Gefährdungsbeurteilung: Die Rolle des DUERP für den Arbeitgeber

In Frankreich ist das einheitliche Dokument zur Gefährdungsbeurteilung (DUERP) ein obligatorisches Dokument, das die beruflichen Risiken auflistet, denen Arbeitnehmer im Unternehmen ausgesetzt sind. Es erfasst Risiken, organisiert die Prävention, verfolgt umgesetzte Maßnahmen und gewährleistet die Rückverfolgbarkeit von Expositionen.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Das einheitliche Dokument zur Gefährdungsbeurteilung (DUERP) ist für alle Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter obligatorisch.
  • Es erfasst die beruflichen Risiken pro Arbeitseinheit.
  • Es ist ein zentrales und wichtiges Instrument zur Prävention und Überwachung von Risikobelastungen.
  • Es wird mit mehreren internen und externen Akteuren erstellt.
  • Es muss regelmäßig aktualisiert und 40 Jahre lang aufbewahrt werden.

Wozu dient das DUERP?

Das DUERP ist ein operatives Steuerungsinstrument für die Prävention, das die Identifizierung umzusetzender Maßnahmen und mobilisierbarer Unternehmensressourcen ermöglicht. Es strukturiert die Gesundheits- und Sicherheitspolitik und erleichtert die Überwachung von Risiken im Zeitverlauf. Es enthält einen Umsetzungszeitplan.

  • In Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern muss der Arbeitgeber ein jährliches Programm zur Prävention beruflicher Risiken und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (PAPRIPACT) erstellen.
  • In Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern muss der Arbeitgeber eine Liste von Präventions- und Schutzmaßnahmen festlegen, die an die identifizierten Risiken angepasst sind.

Auf welchen Prinzipien basiert die Risikobewertung?

In Frankreich muss der Arbeitgeber berufliche Risiken bewerten, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.

Diese Bewertung bildet eine der Grundlagen der Präventionspolitik des Unternehmens. Sie wird im einheitlichen Dokument zur Gefährdungsbeurteilung (DUERP) formalisiert.

Es erfasst alle Risiken, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind, und gewährleistet die Rückverfolgbarkeit beruflicher Expositionen.

Beteiligte Akteure

Die Erstellung des DUERP liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, aber mehrere Akteure können je nach Größe und Organisation des Unternehmens dazu beitragen:

  • Der Betriebsrat (CSE), sofern vorhanden.
  • Mitarbeiter mit Fachkenntnissen im Bereich Prävention.
  • Der Arbeits- und Gesundheitsschutzdienst.
  • Je nach Bedarf können weitere Organisationen hinzugezogen werden: Institut national de recherche et de sécurité (INRS), Agence nationale pour l’amélioration des conditions de travail (ANCT) usw.

Methodik

Konkret bewertet der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Unternehmenstätigkeiten die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für die Arbeitnehmer bei der Wahl von:

  • Herstellungsverfahren.
  • Arbeitsmitteln.
  • verwendeten Substanzen.
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze.
  • der Arbeitsorganisation.
  • Arbeitsplätzen.

Die Risikobewertung muss die Unterschiede in der Exposition je nach Profil (Alter, Geschlecht usw.) berücksichtigen.

Wie wird das DUERP implementiert?

Das DUERP formalisiert die Ergebnisse der Risikobewertung. Es umfasst ein Inventar der Risiken pro Arbeitseinheit, listet die umgesetzten Präventionsmaßnahmen auf und kann ergänzende Anhänge enthalten.

 

Form

Die Vorschriften sehen kein vorgeschriebenes Modell vor. Das DUERP kann in Papierform oder digital erstellt werden.

 

Erstellung

Die Ergebnisse der Analyse beruflicher Risiken müssen in einem einzigen Dokument zentralisiert werden. Die Analyse muss kohärent und strukturiert sein, und die Ergebnisse müssen im Zeitverlauf nachvollziehbar sein.

In der Praxis identifiziert der Arbeitgeber die Arbeitseinheiten, erfasst die damit verbundenen Risiken, bewertet deren Schweregrad oder Häufigkeit und formalisiert anschließend die bestehenden oder umzusetzenden Präventionsmaßnahmen.

Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat (CSE), wird dieser gemäß den geltenden Vorschriften zum DUERP und dessen Aktualisierungen konsultiert.

 

Anhänge

Die Anhänge enthalten Daten zu Risikobelastungen und geben den Anteil der exponierten Arbeitnehmer an.

Wie wird das DUERP aktualisiert und aufbewahrt?

Das DUERP muss regelmäßig aktualisiert werden, um der Realität des Unternehmens und den tatsächlich von den Arbeitnehmern eingegangenen Risiken zu entsprechen.

Diese Aktualisierung erfolgt:

  • Bei jeder Änderung der Gesundheits-, Sicherheits- oder Arbeitsbedingungen.
  • Beim Auftreten neuer Risiken.
  • Mindestens einmal jährlich in Unternehmen mit mehr als 11 Mitarbeitern.

Der Betriebsrat (CSE) wird bei jeder Aktualisierung konsultiert, und das Dokument wird dem Arbeits- und Gesundheitsschutzdienst übermittelt.

 

Aufbewahrung und Zugang

Das DUERP wird 40 Jahre lang aufbewahrt und muss zur Verfügung gestellt werden:

  • Arbeitnehmern und ehemaligen Arbeitnehmern.
  • Den Mitgliedern der Personalvertretung des Betriebsrats.
  • Dem Arbeits- und Gesundheitsschutzdienst.
  • Den Inspektoren der Arbeitsaufsichtsbehörde.
  • Den Präventionsbeauftragten der Sozialversicherungsträger.

Den Beauftragten der Berufsgenossenschaften für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen.