Status als Unternehmer / Freiberufler

Der Status „Entrepreneur / Profession libérale“ ermöglicht es nicht-europäischen ausländischen Staatsangehörigen, eine selbstständige Tätigkeit in Frankreich zu gründen oder auszuüben, sofern das Projekt rentabel ist und die öffentliche Ordnung gewahrt bleibt.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Dieser Aufenthaltstitel richtet sich an nicht-europäische Staatsangehörige, die eine selbstständige Tätigkeit in Frankreich ausüben möchten.
  • Er betrifft gewerbliche, handwerkliche, industrielle oder freiberufliche Tätigkeiten.
  • Das Projekt muss wirtschaftlich tragfähig und mit der öffentlichen Ordnung vereinbar sein.
  • Die Karte wird für 12 Monate ausgestellt, mit der Möglichkeit der Verlängerung unter bestimmten Bedingungen.

Wer ist betroffen?

Der Status „Entrepreneur / Profession libérale“ richtet sich an Staatsangehörige eines Staates außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die in Frankreich eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten.

Staatsangehörige der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz können in Frankreich ohne besonderen Aufenthaltstitel frei einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Für algerische Staatsangehörige gelten die besonderen Bestimmungen des französisch-algerischen Abkommens.

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Um Anspruch auf die befristete Aufenthaltserlaubnis „Entrepreneur / Profession libérale“ zu haben, muss der Antragsteller Folgendes nachweisen:

  • Die wirtschaftliche Tragfähigkeit seines Projekts.
  • Die Fähigkeit, eine Vergütung zu beziehen, die mindestens dem SMIC (gesetzlicher Mindestlohn) entspricht, d. h. 21.876,36 € zum 1. Januar 2026, wenn er in ein bestehendes Unternehmen eintritt oder dieses leitet.
  • Eine Tätigkeit, die mit der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit und Ordnung vereinbar ist.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Die befristete Aufenthaltserlaubnis „Entrepreneur / Profession libérale“ berechtigt ausschließlich zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit, die in dem bei der Antragstellung eingereichten Projekt beschrieben wurde.

Jede wesentliche Änderung der ausgeübten Tätigkeit kann ein neues Verwaltungsverfahren oder einen Statuswechsel erforderlich machen.

Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?

Die befristete Aufenthaltserlaubnis „Entrepreneur / Profession libérale“ wird für eine Dauer von 12 Monaten ausgestellt und ist unter Bedingungen verlängerbar.

Wie erhält man den Status „Entrepreneur / Profession libérale“?

Wie verlängert man seinen Aufenthalt in Frankreich?

Wie sieht es mit der begleitenden Familie aus?

Familienangehörige des Unternehmers oder Selbstständigen profitieren nicht von einem spezifischen vereinfachten Verfahren für diesen Status.

Sie können jedoch:

  • Einen eigenständigen Aufenthaltstitel beantragen (Besucher, Arbeitnehmer, je nach ihrer Situation).
  • Dem Hauptantragsteller im Rahmen der Familienzusammenführung nachfolgen, sofern dieser seit mindestens 18 Monaten rechtmäßig in Frankreich ansässig ist.

Um die geltenden Bedingungen und Schritte zu erfahren, wird empfohlen, die offiziellen Informationen der französischen Verwaltung zu konsultieren.

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