der Beschäftigten
Arbeitssicherheit ist in Frankreich eine gesetzliche Pflicht. Der Arbeitgeber muss Risiken bewerten, vorbeugen, die Beschäftigten schulen und geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer physischen und psychischen Gesundheit umsetzen.
Zusammenfassung
- Der Arbeitgeber hat eine gesetzliche Sicherheitspflicht gegenüber den Beschäftigten.
- Er muss Risiken bewerten und Präventionsmaßnahmen umsetzen.
- Das einheitliche Dokument (DUERP) formalisiert die Risikoanalyse.
- Schulungen und konkrete Maßnahmen müssen umgesetzt werden.
Was ist das Prinzip der Sicherheit und des Schutzes?
Der Arbeitgeber muss die Sicherheit und den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten. Zu diesem Zweck setzt er Maßnahmen zur Risikoprävention um, organisiert Informations- und Schulungsmaßnahmen, passt die Organisation sowie die Mittel des Unternehmens an und bewertet die Risiken im einheitlichen Dokument (DUERP).
Allgemeine Präventionsgrundsätze
- Risiken vermeiden.
- Risiken bewerten, die nicht vermieden werden können.
- Risiken an der Quelle bekämpfen.
- Die Arbeit an den Beschäftigten anpassen.
- Die technische Entwicklung berücksichtigen.
- Gefährliche Situationen ersetzen.
- Prävention umfassend planen.
- Kollektiven Schutz priorisieren.
- Den Beschäftigten klare Anweisungen geben.
Wussten Sie schon?
Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann für den Arbeitgeber zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen zur Folge haben.
Welche Maßnahmen zur Prävention beruflicher Risiken sind umzusetzen?
Der Arbeitgeber muss die mit der Tätigkeit verbundenen Hauptrisiken identifizieren und vorbeugen:
- Risiken von Stürzen aus der Höhe.
- Risiken im Zusammenhang mit Maschinen und Geräten.
- Psychosoziale Risiken (Stress, Gewalt, Überlastung).
- Chemische Risiken.
- Risiken im Zusammenhang mit Belastungen (Lärm, manuelle Handhabung, Vibrationen).
Diese Maßnahmen müssen an die Art der Tätigkeit angepasst und regelmäßig aktualisiert werden.
Welche Informations- und Schulungsmaßnahmen sind umzusetzen?
Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten in Sicherheitsfragen schulen. So erhalten Neueinsteiger eine Schulung bei Arbeitsantritt, Beschäftigte mit Funktionswechsel werden bei diesem Übergang begleitet, Zeitarbeitskräfte erhalten ebenfalls eine angepasste Schulung, und Beschäftigte, die nach einer Unterbrechung wieder einsteigen, werden über die geltenden Regeln informiert.
Diese Schulung muss regelmäßig und an die Risiken angepasst sein. Sie variiert je nach Größe und Tätigkeit des Unternehmens, der Art der Risiken sowie der Art der ausgeübten Tätigkeit. Das Fehlen einer Schulung kann zu Sanktionen führen.
Wie wird die Risikoprävention organisiert?
Die Prävention muss in die Organisation des Unternehmens integriert werden. Der Arbeitgeber achtet auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, passt die Arbeitsbedingungen an die identifizierten Risiken an, kann bei extremen Bedingungen die Arbeitszeiten anpassen und persönliche Schutzausrüstung bereitstellen.
Wie kann man sich begleiten lassen?
Um Ihren Ansatz in Sachen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu strukturieren, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Die betriebsärztlichen Dienste, die Unternehmen begleiten.
- Die Verwaltungsbehörden (Arbeitsaufsicht, DREETS usw.).
- Die Sozialpartner, die zur Risikoprävention beitragen.