Status Talent – Qualifizierter Arbeitnehmer
Mitarbeiter, die von einem jungen innovativen Unternehmen (Jeune Entreprise Innovante – JEI) eingestellt werden, können eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis „Talent“ erhalten. Diese Regelung erleichtert die Ansiedlung und Arbeit in Frankreich für Profile, die an Forschungs- und Entwicklungsprojekten beteiligt sind.
Zusammenfassung
- Diese Aufenthaltserlaubnis richtet sich an ausländische Arbeitnehmer, die von einem jungen innovativen Unternehmen (JEI, Steuerstatus) eingestellt werden, um an einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt mitzuwirken.
- Sie setzt einen Arbeitsvertrag in Frankreich von mindestens 3 Monaten und eine jährliche Bruttomindestvergütung von 39.582 € (Stand 31. August 2025) voraus.
- Der Aufenthaltstitel „Talent“ wird für eine Dauer von bis zu 4 Jahren ausgestellt und ist unter bestimmten Bedingungen verlängerbar.
- Er gilt als Arbeitserlaubnis und ermöglicht die legale Ausübung der beruflichen Tätigkeit ab dem Zeitpunkt der Erteilung.
- Der Arbeitnehmer kann von seiner begleitenden Familie unterstützt werden, deren Mitglieder ein Aufenthaltsrecht und, im Falle des Ehepartners, ein Recht auf Berufstätigkeit genießen.
Wer ist betroffen?
Der Status „Talent – Angestellter eines JEI“ richtet sich an Staatsangehörige von Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die eine abhängige Erwerbstätigkeit in Frankreich für eine Dauer von mehr als drei Monaten ausüben möchten.
Er ermöglicht den Erhalt des Status „Talent – Qualifizierter Arbeitnehmer – Angestellter eines innovativen Unternehmens“
Algerische Staatsbürger unterliegen einer Sonderregelung, die sich von der „Talent“-Regelung unterscheidet.
Was sind die Zulassungsbedingungen?
Um den Aufenthaltstitel als Angestellter eines jungen innovativen Unternehmens beanspruchen zu können, muss der Antragsteller sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Nachweis einer jährlichen Bruttovergütung, die mindestens dem per Erlass festgelegten Referenzgehalt entspricht, d. h. 39.582 € zum 31. August 2025.
- Verfügung über einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 3 Monaten bei einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
- Aktive Teilnahme am Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Unternehmens.
- Beschäftigung bei einem Unternehmen, das über den Status eines jungen innovativen Unternehmens (JEI) verfügt.
Wie lässt man den Status eines jungen innovativen Unternehmens (JEI) anerkennen?
Der JEI-Status ist ein Steuerstatus, der innovativen Unternehmen gewährt wird, die insbesondere folgende Kriterien erfüllen:
- Unternehmen, das weniger als 11 Jahre alt ist.
- Konsolidierte Belegschaft von weniger als 250 Mitarbeitern.
- Umsatz von weniger als 50 Millionen Euro.
Um diesen Status abzusichern, kann das Unternehmen vor der Einstellung des ausländischen Arbeitnehmers eine verbindliche Auskunft (Rescrit fiscal) bei der Finanzdirektion beantragen. Die Verwaltung hat eine Frist von 3 Monaten für die Antwort. Das Ausbleiben einer Antwort gilt als Zustimmung.
Die verbindliche Auskunft oder ersatzweise der Antrag darauf ist den Unterlagen für das Langzeitvisum oder den Aufenthaltstitel „Talent“ beizufügen. Ein Antragsmuster finden Sie auf der entsprechenden Seite.
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Der Status „Talent – Angestellter eines innovativen Unternehmens“ berechtigt den Inhaber zum Aufenthalt in Frankreich und zur Ausübung einer abhängigen Erwerbstätigkeit.
Der mehrjährige Aufenthaltstitel „Talent“ gilt während seiner gesamten Gültigkeitsdauer als Arbeitserlaubnis.
Es ist möglich, einen internationalen Kandidaten einzustellen, der sich bereits unter dem Status „Talent – Angestellter eines innovativen Unternehmens“ in Frankreich aufhält, ohne ein neues Verfahren einzuleiten, sofern die neu angebotene Stelle weiterhin die Zulassungsbedingungen dieses Titels erfüllt und der neue Arbeitgeber selbst über den JEI-Status verfügt.
Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?
Die zulässige Aufenthaltsdauer für Inhaber des Titels „Talent – Qualifizierter Arbeitnehmer“ beträgt 4 Jahre (verlängerbar).
