Betriebsbedingte Kündigung: Voraussetzungen und Verfahren

In Frankreich ermöglicht die betriebsbedingte Kündigung dem Arbeitgeber, die Organisation des Unternehmens in einem vorhersehbaren rechtlichen Rahmen anzupassen. Ob individuell oder kollektiv: Sie beruht auf gesetzlich definierten Gründen, einem geregelten Verfahren und Maßnahmen zur Unterstützung der Beschäftigten.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Die betriebsbedingte Kündigung beruht auf einem Grund, der nicht mit der Person des Arbeitnehmers zusammenhängt.
  • Sie muss durch einen tatsächlichen und ernsthaften wirtschaftlichen Grund gerechtfertigt sein.
  • Der Arbeitgeber muss vor jeder Beendigung des Vertrags eine Weiterbeschäftigung (Versetzung) prüfen.
  • Das Verfahren variiert je nach Anzahl der betroffenen Beschäftigten.
  • Es können Unterstützungsmaßnahmen (CSP, PSE) angeboten werden.

In Frankreich unterliegt die betriebsbedingte Kündigung präzisen Regeln, klar definierten Schwellenwerten und gesetzlich festgelegten Unterstützungsmaßnahmen.

Für den Arbeitgeber ermöglicht dieser Rahmen, die sozialen Folgen einer Reorganisation zu antizipieren und die Transformationen des Unternehmens umzusetzen und dabei die Beschäftigten zu begleiten.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Die betriebsbedingte Kündigung ist eine vom Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen beschlossene Beendigung des Arbeitsvertrags und nicht aus einem Grund, der mit dem Arbeitnehmer zusammenhängt.

Sie muss durch einen tatsächlichen und ernsthaften Grund gerechtfertigt sein, der sich auf die Beschäftigung auswirkt.

Das Verfahren variiert anschließend je nach Umfang des Vorhabens: individuelle betriebsbedingte Kündigung, kollektive Kündigung und – wenn die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht sind – die Einführung eines Beschäftigungssicherungsplans (PSE).

In welchen Fällen ist eine betriebsbedingte Kündigung möglich?

Eine betriebsbedingte Kündigung kann insbesondere in folgenden Fällen in Betracht gezogen werden:

  • Wirtschaftliche Schwierigkeiten.
  • Technologische Veränderungen.
  • Einstellung der Tätigkeit.
  • Reorganisation, die zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit erforderlich ist.

Welche Schritte sind vor jeder Beendigung erforderlich?

Bevor der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen kündigt, muss er mehrere vorbereitende Maßnahmen umsetzen.

Welches Verfahren gilt je nach Anzahl der Beschäftigten?

Das Verfahren hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab, die innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen von einem Vorhaben zur betriebsbedingten Kündigung betroffen sind.

SituationBetroffene BeschäftigteVerfahren
Einzelkündigung1 Beschäftigter
  • Individuelles Verfahren
  • Information der Direction régionale de l’économie, de l’emploi, du travail et des solidarités (DREETS)
Kollektive Kündigung2 bis 9 Beschäftigte innerhalb von 30 Tagen
  • Kollektives Verfahren
  • Ggf. Anhörung des CSE
Kündigung mit PSEMindestens 10 Beschäftigte innerhalb von 30 Tagen in einem Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten
  • Beschäftigungssicherungsplan (PSE)
  • Anhörung des CSE
  • Verstärkte Kontrolle durch die Verwaltung

Welches Verfahren gilt bei einer individuellen betriebsbedingten Kündigung?

Wenn keine Weiterbeschäftigung möglich ist, läuft das Verfahren in 4 Schritten ab.

  1. Einladung zum Vorgespräch
  2. Vorgespräch zur Kündigung
  3. Schriftliche Mitteilung der Kündigung
  4. Information der Verwaltung (DREETS)

Welches Verfahren gilt bei einer kollektiven betriebsbedingten Kündigung?

Eine Kündigung gilt ab 2 Beschäftigten innerhalb von 30 Tagen als kollektiv.

Das Verfahren läuft in 6 Schritten ab:

  1. Festlegung des Reorganisationsvorhabens und des wirtschaftlichen Grundes.
  2. Prüfung der Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung.
  3. Information und Anhörung des CSE, sofern vorhanden.
  4. Einführung eines Beschäftigungssicherungsplans (PSE), wenn die Schwellenwerte erreicht sind.
  5. Übermittlung der Unterlagen durch den Arbeitgeber an die Verwaltung (DREETS), die die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens prüft und je nach Fall das PSE bestätigt oder genehmigt.
  6. Mitteilung der Kündigungen an die betroffenen Beschäftigten.

Welche Unterstützungsmaßnahmen gibt es für Beschäftigte?

Der Contrat de sécurisation professionnelle ermöglicht dem Arbeitnehmer:

  • eine verstärkte Begleitung.
  • eine spezifische Entschädigung.

Wenn er ihn annimmt, wird der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Er erhält grundsätzlich keine Ausgleichszahlung für die Kündigungsfrist, außer in Ausnahmefällen. In bestimmten Unternehmen kann ein Umschulungs-/Versetzungsurlaub (congé de reclassement) angeboten werden, um den beruflichen Übergang zu begleiten.

Welche Entschädigungen werden gezahlt?

Der aus wirtschaftlichen Gründen gekündigte Arbeitnehmer kann je nach Situation mehrere Arten von Entschädigung erhalten.

Welche Rechte hat der Arbeitnehmer nach der Beendigung?

Nach Beendigung des Arbeitsvertrags hat der Arbeitnehmer insbesondere Anspruch auf:

  • eine Wiedereinstellungspriorität für 1 Jahr.
  • die Möglichkeit, die Kündigung anzufechten.
  • Zugang zu Arbeitslosenleistungen.

Welche Auswirkungen hat dies auf das Aufenthaltsrecht?

Für einen Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Drittstaats außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ist, kann der Verlust des Arbeitsplatzes je nach Aufenthaltstitel unterschiedliche Folgen haben.

Für die betroffenen Arbeitnehmer hängen die Auswirkungen der Kündigung von der Art des gehaltenen Titels und der Situation zum Zeitpunkt der Verlängerung ab (siehe Tabelle unten).

Es wird empfohlen, die Verlängerung des Titels, die der Verwaltung vorzulegenden Nachweise und gegebenenfalls die Notwendigkeit einer neuen Arbeitserlaubnis unverzüglich vorausschauend zu planen.

SituationAuswirkung
Aufenthaltstitel, der jede berufliche Tätigkeit erlaubtDie Beendigung des Arbeitsvertrags hat grundsätzlich keine direkten Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht.
Aufenthaltskarte „salarié“Bei einem Arbeitgeberwechsel kann eine neue Arbeitserlaubnis erforderlich sein. Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit kann die Verlängerung des Titels unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich sein.
Mehrjährige Aufenthaltserlaubnis „talent“Die Auswirkungen hängen von der Kategorie des Titels und der Einhaltung seiner Erteilungsvoraussetzungen ab. Bei Verlängerung oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren entsprechenden Themenseiten