Entsendung eines Arbeitnehmers aus der Europäischen Union nach Frankreich

Ein in einem anderen europäischen Staat ansässiger Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit nach Frankreich entsenden. Unter bestimmten Bedingungen kann dieser weiterhin dem Sozialversicherungssystem seines Herkunftslandes angeschlossen bleiben.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Die innergemeinschaftliche Entsendung betrifft Arbeitnehmer, die vorübergehend von einem in der EU, dem EWR oder der Schweiz ansässigen Arbeitgeber nach Frankreich entsandt werden.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann der Arbeitnehmer weiterhin dem Sozialversicherungssystem seines üblichen Beschäftigungslandes angeschlossen bleiben.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin im Herkunftsstaat gezahlt.
  • Die Entsendung muss vor der Abreise vom Arbeitgeber gemeldet und durch das Formular A1 nachgewiesen werden.

Was ist ein innergemeinschaftlich entsandter Arbeitnehmer?

Ein innergemeinschaftlich entsandter Arbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der vorübergehend von einem in einem anderen Staat der EU, des EWR oder in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber nach Frankreich entsandt wird.

Er führt einen zeitlich begrenzten Einsatz durch, wobei sein Arbeitsvertrag mit dem ursprünglichen Arbeitgeber und das Unterordnungsverhältnis während der gesamten Dauer des Einsatzes bestehen bleiben.

Unter bestimmten Bedingungen kann er gemäß den europäischen Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit weiterhin dem Sozialversicherungssystem seines üblichen Beschäftigungslandes angeschlossen bleiben. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dann in diesem Staat vom Arbeitgeber gezahlt.

SIPSI-Erklärung

Jede Entsendung nach Frankreich muss, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers, vorab vom im Ausland ansässigen Arbeitgeber über den Online-Dienst „Sipsi“ des Arbeitsministeriums gemeldet werden.

Zugang zu Sipsi

Welche Bedingungen gelten für die Entsendung?

Eine Entsendungssituation wird anerkannt, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind.

Wie lange dauert die Entsendung?

Die maximale Dauer der innergemeinschaftlichen Entsendung beträgt 24 Monate.

Eine außergewöhnliche Verlängerung kann gewährt werden, sofern eine Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden des Herkunftsstaates und denen des Aufnahmestaates gemäß den europäischen Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit getroffen wird.

Diese Verlängerung erfordert die Zustimmung der Stelle, die das Formular A1 ausgestellt hat, sowie die Genehmigung der französischen Behörden über das Zentrum für europäische und internationale Verbindungen der sozialen Sicherheit (CLEISS).

Welche Rechte hat der nach Frankreich entsandte Arbeitnehmer?

Während der Entsendung profitiert der Arbeitnehmer von der Übernahme seiner Gesundheitskosten in Frankreich im Rahmen der Kranken- und Mutterschaftsversicherung, unter ähnlichen Bedingungen wie ein Versicherter des französischen Systems und gemäß den europäischen Koordinierungsmodalitäten.

Dafür gilt:

  • Der Arbeitnehmer muss vor der Abreise das Dokument S1 bei seinem örtlichen Sozialversicherungsträger beantragen.
  • Anschließend muss er sich bei der CPAM seines Wohnorts in Frankreich anmelden.

Familienangehörige, die während der Entsendung in Frankreich wohnen (Ehepartner, Partner, minderjährige Kinder), können ebenfalls von dieser Kostenübernahme profitieren.

Welches Verfahren ist zu befolgen?

Für den Arbeitgeber

  1. Den zuständigen Träger des Herkunftslandes über die Entsendung informieren.
  2. Das Formular A1 beantragen, welches die anwendbaren Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit bescheinigt.

Für den Arbeitnehmer

  1. Das Dokument S1 beim Krankenversicherungsträger des Versicherungslandes beantragen.
  2. Das Dokument S1 nach der Ankunft in Frankreich bei der CPAM einreichen.

Nach der Anmeldung profitieren der Arbeitnehmer und seine Familie von der Übernahme der Gesundheitskosten (Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Therapien).

Wie bereitet man die Verlängerung und das Ende der Entsendung vor?

Entdecken Sie das Video der Europäischen Kommission zur sozialen Sicherheit innerhalb der EU

Europäische Kommission