Arbeitsordnung im Unternehmen
In Frankreich regelt die Arbeitsordnung die Verhaltensregeln im Unternehmen: Disziplin, Gesundheit, Sicherheit und Prävention. Ab 50 Beschäftigten ist sie verpflichtend, sichert die Praktiken ab und erleichtert die tägliche Verwaltung der Arbeitsbeziehungen.
Zusammenfassung
In Frankreich ist die Arbeitsordnung:
- Verpflichtend in Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten (Schwellenwert wird über 12 aufeinanderfolgende Monate bewertet).
- Unterhalb dieser Schwelle fakultativ, aber empfohlen.
- Legt die Regeln in Bezug auf Disziplin, Gesundheit und Sicherheit fest.
- Regelt die anwendbaren Disziplinarmaßnahmen.
- Integriert die Regeln zu psychischer und sexueller Belästigung sowie zu sexistischen Verhaltensweisen.
Was ist die Arbeitsordnung im Unternehmen?
Die Arbeitsordnung ist ein schriftliches Dokument, das die für die Beschäftigten im Unternehmen geltenden Regeln festlegt, insbesondere in Bezug auf Disziplin, Gesundheit und Sicherheit. Sie präzisiert:
- die erwarteten Verhaltensweisen.
- die Regeln für das kollektive Funktionieren.
- die bei Verstößen anwendbaren Sanktionen.
Sie stellt ein zentrales Instrument der internen Organisation dar. In Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten ist ihre Einführung verpflichtend. Unterhalb dieser Schwelle kann sie freiwillig eingeführt werden.
Ist die Arbeitsordnung verpflichtend?
In Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten ist die Arbeitsordnung verpflichtend. Der Schwellenwert wird über einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten bewertet.
In Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten ist sie zwar fakultativ, wird aber dringend empfohlen, um die internen Praktiken zu strukturieren, die Einarbeitung der Beschäftigten zu erleichtern und Managemententscheidungen abzusichern.
In kleineren Strukturen kann eine interne Charta oder ein Einführungsleitfaden diese Regelung ergänzen oder ersetzen.
Wozu dient die Arbeitsordnung?
Die Arbeitsordnung ermöglicht es, einen klaren und gemeinsamen Rahmen für alle Beschäftigten zu schaffen. Sie verfolgt drei Hauptziele:
- Klärung der internen Regeln.
- Absicherung der Disziplinarbefugnis des Arbeitgebers.
- Prävention von Risiken und unangemessenen Verhaltensweisen.
Die Arbeitsordnung legt die im Unternehmen einzuhaltenden Regeln und die möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung fest, darunter: Abmahnung, disziplinarische Suspendierung oder Kündigung. Dies gewährleistet eine kohärente und verhältnismäßige Anwendung der Sanktionen.
Das Dokument legt die Regeln zur Prävention beruflicher Risiken, zur Arbeitsorganisation und zur Nutzung von Arbeitsmitteln fest. Es trägt somit direkt zur Verringerung von Arbeitsunfällen und beruflichen Risiken bei.
Die Arbeitsordnung muss Folgendes enthalten:
- Die Regeln zu psychischer und sexueller Belästigung.
- Die Verbote sexistischer Verhaltensweisen.
- Die Verfahrensgarantien im Disziplinarverfahren.
Sie trägt zu einem respektvollen und sicheren Arbeitsumfeld bei.
Wie wird eine Arbeitsordnung eingeführt?
Die Einführung der Arbeitsordnung folgt einem präzisen Verfahren:
- Abfassung der Arbeitsordnung auf Französisch; übersetzte Anhänge können beigefügt werden.
- Anhörung des CSE vor Inkrafttreten.
- Hinterlegung des Dokuments beim zuständigen Arbeitsgericht und Bekanntmachung gegenüber den betroffenen Personen.
- Übermittlung an die Arbeitsaufsicht.
Ohne Einhaltung dieser Schritte kann die Arbeitsordnung unwirksam sein.
Wann tritt die Arbeitsordnung in Kraft?
Die Arbeitsordnung tritt mindestens 1 Monat nach den Hinterlegungs- und Bekanntmachungsformalitäten in Kraft. Der Arbeitgeber muss die Anhörung des CSE, die Hinterlegung und die Mitteilung an die Beschäftigten nachweisen können. Sie ist auch ohne unmittelbare Rückmeldung der Arbeitsaufsicht anwendbar.
Welche Klauseln sind in einer Arbeitsordnung unzulässig?
Die Arbeitsordnung darf nicht enthalten:
- Klauseln, die gegen das Gesetz oder Tarifverträge verstoßen.
- Ungerechtfertigte Einschränkungen individueller Freiheiten.
- Unverhältnismäßige Maßnahmen.
- Diskriminierende Klauseln.
Eine nicht konforme Arbeitsordnung kann angefochten, auf Verlangen der Arbeitsaufsicht geändert oder zurückgezogen werden.
Wussten Sie schon?
Eine klare, präzise und verhältnismäßige Arbeitsordnung ermöglicht es, die HR-Praktiken abzusichern, Rechtsstreitigkeiten zu begrenzen und das Vertrauen im Unternehmen zu stärken.