Status als Unternehmer / Freiberufler
Der Status „Entrepreneur / Profession libérale“ ermöglicht es nicht-europäischen ausländischen Staatsangehörigen, eine selbstständige Tätigkeit in Frankreich zu gründen oder auszuüben, sofern das Projekt rentabel ist und die öffentliche Ordnung gewahrt bleibt.
Zusammenfassung
- Dieser Aufenthaltstitel richtet sich an nicht-europäische Staatsangehörige, die eine selbstständige Tätigkeit in Frankreich ausüben möchten.
- Er betrifft gewerbliche, handwerkliche, industrielle oder freiberufliche Tätigkeiten.
- Das Projekt muss wirtschaftlich tragfähig und mit der öffentlichen Ordnung vereinbar sein.
- Die Karte wird für 12 Monate ausgestellt, mit der Möglichkeit der Verlängerung unter bestimmten Bedingungen.
Wer ist betroffen?
Der Status „Entrepreneur / Profession libérale“ richtet sich an Staatsangehörige eines Staates außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die in Frankreich eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten.
Staatsangehörige der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz können in Frankreich ohne besonderen Aufenthaltstitel frei einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Für algerische Staatsangehörige gelten die besonderen Bestimmungen des französisch-algerischen Abkommens.
Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?
Um Anspruch auf die befristete Aufenthaltserlaubnis „Entrepreneur / Profession libérale“ zu haben, muss der Antragsteller Folgendes nachweisen:
- Die wirtschaftliche Tragfähigkeit seines Projekts.
- Die Fähigkeit, eine Vergütung zu beziehen, die mindestens dem SMIC (gesetzlicher Mindestlohn) entspricht, d. h. 21.876,36 € zum 1. Januar 2026, wenn er in ein bestehendes Unternehmen eintritt oder dieses leitet.
- Eine Tätigkeit, die mit der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit und Ordnung vereinbar ist.
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Die befristete Aufenthaltserlaubnis „Entrepreneur / Profession libérale“ berechtigt ausschließlich zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit, die in dem bei der Antragstellung eingereichten Projekt beschrieben wurde.
Jede wesentliche Änderung der ausgeübten Tätigkeit kann ein neues Verwaltungsverfahren oder einen Statuswechsel erforderlich machen.
Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?
Die befristete Aufenthaltserlaubnis „Entrepreneur / Profession libérale“ wird für eine Dauer von 12 Monaten ausgestellt und ist unter Bedingungen verlängerbar.
Wie erhält man den Status „Entrepreneur / Profession libérale“?
- Vorausgehender Schritt: Bescheinigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit
Vor jedem Antrag auf ein Visum oder einen Aufenthaltstitel muss der Projektträger eine Stellungnahme zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit seines Projekts einholen.
Der Antrag erfolgt online auf der ANEF-Plattform in der Rubrik für Projekte zur Aufenthaltserlaubnis „Entrepreneur / Profession libérale“.
Die Belege müssen es ermöglichen, die Ernsthaftigkeit, Kohärenz und Durchführbarkeit des Projekts zu beurteilen.
- Antrag auf Visum oder Aufenthaltstitel
Wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz außerhalb Frankreichs hat, muss er seinen Antrag bei den zuständigen französischen Konsularbehörden einreichen. Ein Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS), mit dem Vermerk „Entrepreneur / Profession libérale“ wird für eine Dauer von 12 Monaten ausgestellt.
Der Antrag kann frühestens 3 Monate vor dem Datum der Ankunft in Frankreich gestellt werden.
Sobald er in Frankreich ist, muss der Inhaber sein VLS-TS online auf der dafür vorgesehenen Plattform validieren. Im ersten Aufenthaltsjahr ist kein Gang zur Präfektur erforderlich. Der Antragsteller wird anschließend zur obligatorischen medizinischen Untersuchung und/oder zum Aufnahmegespräch vorgeladen.
Wenn der Antragsteller bereits in Frankreich lebt und einen anderen Aufenthaltstitel besitzt, muss er bei der Präfektur seines Wohnorts einen Statuswechsel beantragen. Der Antrag muss zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels eingereicht werden.
Es wird dann eine befristete Aufenthaltserlaubnis „Entrepreneur / Profession libérale“ mit einer Dauer von einem Jahr ausgestellt, die verlängert werden kann.
Die genaue Liste der erforderlichen Dokumente wird von der für die Bearbeitung des Dossiers zuständigen Behörde und auf der Website France-Visas mitgeteilt.
Sie finden dort auch die Liste der Unterlagen als Orientierungshilfe.
- Langzeitvisum als Aufenthaltstitel (VLS-TS): 99 €
- Gebühr bei der Online-Validierung: 300 €
- Stempelgebühr für die Aufenthaltserlaubnis: 50 €
Wie verlängert man seinen Aufenthalt in Frankreich?
Der Antrag auf Verlängerung muss zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf des Aufenthaltstitels bei der Präfektur des Wohnorts eingereicht werden.
Der Antragsteller muss Folgendes nachweisen:
- Die tatsächliche Fortführung seiner Tätigkeit.
- Einkünfte aus dieser Tätigkeit, die mindestens dem SMIC entsprechen, d. h. 21.876,36 € zum 1. Januar 2026.
- Die fortlaufende Einhaltung der Bedingungen für die Erteilung des Titels.
Die Verwaltungsgebühr für die Verlängerung beträgt 250 €.
Um eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller das Sprachniveau A2 nachweisen und eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Staatsbürgerkunde-Prüfung vorlegen.
Im Falle einer Änderung der beruflichen Situation kann bei der Präfektur ein Statuswechsel beantragt werden, sofern die Bedingungen für den neu beantragten Titel erfüllt sind.
Nach 5 Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Frankreich kann die Beantragung einer Daueraufenthaltskarte (Carte de résident) in Betracht gezogen werden.
Diese Karte:
- Berechtigt zum Aufenthalt und zur Ausübung jeder beruflichen Tätigkeit, vorbehaltlich des Erwerbs der erforderlichen Diplome im Falle von reglementierten Berufen.
- Wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar.
Wie sieht es mit der begleitenden Familie aus?
Familienangehörige des Unternehmers oder Selbstständigen profitieren nicht von einem spezifischen vereinfachten Verfahren für diesen Status.
Sie können jedoch:
- Einen eigenständigen Aufenthaltstitel beantragen (Besucher, Arbeitnehmer, je nach ihrer Situation).
- Dem Hauptantragsteller im Rahmen der Familienzusammenführung nachfolgen, sofern dieser seit mindestens 18 Monaten rechtmäßig in Frankreich ansässig ist.
Um die geltenden Bedingungen und Schritte zu erfahren, wird empfohlen, die offiziellen Informationen der französischen Verwaltung zu konsultieren.