Vergütung von Arbeitnehmern: Lohn, Prämien und Sachbezüge
Der Lohn bildet in Frankreich die Grundlage der Vergütung und muss ein gesetzliches Minimum einhalten. Er kann durch Prämien und Sachbezüge ergänzt werden, um Arbeitnehmer zu gewinnen, zu motivieren und zu binden.
Zusammenfassung
- Die Vergütung umfasst einen Grundlohn und Zuschläge.
- Der Lohn muss ein gesetzliches oder tarifvertragliches Minimum einhalten.
- Prämien können verpflichtend oder freiwillig sein.
- Sachbezüge ergänzen die Gesamtvergütung.
Wie strukturiert man die Vergütung eines Arbeitnehmers in Frankreich?
Die Vergütung kann Folgendes umfassen:
- einen Grundlohn;
- Prämien;
- einen variablen Anteil;
- Sachbezüge;
- und allgemein alle Elemente, die dem Arbeitnehmer als Gegenleistung für die Arbeit oder anlässlich der Arbeit gezahlt oder gewährt werden.
Was ist der Grundlohn?
Die Vergütung ist die Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeit.
Der Mindestlohn
In Frankreich gibt es mehrere Mindestlohnniveaus.
- Der SMIC ist das gesetzliche Minimum, das für alle Arbeitnehmer gilt.
- Tarifverträge können höhere Mindestlöhne festlegen.
Das Unternehmen kann auch eigene Gehaltstabellen festlegen.
Der interprofessionelle Mindestlohn (SMIC) ist gesetzlich festgelegt.
- Er gilt für die Mehrheit der Arbeitnehmer im privaten Sektor.
- Er wird regelmäßig entsprechend der Inflation angepasst.
- Für bestimmte Personengruppen gelten besondere Regeln (Arbeitnehmer von privaten Arbeitgebern, deren Arbeitszeit nicht kontrollierbar ist, unter 18-Jährige, Auszubildende im Wechselmodell …).
Für weitere Informationen lesen Sie die Seite zum SMIC.
- Tarifverträge können Mindestlöhne vorschreiben.
- Das Unternehmen kann interne Vergütungsniveaus festlegen.
- Es ist stets der für den Arbeitnehmer günstigere Lohn anzuwenden.
Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?
Die Struktur des Lohns zu verstehen, ist entscheidend.
- Der Bruttolohn umfasst alle Bestandteile vor Abzug der Sozialbeiträge.
- Der Nettolohn entspricht dem Betrag, der vor Steuern ausgezahlt wird.
- Die Beiträge finanzieren die soziale Sicherung.
Für weitere Informationen nutzen Sie den Online-Rechner zur Berechnung von Brutto- und Nettolohn.
Wie wird der Lohn festgelegt?
Der Lohn wird frei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart.
- Er kann im Arbeitsvertrag festgelegt werden.
- Er kann nach betrieblichen Gepflogenheiten oder internen Vereinbarungen bestimmt werden.
- Er kann nach Zeit, Leistung oder pauschal berechnet werden.
Bestimmte Regeln müssen jedoch eingehalten werden:
- Einhaltung des SMIC und der tariflichen Mindestlöhne.
- Der Grundsatz der monatlichen Lohnzahlung.
- Gleiche Vergütung von Frauen und Männern.
- Keine Diskriminierung.
Einhaltung der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen
Entgeltgleichheit ist eine gesetzliche Verpflichtung.
- Gleiche Arbeit muss gleich vergütet werden.
- Alle Vergütungsbestandteile sind betroffen.
- Unterschiede müssen durch objektive Kriterien gerechtfertigt sein.
Vergütung umfasst hier den Grundlohn sowie alle weiteren Vorteile und Nebenleistungen.
In Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten muss jährlich ein Index zur Gleichstellung von Frauen und Männern veröffentlicht werden, der anhand konkreter Indikatoren die Situation des Unternehmens in Bezug auf die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern misst. Falls erforderlich, sind Korrekturmaßnahmen umzusetzen.
Welche Prämien können in Frankreich gezahlt werden?
Prämien ergänzen den Grundlohn. Es gibt zwei Arten: verpflichtende Prämien und solche, die aus einer Entscheidung der Vergütungspolitik resultieren.
- Sie sind im Arbeitsvertrag vorgesehen.
- Sie ergeben sich aus einem Kollektivvertrag oder einer betrieblichen Übung.
- Sie können aus einer Verpflichtung des Arbeitgebers hervorgehen.
Einige Beispiele für verpflichtende Prämien:
- Jahresendprämien oder 13. Monatsgehalt.
- Leistungs- oder Produktivitätsprämien.
- Prämien für Betriebszugehörigkeit oder Anwesenheit.
- Prämien im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen.
- Sie werden vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Vergütungspolitik frei festgelegt.
- Sie können je nach Zielen oder Ergebnissen variieren.
- Sie sind kein verpflichtender Bestandteil des Lohns.
Tarifliche Prämien
Die in den einzelnen Tarifverträgen vorgesehenen Prämien finden Sie im digitalen Arbeitsrecht.
Wie sind Sachbezüge zu behandeln?
Sachbezüge ergänzen die Vergütung ohne direkte Geldzahlung. Es handelt sich um Güter oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung ganz oder teilweise zur Verfügung stellt. Sie müssen bei der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Vergütung berücksichtigt werden und auf der Lohnabrechnung erscheinen.
Einige Beispiele für Sachbezüge:
- Mahlzeiten oder Essensgutscheine.
- Wohnraum.
- Dienstwagen.
- IT- oder Telefon-/Kommunikationsausstattung.
Der Wert der Sachbezüge muss auf der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers mit ihrem Bruttowert ausgewiesen werden. Die Regeln zur Berechnung und zum Einbehalt der Beiträge werden nach denselben Modalitäten angewandt wie bei den anderen Vergütungsbestandteilen.
- Sie werden nach ihrem tatsächlichen Wert oder pauschal bewertet.
- Ein Mindestwert ist durch Vorschriften festgelegt.
- Bei doppelter Bewertung ist der höhere Wert anzusetzen.
Beteiligt sich der Arbeitnehmer finanziell an einem pauschal bewerteten Sachbezug, wird seine Beteiligung vom Wert des Sachbezugs abgezogen.
Die Sachbezüge werden in den Lohn einbezogen, um folgende Beträge zu berechnen:
- Kontrolle der Einhaltung des SMIC oder des tariflichen Mindestlohns
- Festlegung der dem Arbeitnehmer während seines bezahlten Urlaubs zu zahlenden Entschädigung
- Festlegung der Ausgleichszahlung für die Kündigungsfrist und der Abfindung
- Festlegung der Höhe der Sozialbeiträge (Sozialversicherungsbeiträge, CSG und CRDS)
- Festlegung der Höhe der Einkünfte, die für die Berechnung der Einkommensteuer zu erklären sind.
Für weitere Informationen lesen Sie die Seite zu Sachbezügen auf der Website der URSSAF.
Welche Modalitäten gelten für die Lohnzahlung?
Die Auszahlung des Lohns ist streng geregelt.
- Der Lohn wird mindestens einmal pro Monat gezahlt.
- Ab 1.500 Euro ist er per Überweisung zu zahlen.
- Unterhalb dieser Schwelle kann er bar oder per Scheck gezahlt werden.
Dem Arbeitnehmer ist eine Lohnabrechnung auszuhändigen.