Status Talent – Qualifizierter Arbeitnehmer

Mitarbeiter, die von einem jungen innovativen Unternehmen (Jeune Entreprise Innovante – JEI) eingestellt werden, können eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis „Talent“ erhalten. Diese Regelung erleichtert die Ansiedlung und Arbeit in Frankreich für Profile, die an Forschungs- und Entwicklungsprojekten beteiligt sind.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Diese Aufenthaltserlaubnis richtet sich an ausländische Arbeitnehmer, die von einem jungen innovativen Unternehmen (JEI, Steuerstatus) eingestellt werden, um an einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt mitzuwirken.
  • Sie setzt einen Arbeitsvertrag in Frankreich von mindestens 3 Monaten und eine jährliche Bruttomindestvergütung von 39.582 € (Stand 31. August 2025) voraus.
  • Der Aufenthaltstitel „Talent“ wird für eine Dauer von bis zu 4 Jahren ausgestellt und ist unter bestimmten Bedingungen verlängerbar.
  • Er gilt als Arbeitserlaubnis und ermöglicht die legale Ausübung der beruflichen Tätigkeit ab dem Zeitpunkt der Erteilung.
  • Der Arbeitnehmer kann von seiner begleitenden Familie unterstützt werden, deren Mitglieder ein Aufenthaltsrecht und, im Falle des Ehepartners, ein Recht auf Berufstätigkeit genießen.

Wer ist betroffen?

Der Status „Talent – Angestellter eines JEI“ richtet sich an Staatsangehörige von Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die eine abhängige Erwerbstätigkeit in Frankreich für eine Dauer von mehr als drei Monaten ausüben möchten.

Er ermöglicht den Erhalt des Status „Talent – Qualifizierter Arbeitnehmer – Angestellter eines innovativen Unternehmens“

Algerische Staatsbürger unterliegen einer Sonderregelung, die sich von der „Talent“-Regelung unterscheidet.

Was sind die Zulassungsbedingungen?

Um den Aufenthaltstitel als Angestellter eines jungen innovativen Unternehmens beanspruchen zu können, muss der Antragsteller sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Nachweis einer jährlichen Bruttovergütung, die mindestens dem per Erlass festgelegten Referenzgehalt entspricht, d. h. 39.582 € zum 31. August 2025.
  • Verfügung über einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 3 Monaten bei einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
  • Aktive Teilnahme am Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Unternehmens.
  • Beschäftigung bei einem Unternehmen, das über den Status eines jungen innovativen Unternehmens (JEI) verfügt.

Wie lässt man den Status eines jungen innovativen Unternehmens (JEI) anerkennen?

Der JEI-Status ist ein Steuerstatus, der innovativen Unternehmen gewährt wird, die insbesondere folgende Kriterien erfüllen:

  • Unternehmen, das weniger als 11 Jahre alt ist.
  • Konsolidierte Belegschaft von weniger als 250 Mitarbeitern.
  • Umsatz von weniger als 50 Millionen Euro.

Um diesen Status abzusichern, kann das Unternehmen vor der Einstellung des ausländischen Arbeitnehmers eine verbindliche Auskunft (Rescrit fiscal) bei der Finanzdirektion beantragen. Die Verwaltung hat eine Frist von 3 Monaten für die Antwort. Das Ausbleiben einer Antwort gilt als Zustimmung.

Die verbindliche Auskunft oder ersatzweise der Antrag darauf ist den Unterlagen für das Langzeitvisum oder den Aufenthaltstitel „Talent“ beizufügen. Ein Antragsmuster finden Sie auf der entsprechenden Seite.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Der Status „Talent – Angestellter eines innovativen Unternehmens“ berechtigt den Inhaber zum Aufenthalt in Frankreich und zur Ausübung einer abhängigen Erwerbstätigkeit.

Der mehrjährige Aufenthaltstitel „Talent“ gilt während seiner gesamten Gültigkeitsdauer als Arbeitserlaubnis.

Es ist möglich, einen internationalen Kandidaten einzustellen, der sich bereits unter dem Status „Talent – Angestellter eines innovativen Unternehmens“ in Frankreich aufhält, ohne ein neues Verfahren einzuleiten, sofern die neu angebotene Stelle weiterhin die Zulassungsbedingungen dieses Titels erfüllt und der neue Arbeitgeber selbst über den JEI-Status verfügt.

Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?

Die zulässige Aufenthaltsdauer für Inhaber des Titels „Talent – Qualifizierter Arbeitnehmer“ beträgt 4 Jahre (verlängerbar).

Das Langzeitvisum als Aufenthaltstitel

Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann die ausländische Führungskraft ein Langzeitvisum erhalten, das als Aufenthaltstitel (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“ gilt. Dieses Visum:

  • Ist bis zu 12 Monate gültig.
  • Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ab der Ankunft in Frankreich.
  • Muss nach der Ankunft online validiert werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ mit einer Dauer von bis zu 4 Jahren beantragen.

Ein VLS-TS validieren

Wie erhält man den Status „Talent – Angestellter eines jungen innovativen Unternehmens“?

Wie verlängert man den Aufenthalt in Frankreich?

Wie sieht es mit der begleitenden Familie aus?

Der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder des Inhabers des „Talent“-Status können den Status der begleitenden Familie erhalten, der ihnen den rechtmäßigen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.

Der Ehepartner kann einen Aufenthaltstitel „Talent – Familie“ erhalten, der zum Aufenthalt und zur Ausübung jeder abhängigen Erwerbstätigkeit während der Gültigkeitsdauer des Titels des Arbeitnehmers berechtigt.

 

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