Das Langzeitvisum als Aufenthaltstitel
Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann die ausländische Führungskraft ein Langzeitvisum erhalten, das als Aufenthaltstitel (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“ gilt. Dieses Visum:
- Ist bis zu 12 Monate gültig.
- Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ab der Ankunft in Frankreich.
- Muss nach der Ankunft online validiert werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ mit einer Dauer von bis zu 4 Jahren beantragen.
Wie erhält man den Status „Talent – Angestellter eines jungen innovativen Unternehmens“?
- Wenn der Arbeitnehmer außerhalb Frankreichs wohnt
Der Antrag muss bei den zuständigen französischen Konsularbehörden gestellt werden.
- Der Antrag auf das Langzeitvisum „Talent“ wird online auf der offiziellen Website France-visas eingereicht. Obwohl die Beantragung des Visums eine persönliche Angelegenheit ist, muss der Arbeitgeber seinen künftigen Mitarbeiter bei den Schritten unterstützen.
- Das Verfahren kann bis zu drei Monate vor der Ankunft in Frankreich eingeleitet werden.
- Ab der Ankunft im Hoheitsgebiet berechtigt das Visum zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
- Der Antrag auf den Aufenthaltstitel „Talent“ wird anschließend auf der dafür vorgesehenen Plattform abgeschlossen.
Bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels durch die Präfektur wird eine Bestätigung über die positive Entscheidung ausgestellt.
- Wenn der Arbeitnehmer bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in Frankreich lebt
Er muss einen Antrag auf Statusänderung auf der dafür vorgesehenen Plattform stellen.
- Der Antrag muss 4 bis 2 Monate vor Ablauf des aktuellen Titels eingereicht werden. Obwohl die Beantragung des Aufenthaltstitels eine persönliche Angelegenheit ist, muss der Arbeitgeber seinen künftigen Mitarbeiter bei den Schritten unterstützen.
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass er sämtliche Zulassungsbedingungen für den Titel „Talent“ erfüllt.
Gut zu wissen
Zwischen der Antragstellung und der Aushändigung des Aufenthaltstitels kann das ausländische Talent in seinem Online-Konto den Status seines Antrags einsehen, auf eventuelle Nachforderungen zur Vervollständigung seiner Unterlagen reagieren und von den getroffenen Entscheidungen Kenntnis nehmen.
Die genaue Liste der einzureichenden Dokumente wird dem Antragsteller von der für die Bearbeitung zuständigen Behörde und auf der Website France-visas mitgeteilt.
Zur Orientierung finden Sie hier die Liste der erforderlichen Dokumente.
Die Verwaltungskosten umfassen:
- Eine Verwaltungsgebühr von 300 €.
- Eine Stempelgebühr von 50 € bei der Aushändigung des Aufenthaltstitels in der Präfektur.
Zu diesen Gebühren kommen die Kosten für das Langzeitvisum in Höhe von 99 € hinzu.
Wie verlängert man den Aufenthalt in Frankreich?
Der Verlängerungsantrag muss zwischen 4 und 2 Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels auf der dafür vorgesehenen Plattform eingereicht werden.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er die Erteilungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt, insbesondere durch Vorlage einer aktuellen Bescheinigung über die berufliche Tätigkeit, die auf der Website mesdroitssociaux.gouv.fr heruntergeladen werden kann.
Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 250 €.
Im Falle einer Änderung der beruflichen Situation kann eine Statusänderung über die dafür vorgesehene Plattform (bei einem Antrag auf einen Talent-Titel) oder bei der Präfektur des Wohnorts (für andere Kategorien von Aufenthaltstiteln) beantragt werden, sofern die Bedingungen des neu beantragten Titels erfüllt sind.
Nach 5 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Frankreich kann ein Antrag auf eine Niederlassungskarte (Carte de résident) gestellt werden.
Diese Karte berechtigt zum Aufenthalt und zur Ausübung jeder beruflichen Tätigkeit (vorbehaltlich der für reglementierte Berufe erforderlichen Diplome).
Sie wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar.
Wie sieht es mit der begleitenden Familie aus?
Der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder des Inhabers des „Talent“-Status können den Status der begleitenden Familie erhalten, der ihnen den rechtmäßigen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.
Der Ehepartner kann einen Aufenthaltstitel „Talent – Familie“ erhalten, der zum Aufenthalt und zur Ausübung jeder abhängigen Erwerbstätigkeit während der Gültigkeitsdauer des Titels des Arbeitnehmers berechtigt.