Status „Talent“ für Hochqualifizierte – Blaue Karte EU
In Frankreich können Arbeitgeber internationale Talente einstellen, um einen Bedarf an Fachwissen zu decken. Hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten können den Status „Talent – Blaue Karte EU“ (CBE) erhalten, um unter bestimmten Bedingungen (Abschluss, Beschäftigung und Vergütung) länger als 3 Monate in Frankreich zu arbeiten und sich dort niederzulassen.
Zusammenfassung
- Der Status „Talent – Blaue Karte EU“ (CBE) richtet sich an hochqualifizierte Arbeitnehmer, die von einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber eingestellt werden.
- Er erlaubt den Aufenthalt und die Arbeit in Frankreich für eine Dauer von bis zu 4 Jahren, die verlängerbar ist.
- Er wird unter der Voraussetzung eines Abschlusses oder einer entsprechenden Erfahrung, eines Arbeitsvertrags und eines bestimmten Gehaltsniveaus ausgestellt.
- Dieser Aufenthaltstitel gilt als Arbeitserlaubnis.
- Begleitende Familienmitglieder können einen Aufenthaltstitel „Talent“ erhalten, der zur Arbeitsaufnahme berechtigt.
Wer ist betroffen?
Der Status „Talent – Blaue Karte EU“ richtet sich an Staatsangehörige von Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die von einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber für eine hochqualifizierte Tätigkeit eingestellt werden.
Algerische Staatsbürger unterliegen den spezifischen Bestimmungen des französisch-algerischen Abkommens.
Inhaber einer Blauen Karte EU
Inhaber einer Blauen Karte EU, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde, können diesen Titel in Frankreich beantragen, sofern sie eine bestimmte vorherige Aufenthaltsdauer in der EU (mindestens 12 Monate) nachweisen können. Sie müssen den Antrag innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Frankreich stellen. Diese Aufenthaltsfrist verkürzt sich auf sechs Monate ab der zweiten Mobilität in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Welche Zulassungsbedingungen gibt es?
Ein ausländischer Arbeitnehmer kann die mehrjährige Aufenthaltskarte „Talent – Blaue Karte EU“ erhalten, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Besitz eines Arbeitsvertrags auf unbestimmte Zeit oder für mindestens 6 Monate, abgeschlossen mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
- Inhaber eines Diploms, das mindestens drei Jahre Hochschulstudium entspricht, oder Nachweis von fünf Jahren Berufserfahrung auf vergleichbarem Niveau.
- Ein jährliches Bruttogehalt von mindestens dem 1,5-fachen des durchschnittlichen jährlichen Referenzbruttogehalts, d. h. 59.373 € zum 31. August 2025.
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Der Status „Talent – Blaue Karte EU“ berechtigt seinen Inhaber zum Aufenthalt in Frankreich und zur Ausübung einer abhängigen Erwerbstätigkeit.
Kandidat bereits in Frankreich
Es ist möglich, einen internationalen Kandidaten, der sich bereits in Frankreich aufhält, unter dem Status „Talent – Blaue Karte EU“ einzustellen, ohne neue Formalitäten einzuleiten, sofern die neu angebotene Stelle weiterhin die Zulassungsbedingungen dieses Titels erfüllt.
Vor der Einstellung muss der neue Arbeitgeber jedoch die Gültigkeit des Aufenthaltstitels überprüfen.
Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?
Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels hängt von der Dauer des Arbeitsvertrags ab:
- Wird der Vertrag für mindestens zwei Jahre abgeschlossen, wird der Aufenthaltstitel für eine maximale Dauer von vier Jahren ausgestellt.
- Wird der Vertrag für eine Dauer von weniger als zwei Jahren abgeschlossen, wird der Titel für eine Dauer ausgestellt, die der Vertragsdauer zuzüglich drei Monaten entspricht, jedoch maximal zwei Jahre.
Das Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt
Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann der ausländische Manager ein Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“ gilt, erhalten. Dieses Visum:
- Ist gültig für bis zu 12 Monate
- Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sofort nach der Ankunft in Frankreich.
- Muss online validiert werden nach der Ankunft.
Nach Ablauf seiner Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ für eine Dauer von bis zu 4 Jahren beantragen.
Wie erhalte ich den Status „Talent – Blaue Karte EU“?
