Die Steuerregelung für Impatriates: Wer kann sie in Anspruch nehmen?

Die Impatriate-Regelung ist eine Steuerregelung, die mehrere Befreiungen von der Einkommensteuer bietet. Sie gilt unter bestimmten Bedingungen für im Ausland tätige Arbeitnehmer und Führungskräfte, die ihre berufliche Tätigkeit in Frankreich ausüben.

Geprüft am 11. Mai 2026
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Zusammenfassung

  • Die Impatriiertenregelung richtet sich an Arbeitnehmer und Führungskräfte, die im Ausland rekrutiert oder nach Frankreich versetzt werden.
  • Sie ist neuen Steuerinländern Frankreichs vorbehalten und solchen, die in den 5 vorangegangenen Jahren nicht in Frankreich ansässig waren.
  • Sie berechtigt zu gezielten Steuerbefreiungen innerhalb festgelegter Grenzen und Obergrenzen.
  • Die Regelung gilt für einen Zeitraum von maximal 8 Jahren.

Was ist die Impatriate-Regelung?

Die Impatriiertenregelung richtet sich an Arbeitnehmer und Führungskräfte, die ihre Tätigkeit in Frankreich ausüben sollen und im Ausland rekrutiert oder von einem Unternehmen versetzt werden. Um davon zu profitieren, muss eine Person:

  • direkt im Ausland von einem in Frankreich ansässigen Unternehmen eingestellt werden.
  • Von einem ausländischen Unternehmen nach Frankreich berufen werden, um eine Tätigkeit in einem in Frankreich ansässigen Unternehmen auszuüben.

Stellenangebot

Als direkt im Ausland rekrutiert gelten auch Arbeitnehmer oder Führungskräfte, die aus dem Ausland auf ein Stellenangebot eines in Frankreich ansässigen Unternehmens geantwortet haben. Personen, die ihren Wohnsitz selbstständig verlegt haben, um in Frankreich zu arbeiten, können die Regelung nicht in Anspruch nehmen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Um die Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Steuerinländer in Frankreich sein;
  • in den 5 Jahren vor Dienstantritt nicht steuerlich in Frankreich ansässig gewesen sein;
  • der Begünstigte kann unter bestimmten Bedingungen Arbeitnehmer oder Führungskraft sein.

Wie lange ist die Regelung gültig?

Die Regelung gilt für maximal 8 Jahre, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Führungskräfte, die ab dem Datum des Dienstantritts in Frankreich anspruchsberechtigt sind.

 

Funktionswechsel

Die Regelung bleibt bei einem Funktionswechsel innerhalb desselben Unternehmens oder einer Gesellschaft derselben Gruppe anwendbar. Die Gesamtdauer der Regelung kann jedoch nicht über acht Jahre hinaus verlängert werden.

Welche Kategorie von Führungskräften kann davon profitieren?

Welche Steuervorteile gibt es?

Die Regelung ermöglicht eine Steuerbefreiung:

  • Impatriierungsprämie.
  • Arbeitstage im Ausland.
  • Mobilitätszuschläge
  • Bestimmte Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen
  • Beiträge zu einem Sozialversicherungssystem im Herkunftsstaat

Vorteile im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit

Weitere spezifische Befreiungen

Während der Geltungsdauer der Regelung können die Begünstigten auch von Folgendem profitieren:

  • Einer Steuerbefreiung für im Rahmen der Mobilität gezahlte Entschädigungen (Erkundungsreise, Agenturkosten, Umzug usw.);
  • Einer Befreiung der Hälfte der Kapitalerträge und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, unter bestimmten Bedingungen (Zahlung durch eine außerhalb Frankreichs ansässige Einheit in einem Staat mit einem Abkommen mit Verwaltungsunterstützungsklausel);
  • Einer Befreiung von den Beiträgen zur Sozialversicherung des Herkunftsstaates (gesetzliche Beiträge, Rente, Vorsorge);
  • Einer Begrenzung der Immobilienvermögenssteuer (IFI) auf in Frankreich gelegene Immobilien während der ersten 5 Jahre.

Wie sieht die praktische Anwendung der Regelung aus?