Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers: Aufenthaltserlaubnis und Arbeitgeberabgabe

Bevor ein Arbeitgeber einen bereits in Frankreich anwesenden ausländischen Staatsangehörigen einstellt, muss er überprüfen, dass dessen Aufenthaltserlaubnis gültig ist und ihn zur Aufnahme der neuen Stelle berechtigt. Je nach Profil des Kandidaten können spezifische Verfahren und die Zahlung einer Arbeitgeberabgabe anfallen.

Fassen Sie diesen Inhalt mit KI zusammen :

Zusammenfassung

  • Vor jeder Einstellung muss der Arbeitgeber überprüfen, dass der ausländische Kandidat, der bereits in Frankreich wohnt, über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügt, und die Arbeitsrechte sowie die Echtheit der Aufenthaltserlaubnis überprüfen.
  • Nicht alle Aufenthaltserlaubnisse gestatten die Ausübung einer unselbstständigen Tätigkeit oder nur unter bestimmten Bedingungen.
  • In bestimmten Situationen ist vor Beginn des Arbeitsvertrags ein Statuswechsel erforderlich.
  • Bei der erstmaligen Zulassung zum Aufenthalt als Arbeitnehmer kann eine Arbeitgeberabgabe fällig werden.

Erlaubt die Aufenthaltserlaubnis die unselbstständige Tätigkeit?

Vor jeder Einstellung eines bereits in Frankreich anwesenden ausländischen Kandidaten muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die vorgelegte Aufenthaltserlaubnis gültig ist und ausdrücklich die Ausübung einer unselbstständigen Tätigkeit gestattet, die der angebotenen Stelle entspricht.

Der Arbeitgeber muss die an die Aufenthaltserlaubnis geknüpften Arbeitsbedingungen überprüfen, insbesondere hinsichtlich Vertragsart, Vergütung, Qualifikation oder Tätigkeitsbereich.

Welche Arbeitserlaubnis je nach Aufenthaltserlaubnis?

Nicht alle Aufenthaltserlaubnisse gestatten dieselben Tätigkeiten in Frankreich. Einige erlauben jede unselbstständige Tätigkeit, andere gestatten nur eine Nebentätigkeit oder bleiben auf eine bestimmte berufliche Situation beschränkt.

Kategorie
Aufenthaltserlaubnisse
Bedingungen
Erlaubnis für jede selbstständige oder unselbstständige TätigkeitPrivat- und Familienleben, Aufenthaltsberechtigter, Familienangehöriger eines EU-Bürgers, Talent Familie…Keine spezifischen Einschränkungen, außer
reglementierte Berufe.
Erlaubnis für jede unselbstständige Tätigkeit unter BedingungenTalent – Blaue Karte EU, qualifizierter Arbeitnehmer mit Talent, Arbeitnehmer eines innovativen Unternehmens mit TalentEinhaltung der Zulassungskriterien des Titels.
Erlaubnis für Nebentätigkeit nurStudent, APS, RECEStatuswechsel erforderlich für eine hauptberufliche unselbstständige Tätigkeit.
Erlaubnis gebunden an eine ArbeitserlaubnisArbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer, mehrjähriger Titel ArbeitnehmerNeue Genehmigung für jeden Vertrag erforderlich.
Erlaubnis für gewerbliche Tätigkeit nurUnternehmer / Freiberufler, Unternehmensgründer mit Talent, GeschäftsführerStatuswechsel bei der Präfektur erforderlich.

Quelle: Business France

*Tätigkeit parallel zum Studium ausgeübt. Der Student ist berechtigt, 60 % der gesetzlichen Dauer zu arbeiten, d. h. 964 Stunden während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis

 

Der Statuswechsel

Wenn die Aufenthaltserlaubnis die Ausübung der beabsichtigten Beschäftigung nicht gestattet, muss der ausländische Staatsangehörige einen Antrag auf Statuswechsel stellen, in der Regel zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf des laufenden Titels.

Anträge auf „Talent“-Aufenthaltstitel werden über die dafür vorgesehene Plattform gestellt, während andere Anträge bei der Präfektur des Wohnorts eingereicht werden, nach Modalitäten, die je nach Ort variieren können.

Wie überprüft man die Echtheit einer Aufenthaltserlaubnis?

Jeder Arbeitgeber, der einen ausländischen Kandidaten einstellen möchte, ist verpflichtet, die Echtheit der Aufenthaltserlaubnis spätestens 48 Stunden vor der Einstellung zu überprüfen.

Diese Überprüfung erfolgt bei der Präfektur des Arbeitsortes gemäß den von dieser festgelegten Modalitäten (E-Mail, Formular oder spezielle Adresse).

Für Studenten muss der Antrag an die Präfektur ihres Wohnsitzes gerichtet werden.

Dieses Verfahren ermöglicht es dem Arbeitgeber sicherzustellen, dass das vorgelegte Dokument echt ist und der Kandidat tatsächlich berechtigt ist, unter den in seinem Titel vorgesehenen Bedingungen zu arbeiten.

Tätigkeitsbeginn

Wenn die gehaltene Aufenthaltserlaubnis die Ausübung der beabsichtigten unselbstständigen Tätigkeit nicht gestattet, kann der Arbeitsvertrag erst nach Erhalt einer positiven Entscheidung der Präfektur über den Antrag auf Statuswechsel beginnen. Die Antwort der Präfektur oder, falls nicht vorhanden, der bei der zuständigen Präfektur gestellte Antrag wird dem Personalregister zusammen mit einer Kopie der Aufenthaltserlaubnis beigefügt.

Was ist die Arbeitgeberabgabe?

Die Arbeitgeberabgabe ist ein finanzieller Beitrag, der bei der erstmaligen Zulassung zum Aufenthalt als Arbeitnehmer eines ausländischen Arbeitnehmers oder bei der Aufnahme eines nach Frankreich entsandten Arbeitnehmers fällig wird.

Sie wird von der Generaldirektion der öffentlichen Finanzen (DGFiP) erhoben.

Die Modalitäten für die Erklärung und Zahlung der Arbeitgeberabgabe folgen den für das Unternehmen geltenden Mehrwertsteuervorschriften.

Sie variieren je nach Steuersystem, dem der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Einstellung des ausländischen Arbeitnehmers unterliegt.

  • Unternehmen, die dem vereinfachten Besteuerungssystem unterliegen und zu einer jährlichen Mehrwertsteuererklärung verpflichtet sind (insbesondere wenn der jährliche Mehrwertsteuerbetrag unter 15.000 Euro liegt), müssen die Abgabe im Jahr der Einstellung elektronisch über das Formular Nr. 3517-S-SD erklären.
  • Unternehmen, die dem regulären Normalbesteuerungssystem unterliegen und zu einer monatlichen Mehrwertsteuererklärung verpflichtet sind (insbesondere wenn der jährliche Mehrwertsteuerbetrag 15.000 Euro übersteigt), müssen die Abgabe im ersten Monat oder im ersten Quartal nach dem Jahr der Einstellung über das Formular Nr. 3310-A-SD erklären.
  • Arbeitgeber, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen die Abgabe im Jahr nach der Einstellung des ausländischen Arbeitnehmers elektronisch ebenfalls über das Formular Nr. 3310-A-SD erklären.