Die persönliche Besteuerung
Die Besteuerung von Privatpersonen in Frankreich hängt von der steuerlichen Ansässigkeit und der Art der bezogenen Einkünfte ab. Ob ansässig oder nicht ansässig – die Besteuerungsregeln unterscheiden sich. Hier finden Sie alle Regelungen zur persönlichen Besteuerung, die damit verbundenen Pflichten sowie die verfügbaren Regelungen, wie etwa das Expatriiertenregime, um Ihre Niederlassung oder Ihre Tätigkeit in Frankreich zu optimieren.
Zusammenfassung
Die Kriterien zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit:
- Der gewöhnliche oder familiäre Wohnsitz
- Die hauptberufliche Tätigkeit
- Der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen
- Die Regelungen der Steuerabkommen bei doppelter Ansässigkeit
Wie wird die steuerliche Ansässigkeit bestimmt?
Die steuerliche Ansässigkeit ist keine individuelle Wahl: Sie wird anhand von gesetzlichen Kriterienbestimmt, die von den französischen Steuerbehörden festgelegt werden oder sich aus Regeln ergeben, die in internationalen Abkommen.
Wer gilt in Frankreich als steuerlich ansässig?
Nach französischem Recht gilt eine Person als in Frankreich steuerlich ansässig, wenn sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Der Haushalt oder der Hauptaufenthaltsort befindet sich auf französischem Staatsgebiet.
- Berufliche Tätigkeit, angestellt oder selbstständig, die in Frankreich ausgeübt wird, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass diese Tätigkeit dort nur nebenbei ausgeübt wird.
- Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen in Frankreich (z. B. Ort, an dem Einkünfte bezogen werden, Investitionen, Vermögensverwaltung).
Wie wird eine Situation doppelter steuerlicher Ansässigkeit entschieden?
Es kann vorkommen, dass eine Person in mehreren Staaten als steuerlich ansässig gilt. In diesem Fall sehen die von Frankreich geschlossenen internationalen Steuerabkommen spezifische Regeln vor, um die Doppelbesteuerung derselben Einkünfte zu vermeiden.
Wenn ein Steuerabkommen anwendbar ist, wird die steuerliche Ansässigkeit nach den folgenden, nacheinander anzuwendenden Kriterien bestimmt:
- Der ständige Wohnsitz (familiär oder gewöhnlich).
- Bei doppeltem ständigen Wohnsitz der Mittelpunkt der wirtschaftlichen und persönlichen Interessen, sofern er festgestellt werden kann.
- Kann dieser Mittelpunkt nicht bestimmt werden, der Hauptaufenthaltsort (Aufenthalt von mehr als 183 Tagen innerhalb desselben Jahres).
- Die Staatsangehörigkeit der Person, wenn die vorherigen Kriterien keine Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit ermöglichen.
- Andernfalls können die Steuerbehörden beider Länder angerufen werden, um die Frage zu entscheiden.
Steuerabkommen
Internationale Steuerabkommen sehen spezifische Regeln vor, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Welche steuerlichen Folgen ergeben sich?
Steuerlich ansässig
Eine Person mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich ist auf sämtliche Einkünfte steuerpflichtig, unabhängig davon, ob sie aus französischen oder ausländischen Quellen stammen.
Steuerlich nicht ansässig
Eine in Frankreich steuerlich nicht ansässige Person wird ausschließlich auf ihre Einkünfte aus französischen Quellen besteuert.