Gehaltsabrechnung in Frankreich: Pflichten des Arbeitgebers

Die Gehaltsabrechnung, auch Lohnabrechnung genannt, ist ein monatliches Dokument, das dem Arbeitnehmer ausgehändigt wird. Sie stellt strukturiert die gezahlte Vergütung, die Sozialversicherungsbeiträge, die Pflichtabzüge und die wichtigsten Informationen zum Beschäftigungsverhältnis dar.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • In Frankreich ist die Gehaltsabrechnung ein obligatorisches Dokument, das dem Arbeitnehmer bei jeder Gehaltszahlung ausgehändigt wird.
  • Sie weist das Bruttogehalt, die Sozialversicherungsbeiträge, den Quellenabzug der Einkommensteuer und den tatsächlich ausgezahlten Betrag aus.
  • Sie ermöglicht es, die Berechnung der Vergütung und der angewandten Abzüge nachzuvollziehen.
  • Sie kann in elektronischer Form übermittelt werden, sofern der Arbeitnehmer nicht widerspricht.

Welche Informationen müssen auf der Gehaltsabrechnung stehen?

Die Gehaltsabrechnung fasst die wichtigsten Informationen zum Arbeitgeber, zum Arbeitnehmer, zum Arbeitszeitraum und zur gezahlten Vergütung zusammen. Sie ermöglicht eine klare und standardisierte Darstellung der dem Arbeitnehmer zustehenden Gehaltsbestandteile.

Informationen zum Arbeitnehmer

Die Gehaltsabrechnung gibt zudem Auskunft über den Arbeitnehmer:

  • Name und Vorname.
  • Ausgeübte Tätigkeit und tarifliche Einstufung.
  • Arbeitszeitraum und Anzahl der geleisteten Stunden.
  • Überstunden und Zuschlagssätze.
  • Art und Umfang der Pauschalarbeitszeit, falls zutreffend.
  • Eintrittsdatum in das Unternehmen.
  • Art des Arbeitsvertrags.
  • Art der Berechnungsgrundlage des Gehalts, sofern dieses nicht auf der Arbeitsdauer basiert.
  • Art und Höhe der Gehaltsnebenleistungen, die der Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterliegen.

Informationen zum Arbeitgeber

Der Arbeitgeber wird auf der Gehaltsabrechnung durch folgende Elemente identifiziert:

  • Name des Unternehmens.
  • Adresse des Hauptsitzes.
  • SIREN- und SIRET-Nummer sowie APE- oder NAF-Code.
  • Anwendbarer Tarifvertrag oder, falls nicht vorhanden, Verweis auf die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs zur Dauer des bezahlten Urlaubs.

Brutto- / Nettogehalt, Beiträge und Abzüge

Die Gehaltsabrechnung macht den Aufbau der Vergütung verständlich, vom Bruttogehalt bis zum tatsächlich an den Arbeitnehmer ausgezahlten Betrag. Sie weist zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die Pflichtabzüge und mehrere Zusammenfassungen aus, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer nützlich sind.

Bruttogehalt

Das Bruttogehalt entspricht der Vergütung vor Abzug jeglicher Sozialversicherungsbeiträge.

Es bildet die Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge.

Nettogehalt

Das Nettogehalt entspricht dem Betrag, den man nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und vor Abzug der Einkommensteuer erhält.

Es dient als Grundlage für die Berechnung des Quellenabzugs.

Die Arbeitskosten in Frankreich simulieren

Um die Gesamtkosten einer Einstellung in Frankreich, die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und die Differenz zwischen Brutto- und Nettogehalt abzuschätzen, kann der Arbeitgeber auf die von der Urssaf angebotenen Simulatoren zurückgreifen. Diese Tools ermöglichen es insbesondere, eine Schätzung der Gesamtkosten für den Arbeitgeber, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie des Brutto- und Nettogehalts zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie in den Simulatoren für Beiträge und Vergütung, die von der Urssaf in unserem Toolkit angeboten werden.

Zum Simulator gelangen

Weitere Angaben

Zusätzliche Pflichtangaben

Bestimmte zusätzliche Informationen müssen auf der Gehaltsabrechnung stehen:

  • Der Hinweis auf die offizielle Informationsseite zur Gehaltsabrechnung.
  • Der Hinweis auf die zeitlich unbegrenzte Aufbewahrungspflicht.
  • Die Anzahl der entschädigten Stunden im Falle von Kurzarbeit.

 

Unzulässige Angaben

Bestimmte Informationen dürfen nicht auf der Gehaltsabrechnung erscheinen:

  • Jegliche Angaben zur Ausübung des Streikrechts.
  • Jegliche Informationen über die Funktionen als Personalvertreter.

Diese Elemente müssen gegebenenfalls auf einem separaten Dokument aufgeführt werden.

Aushändigung und Aufbewahrung

Aushändigung in Papierform oder elektronisch

Die Gehaltsabrechnung kann in Papierform oder elektronisch ausgehändigt werden. Der Arbeitgeber kann sich ohne vorherige Zustimmung für die Digitalisierung entscheiden, der Arbeitnehmer kann jedoch verlangen, eine Papierversion zu erhalten.

 

Aufbewahrung der Gehaltsabrechnung

Der Arbeitgeber muss eine Kopie der Gehaltsabrechnungen für eine Dauer von mindestens 5 Jahren aufbewahren. Der Arbeitnehmer muss sie zeitlich unbegrenzt aufbewahren, insbesondere um seine Rentenansprüche geltend zu machen.