Die Mobilität entsandter Arbeitnehmer in Frankreich
Entsandte Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber vorübergehend nach Frankreich entsandt werden, ohne dass ihr Arbeitsvertrag unterbrochen wird. Diese Seite informiert über die Entsendemodalitäten, die anwendbaren Status und die einzuhaltenden Pflichten.
Was ist ein entsandter Arbeitnehmer?
Ein entsandter Arbeitnehmer wird von seinem im Ausland ansässigen Arbeitgeber vorübergehend nach Frankreich entsandt, wobei sein ursprünglicher Arbeitsvertrag bestehen bleibt. Die Entsendung kann im Rahmen folgender Punkte erfolgen:
- Einer konzerninternen Mobilität.
- Einer Dienstleistung.
- Oder eines Auftrags, der im eigenen Namen des Arbeitgebers ausgeführt wird.
Nach mehr als 3 Monaten müssen Staatsangehörige von Drittstaaten (außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz) ein Langzeitvisum oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen.
Wie entsendet man einen Arbeitnehmer nach Frankreich?
Ein außerhalb Frankreichs ansässiger Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer vorübergehend nach Frankreich entsenden, um dort eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen, ohne den bestehenden Arbeitsvertrag oder das Unterordnungsverhältnis zu unterbrechen.
Die Modalitäten der Entsendung variieren je nach Art des Projekts und der Beziehung zwischen den beteiligten Unternehmen.
Es können zwei Hauptsituationen unterschieden werden: die Entsendung im Rahmen einer konzerninternen Mobilität und die Entsendung außerhalb der konzerninternen Mobilität, insbesondere im Rahmen einer Dienstleistung.
Entsandte Arbeitnehmer im Rahmen konzerninterner Mobilität
Die Entsendung eines Arbeitnehmers, der zu einer internationalen Gruppe gehört, kann im Rahmen einer konzerninternen Mobilität zwischen der Muttergesellschaft und einer in Frankreich ansässigen Konzerngesellschaft erfolgen.
Entsandte Arbeitnehmer außerhalb der konzerninternen Mobilität
Die Entsendung außerhalb der konzerninternen Mobilität betrifft insbesondere Arbeitnehmer, die nach Frankreich entsandt werden, um eine Dienstleistung oder einen einmaligen Auftrag im Namen ihres Arbeitgebers zu erbringen.
Führen Sie eine Vorabmeldung der Entsendung durch
Jeder außerhalb Frankreichs ansässige Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet, muss vor Beginn des Einsatzes eine Vorabmeldung der Entsendung bei der zuständigen Arbeitsaufsichtsbehörde über den Online-Dienst SIPSI vornehmen.
Die verschiedenen Status für entsandte Arbeitnehmer
Zielgruppe | Zulassungsvoraussetzungen | Aufenthaltstitel | Dauer |
|---|---|---|---|
| Ausländischer Arbeitnehmer in konzerninterner Mobilität – Arbeitgeber außerhalb der EU, ohne französischen Vertrag | Der außerhalb der EU ansässige Arbeitnehmer, der von einem außerhalb der EU ansässigen Arbeitgeber entsandt wird, muss Folgendes nachweisen:
Es wird kein Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen in Frankreich abgeschlossen. | Mehrjährige Aufenthaltskarte „Entsandter ICT-Arbeitnehmer“ | Bis zu 3 Jahre, nicht verlängerbar |
| Ausländischer Arbeitnehmer in konzerninterner Mobilität – Arbeitgeber außerhalb der EU, vorherige Entsendung in einem anderen Mitgliedstaat | Der nach Frankreich entsandte Arbeitnehmer, der von einem außerhalb der EU ansässigen Arbeitgeber entsandt wird, nach einer ersten Entsendung in einem anderen Mitgliedstaat, muss Folgendes nachweisen:
| Mehrjährige Aufenthaltskarte „Mobiler entsandter ICT-Arbeitnehmer“ | Bis zu 3 Jahre, nicht verlängerbar |
| Andere entsandte Arbeitnehmer | Der entsandte Arbeitnehmer außerhalb der konzerninternen Mobilität oder derjenige, der aufgrund seiner Betriebszugehörigkeit oder der Art seines Einsatzes in Frankreich nicht für den Aufenthaltstitel „Entsandter ICT-Arbeitnehmer“ in Frage kommt, muss Folgendes nachweisen:
| Temporäre Aufenthaltskarte „Zeitarbeitnehmer“ | Dauer des Einsatzes, maximal 12 Monate. Unter Bedingungen verlängerbar. |
| ICT-Praktikant | Arbeitnehmer in konzerninterner Mobilität, der für ein Praktikum innerhalb der Gruppe nach Frankreich kommt, für eine maximale Dauer von 12 Monaten, unter Vorlage einer Praktikumsvereinbarung. | Langzeitvisum „Entsandter ICT-Praktikant“ | 12 Monate |
| Mitarbeiter algerischer Staatsangehörigkeit | Der Mitarbeiter muss nachweisen:
| Aufenthaltsbescheinigung mit dem Vermerk „Zeitarbeitnehmer“ | Ein Jahr, verlängerbar |