Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“

Frankreich heißt internationale Investoren willkommen, die zur Entwicklung seiner Wirtschaft beitragen möchten, indem sie ein strukturprägendes Investitionsprojekt im Land umsetzen. Der Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“ richtet sich an internationale Investoren, die sich in Frankreich niederlassen möchten, um dieses Projekt langfristig zu steuern.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Der Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“ richtet sich an nicht-europäische ausländische Investoren, die in Frankreich investieren und dort wohnen möchten.
  • Die Zulassung setzt eine direkte wirtschaftliche Investition von mindestens 300.000 € sowie Verpflichtungen im Bereich Beschäftigung voraus.
  • Der Aufenthaltstitel wird für eine maximale Dauer von 4 Jahren ausgestellt und kann verlängert werden.
  • Ehepartner und minderjährige Kinder können vom Status der begleitenden Familie profitieren.

Wer ist betroffen?

Der Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“ betrifft ausländische Investoren, die sich in Frankreich niederlassen möchten, um ein Investitionsprojekt im Land umzusetzen.

Er richtet sich ausschließlich an Staatsangehörige von Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Diese können in Frankreich eine wirtschaftliche Tätigkeit ohne besondere aufenthaltsrechtliche Formalitäten ausüben.

Algerische Staatsangehörige unterliegen hingegen den besonderen Bestimmungen des französisch-algerischen Abkommens.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten?

Ein ausländischer Investor kann den Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“ beantragen, wenn er in Frankreich eine direkte wirtschaftliche Investition tätigt, und zwar:

  • In eigenem Namen.
  • Über ein Unternehmen, das er leitet.
  • Oder über ein Unternehmen, an dem er mindestens 30 % des Kapitals hält.

Der Investor muss alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • In Frankreich eine Investition von mindestens 300.000 € in materielle oder immaterielle Anlagegüter tätigen oder sich dazu verpflichten.
  • Arbeitsplätze schaffen oder sichern oder sich dazu verpflichten, Arbeitsplätze innerhalb der vier Jahre nach der Investition zu schaffen oder zu sichern.

Direktinvestitionen umfassen insbesondere Einlagen in das Gesellschaftskapital, reinvestierte Gewinne und Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen. Rein finanzielle Investitionen sind von der Regelung ausgeschlossen.

 

In das Tech-Ökosystem investieren

Ein Investor, der im Bereich neuer Technologien tätig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen für das Verfahren „French Tech Visa for Investors“ in Frage kommen.

French Tech Visa for Investors

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Der Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“ berechtigt seinen Inhaber, sich in Frankreich aufzuhalten, um das Investitionsprojekt, auf dem der Antrag beruht, umzusetzen und zu steuern, sowie die unmittelbar mit diesem Projekt verbundene wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.

Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?

Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis hängt von Art und Merkmalen der geplanten Investition ab. Die maximale Dauer des Aufenthaltstitels beträgt 4 Jahre und ist verlängerbar, vorbehaltlich der Einhaltung der Voraussetzungen.

Das Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt

Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann die ausländische Führungskraft ein Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS), mit dem Vermerk „Talent“ erhalten. Dieses Visum:

  • Ist bis zu 12 Monate gültig
  • Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ab der Ankunft in Frankreich.
  • Muss nach der Ankunft online bestätigt werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ beantragen, dessen Dauer bis zu 4 Jahre betragen kann.

Ein VLS-TS bestätigen

Wie erhält man den Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“?

Wie kann man seinen Aufenthalt in Frankreich verlängern?

Was gilt für die begleitende Familie?

Der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder des Inhabers des Status „Talent“ können vom Status der begleitenden Familie profitieren, der ihnen einen legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.

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