Wie funktionieren Überstunden in Frankreich?

Überstunden ermöglichen es, den Arbeitsbedarf über die gesetzliche Arbeitszeit von 35 Stunden hinaus abzudecken. Für sie gelten genaue Regeln hinsichtlich Vergütung, Ausgleichsruhe und Sozial- sowie Steuerbefreiungen.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Überstunden ermöglichen es, die Arbeitsorganisation schnell an den Bedarf anzupassen – über die 35 Wochenstunden hinaus.
  • Sie berechtigen zu einem Lohnzuschlag oder in bestimmten Fällen zu einer gleichwertigen Ausgleichsruhezeit.
  • Überstunden berechtigen zu pauschalen Abzügen bei den Arbeitgeberbeiträgen
  • Überstunden profitieren von Befreiungen von Arbeitnehmerbeiträgen und von der Einkommensteuer

Welche Regeln gelten für Überstunden?

Eine Überstunde ist jede Arbeitsstunde, die ein Vollzeitbeschäftigter über die gesetzliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden hinaus leistet.

Sie berechtigt zu einem Lohnzuschlag oder in bestimmten Fällen zu einer gleichwertigen Ausgleichsruhezeit.

Auch wenn Überstunden ein Überschreiten der gesetzlichen Arbeitszeit ermöglichen, müssen sie die Höchstarbeitszeiten sowie die Regeln zum täglichen und wöchentlichen Ruhezeit einhalten.

 

Welche Beschäftigten sind betroffen?

Überstunden betreffen Vollzeitbeschäftigte.

Folgende Personengruppen unterliegen hingegen nicht denselben Regeln und sind nicht betroffen:

Teilzeitbeschäftigte leisten keine Überstunden, sondern Mehrarbeitsstunden, wenn sie die in ihrem Vertrag vorgesehene Arbeitszeit überschreiten.

Wie werden Überstunden eingeführt?

Wer entscheidet über Überstunden?

Überstunden werden auf Verlangen des Arbeitgebers oder mit seiner Zustimmung – auch stillschweigend – geleistet. Sie müssen auf der Gehaltsabrechnung klar ausgewiesen werden.

 

Wie werden Überstunden erfasst?

Grundsätzlich werden Überstunden pro Kalenderwoche im Rahmen eines jährlichen Kontingents erfasst.

Ihre Leistung muss Folgendes einhalten:

  • Die Höchstarbeitszeiten.
  • Die tägliche und wöchentliche Ruhezeit.

 

Was ist das jährliche Überstundenkontingent?

Überstunden sind durch einen Schwellenwert begrenzt, der als „jährliches Überstundenkontingent“ bezeichnet wird:

  • Es wird durch eine Betriebs- oder Standortvereinbarung bzw. einen Kollektivvertrag festgelegt oder andernfalls durch einen Branchentarifvertrag.
  • Ohne Vereinbarung beträgt es 220 Stunden pro Jahr und pro Beschäftigtem.

 

Wie werden Überstunden vergütet?

Überstunden führen zu einem Lohnzuschlag und in bestimmten Fällen zu einem Anspruch auf Freizeit. Der Zuschlagssatz hängt davon ab, ob eine Kollektivvereinbarung besteht.

Bei Vorliegen einer Kollektivvereinbarung

Der Satz wird durch die Vereinbarung (Betriebsvereinbarung oder allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag) festgelegt und darf nicht unter 10 % liegen.

 

Ohne Vereinbarung

Ohne tarifliche Regelungen werden Überstunden wie folgt erhöht:

  • um 25 % für die ersten 8 Stunden (von der 36. bis zur 43. Stunde);
  • um 50 % darüber hinaus (ab der 44. Stunde).

Ausgleichsruhe

Der Lohnzuschlag kann ganz oder teilweise durch Ruhetage ersetzt werden. Diese Ruhezeit entspricht der erhöhten Vergütung. Sie wird durch eine Kollektivvereinbarung vorgesehen oder andernfalls durch Entscheidung des Arbeitgebers mit Zustimmung des CSE.

Welche Sozial- und Steuerbefreiungen gibt es?

Für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber profitiert von einem pauschalen Abzug bei den Arbeitgeberbeiträgen:

  • 1,50 € pro Stunde in Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten.
  • 0,50 € pro Stunde in Unternehmen mit 20 bis 250 Beschäftigten.

Weitere Informationen finden Sie auf der URSSAF-Seite zu Arbeitgeberbefreiungen.

 

Für den Beschäftigten

Überstunden (und Mehrarbeitsstunden bei Teilzeit) berechtigen:

  • zu einer Befreiung von Arbeitnehmerbeiträgen.
  • zu einer Befreiung von der Einkommensteuer, bis zu einer jährlichen Grenze von 7.500 € netto.

Weitere Informationen finden Sie auf der URSSAF-Seite zu Arbeitnehmerbefreiungen.

Wie funktionieren Mehrarbeitsstunden bei Teilzeitarbeit?

Ein Teilzeitbeschäftigter, der die in seinem Vertrag vorgesehene Arbeitszeit überschreitet, leistet Mehrarbeitsstunden.

Diese sind begrenzt:

  • Bis zu 1/10 der im Vertrag vorgesehenen Dauer.
  • Bis zu 1/3, wenn eine Kollektivvereinbarung dies vorsieht.

Diese Mehrarbeitsstunden werden erhöht um:

  • 10 % für Stunden, die innerhalb der Grenze von 1/10 der im Vertrag vorgesehenen Dauer geleistet werden.
  • 25 % für jede Stunde, die über diese Grenze von 1/10 hinaus geleistet wird (und innerhalb der durch die Kollektivvereinbarung vorgesehenen Grenze von 1/3).