Gesellschaftsformen

Die Ansiedlung in Frankreich über eine Gesellschaft setzt die Wahl einer Struktur voraus, die Ihrer Strategie, Ihrer Governance und Ihren Entwicklungszielen entspricht. Das französische Recht gibt Ihnen die Freiheit, diejenige zu wählen, die Ihren Anforderungen am besten gerecht wird.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Die SAS ist die flexibelste Form, besonders geeignet für ausländische Investoren, Kapitalbeschaffung und skalierbare Projekte.
  • Die SARL bietet einen stärker gesetzlich geregelten Rahmen, der für stabile unternehmerische Projekte mit wenigen Gesellschaftern beruhigend ist.
  • Die SA eignet sich für Großprojekte, insbesondere wenn ein Zugang zu den Finanzmärkten oder eine strukturierte Governance in Betracht gezogen wird.
  • In allen Fällen ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt, was die Investition absichert.
  • Die Wahl hängt hauptsächlich von der Anzahl der Gesellschafter, dem gewünschten Flexibilitätsgrad und der Wachstumsstrategie ab.

Welches sind die wichtigsten Handelsgesellschaftsformen?

In Frankreich gibt es mehrere Strukturen, die für internationale Investoren geeignet sind. Drei Formen werden hauptsächlich für eine kommerzielle, industrielle oder technologische Ansiedlung verwendet: die SAS, die SARL und die SA.

Hilfe bei der Wahl der Rechtsform

Ein offizieller Vergleichsrechner steht Ihnen zur Verfügung, um die für Ihr Projekt am besten geeignete Rechtsform zu ermitteln.

Das Tool „Hilfe bei der Wahl der Rechtsform“ von Mon-entreprise ermöglicht den Vergleich der wichtigsten Rechtsformen (SA, SAS, SARL usw.) nach verschiedenen Kriterien wie der Anzahl der Gesellschafter, dem Sozialversicherungsstatus des Geschäftsführers, der Besteuerung, dem Haftungsniveau oder der sozialen Absicherung.

Weitere Informationen

Welches sind die Merkmale der Gesellschaftsformen?

Kriterium
SARL / EURL
SAS / SASU
SA
OrganisationRegulierte Struktur.Struktur mit mehr Flexibilität.Sehr regulierte Struktur.
GesellschafterNatürliche oder juristische Person.

EURL: 1 Gesellschafter.

SARL: 2 oder mehr Gesellschafter.

Maximal 100 Gesellschafter.

Natürliche oder juristische Person.

SASU: 1 Gesellschafter.

SAS: 2 oder mehr Gesellschafter.

Natürliche oder juristische Person.

Nicht börsennotierte Gesellschaft: mindestens 2 Aktionäre.

Börsennotierte Gesellschaft: mindestens 7 Aktionäre.

Haftung der GesellschafterBeschränkt auf die Einlagen.Beschränkt auf die Einlagen.Beschränkt auf die Einlagen.
Mindestkapital1 €1 €37.000 €
Zulässige EinlagenBarmittel, Sacheinlagen und Arbeitsleistungen.Barmittel, Sacheinlagen und Arbeitsleistungen.Nur Barmittel und Sacheinlagen.
Governance1 oder mehrere Geschäftsführer.

Gesellschafterversammlung.

Präsident.

Möglichkeit, einen oder mehrere Generaldirektoren und Bevollmächtigte zu ernennen.

Frei festgelegte Organisation.

Gesellschafterversammlung.

Präsident und Generaldirektor.

Verwaltungsrat oder Vorstand.

Aufsichtsrat.

Aktionärsversammlung.

Besteuerung der GewinneKörperschaftsteuer, Option für Einkommensteuer (IR) unter bestimmten Bedingungen möglich.
Geschäftsführer und SozialversicherungsstatusGeschäftsführer als natürliche Person, Gesellschafter oder nicht:
  • Mehrheitlich: dem Regime der Selbstständigen (TNS), Sozialversicherung der Selbstständigen, angeschlossen.
  • Gleichberechtigt oder Minderheit: Arbeitnehmer gleichgestellt, allgemeines Sozialversicherungssystem.

Geschäftsführer, der kein Gesellschafter ist:

  • Vergütet: Arbeitnehmer gleichgestellt, allgemeines System.
  • Unvergütet: kein Sozialschutz aufgrund des Mandats.
Präsident als natürliche oder juristische Person, Gesellschafter oder nicht.

Arbeitnehmer gleichgestellt.

Präsident und Generaldirektor.

Arbeitnehmer gleichgestellt.

Registrierungsgebühren bei Übertragung von Anteilen, ausgenommen Immobilienaktivitäten: 5 %3 % des Übertragungspreises nach einem Freibetrag von 23.000 €.0,1 % des Übertragungspreises.0,1 % des Übertragungspreises.
Übertragung von AnteilenZustimmung der Gesellschafter obligatorisch.Frei, Zustimmungsklausel möglich und empfohlen.Frei, Zustimmungsklausel möglich und empfohlen.
Arbeitslosenversicherung des GeschäftsführersGrundsätzlich nein, außer Kumulierung mit einem Arbeitsvertrag unter bestimmten Bedingungen möglich.
Kumulierung von Gesellschaftsmandat / ArbeitsvertragMöglich, wenn: tatsächliche Beschäftigung, getrennte technische Funktionen, separate Vergütung, Unterordnungsverhältnis.
Zugang zu den FinanzmärktenNein.Nein.Ja, unter Bedingungen.
WirtschaftsprüferObligatorisch, wenn 2 der 3 folgenden Schwellenwerte überschritten werden:
  • 5.000.000 € Bilanzsumme, d. h. die Summe aller Vermögenswerte in einer Bilanz.
  • 10.000.000 € Umsatz ohne Steuern.
  • 50 Mitarbeiter.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Service-Public.fr.

Kosten für die Unternehmensgründung

Schätzen Sie die Gründungskosten Ihres Unternehmens je nach Projekt mit dem Vergleichsrechner „Kosten für die Unternehmensgründung“ von Mon-entreprise.

Er bewertet die wichtigsten voraussichtlichen Kosten je nach gewählter Rechtsform und Ihrer Situation: Eintragungsformalitäten, Veröffentlichung einer amtlichen Bekanntmachung, Kapitaleinlage, Verwaltungskosten oder eventuelle Begleitung.

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