- Wenn der Arbeitnehmer außerhalb Frankreichs wohnt
Der Antrag muss bei den zuständigen französischen Konsularbehörden gestellt werden.
- Der Antrag auf ein Langzeitvisum „Talent“ wird online auf der offiziellen Website France-Visas gestellt. Auch wenn der Visumsantrag persönlich ist, muss der Arbeitgeber seinen zukünftigen Arbeitnehmer bei den Formalitäten unterstützen.
- Das Verfahren kann bis zu drei Monate vor der Ankunft in Frankreich eingeleitet werden.
- Sofort nach der Einreise in das Hoheitsgebiet berechtigt das Visum zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
- Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel „Talent“ wird anschließend auf der speziellen Plattform finalisiert.
Eine Bescheinigung über die positive Entscheidung wird ausgestellt, während auf die Aushändigung des Aufenthaltstitels durch die Präfektur gewartet wird.
- Wenn der Arbeitnehmer bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in Frankreich wohnt
Er muss einen Antrag auf Statusänderung auf der speziellen Plattform stellen.
- Der Antrag muss 4 bis 2 Monate vor Ablauf des aktuellen Titels eingereicht werden. Auch wenn der Antrag auf einen Aufenthaltstitel persönlich ist, muss der Arbeitgeber seinen zukünftigen Arbeitnehmer bei den Formalitäten unterstützen.
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass er alle Zulassungsbedingungen für den Talent-Titel erfüllt.
Gut zu wissen
Zwischen der Antragstellung und der Aushändigung des Aufenthaltstitels kann das ausländische Talent den Status seines Antrags online in seinem Konto einsehen, eventuelle Aufforderungen zur Vervollständigung seines Dossiers beantworten und die getroffenen Entscheidungen zur Kenntnis nehmen.
Die genaue Liste der einzureichenden Dokumente wird dem Antragsteller von der für die Bearbeitung des Dossiers zuständigen Behörde und auf der Website France-Visas mitgeteilt.
Als Anhaltspunkt finden Sie hier die Liste der erforderlichen Dokumente.
Die Verwaltungskosten umfassen:
- Eine Verwaltungsgebühr von 300 €.
- Eine Stempelgebühr von 50 € bei der Aushändigung des Aufenthaltstitels in der Präfektur.
Zu diesen Kosten kommen die Kosten für das Langzeitvisum hinzu, d. h. 99 €.
Wie verlängere ich den Aufenthalt in Frankreich?
Der Verlängerungsantrag muss zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf des Aufenthaltstitels auf der speziellen Plattform eingereicht werden.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er weiterhin die Ausstellungsbedingungen erfüllt, insbesondere durch die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung über die berufliche Tätigkeit, die auf der Website mesdroitssociaux.gouv.fr heruntergeladen werden kann.
Die Kosten für die Verlängerung betragen 250 €.
Im Falle einer Änderung der beruflichen Situation kann eine Statusänderung über die spezielle Plattform für einen Talent-Titel oder bei der Präfektur des Wohnortes für andere Kategorien von Aufenthaltstiteln beantragt werden, sofern die Bedingungen des neu beantragten Titels erfüllt sind.
Nach 5 Jahren regelmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Frankreich kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen eine verlängerbare 10-Jahres-Daueraufenthaltskarte beantragen.
Der Inhaber eines Titels „Talent – Blaue Karte EU“ kann unter bestimmten Bedingungen auch eine verlängerbare 10-Jahres-Daueraufenthaltskarte – EU erhalten, wenn er 2 Jahre in Frankreich unter diesem Titel und 3 Jahre regelmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts in der Europäischen Union unter einem berechtigenden Titel nachweist:
- Blaue Karte EU,
- Nationaler Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Ausländer,
- Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „Forscher“ oder
- Aufenthaltstitel, der aufgrund des Flüchtlingsstatus oder des subsidiären Schutzes ausgestellt wurde.
Was ist mit der begleitenden Familie?
Der Ehepartner und die minderjährigen unterhaltsberechtigten Kinder des Inhabers des „Talent“-Status können den Status der begleitenden Familie erhalten, der ihnen den legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.
Der Ehepartner kann einen Aufenthaltstitel „Talent – Familie“ erhalten, der den Aufenthalt und die Ausübung jeder abhängigen Erwerbstätigkeit während der Gültigkeitsdauer des Titels des Arbeitnehmers erlaubt.