Einen ausländischen Studierenden oder jungen Absolventen in Frankreich einstellen

Arbeitgeber können in Frankreich Studierende und junge ausländische Absolventen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz einstellen, sofern sie deren Aufenthaltstitel prüfen und je nach Fall die erforderlichen Formalitäten erledigen. Diese Seite stellt die wichtigsten Regeln und die möglichen Optionen während und nach dem Studium vor.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Ein ausländischer Studierender kann während seines Studiums in Frankreich arbeiten, innerhalb einer gesetzlich festgelegten Stundenzahl.
  • Je nach Staatsangehörigkeit und Art des Aufenthaltstitels gelten spezifische Regeln.
  • Nach einem Masterabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss ist es möglich, in Frankreich zu bleiben, um eine Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen.
  • Mehrere Aufenthaltstitel ermöglichen den Einstieg in eine abhängige oder selbstständige Erwerbstätigkeit.
  • Die Verfahren erfolgen bei den zuständigen französischen Behörden und über die offiziellen Plattformen.

Darf ein ausländischer Studierender in Frankreich arbeiten?

Ein ausländischer Studierender mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis „Étudiant“ ist berechtigt, während seines Studiums eine nebenberufliche Beschäftigung auszuüben.

Er kann bis zu 60 % der gesetzlichen Jahresarbeitszeit, also 964 Stunden pro Jahr, arbeiten. Diese Tätigkeit muss mit dem ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums vereinbar bleiben.

Vor jeder Einstellung ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Präfektur des Beschäftigungsortes des Studierenden eine namentliche Meldung vorzunehmen, mindestens 48 Arbeitsstunden vor Arbeitsantritt.

Wird die Schwelle von 964 Stunden überschritten, ist eine Arbeitserlaubnis verpflichtend.

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Campus France

Bei allen Fragen zur internationalen Mobilität können sich Studierende beim zuständigen Service ihrer Universität informieren und die Website von Campus France konsultieren, die die relevanten Verfahren und hilfreichen Ressourcen bündelt.

Arbeitgeber finden dort ebenfalls praktische Informationen, um die Aufnahme und Einstellung internationaler Studierender in Frankreich besser zu verstehen.

Studierende mit algerischer Staatsangehörigkeit

Algerische Studierende müssen ab Beginn jeder abhängigen Beschäftigung über eine Arbeitserlaubnis verfügen.

Sie dürfen bis zu 50 % der gesetzlichen Arbeitszeit arbeiten. Der Antrag auf Erteilung der Arbeitserlaubnis wird online über die dafür vorgesehene Plattform gestellt.

Einen Antrag stellen

Wie stellt man einen jungen Absolventen nach dem Studium ein?

Nach Abschluss seines Studiums kann ein ausländischer Studierender mit einem Masterabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss in Frankreich bleiben wollen, um erste Berufserfahrung zu sammeln oder ein Projekt zu entwickeln.

Für den Arbeitgeber besteht die zentrale Herausforderung darin, den vom Bewerber gehaltenen Aufenthaltstitel zu identifizieren und gegebenenfalls den erforderlichen Statuswechsel zu antizipieren, um die Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit unter dem an die neue Situation der betroffenen Person angepassten Aufenthaltsstatus zu ermöglichen.

Der Status Talent – Qualifizierter Arbeitnehmer für Absolventen

Arbeitgeber können Absolventen der Hochschulbildung in Frankreich nach ihrem Studium dank des speziellen Status Talent – Qualifizierter Arbeitnehmer einstellen. Entdecken Sie unsere dedizierte Seite.