Gehaltsabrechnung in Frankreich: Pflichten des Arbeitgebers
Die Gehaltsabrechnung, auch Lohnabrechnung genannt, ist ein monatliches Dokument, das dem Arbeitnehmer ausgehändigt wird. Sie stellt strukturiert die gezahlte Vergütung, die Sozialversicherungsbeiträge, die Pflichtabzüge und die wichtigsten Informationen zum Beschäftigungsverhältnis dar.
Zusammenfassung
- In Frankreich ist die Gehaltsabrechnung ein obligatorisches Dokument, das dem Arbeitnehmer bei jeder Gehaltszahlung ausgehändigt wird.
- Sie weist das Bruttogehalt, die Sozialversicherungsbeiträge, den Quellenabzug der Einkommensteuer und den tatsächlich ausgezahlten Betrag aus.
- Sie ermöglicht es, die Berechnung der Vergütung und der angewandten Abzüge nachzuvollziehen.
- Sie kann in elektronischer Form übermittelt werden, sofern der Arbeitnehmer nicht widerspricht.
Welche Informationen müssen auf der Gehaltsabrechnung stehen?
Die Gehaltsabrechnung fasst die wichtigsten Informationen zum Arbeitgeber, zum Arbeitnehmer, zum Arbeitszeitraum und zur gezahlten Vergütung zusammen. Sie ermöglicht eine klare und standardisierte Darstellung der dem Arbeitnehmer zustehenden Gehaltsbestandteile.
Informationen zum Arbeitnehmer
Die Gehaltsabrechnung gibt zudem Auskunft über den Arbeitnehmer:
- Name und Vorname.
- Ausgeübte Tätigkeit und tarifliche Einstufung.
- Arbeitszeitraum und Anzahl der geleisteten Stunden.
- Überstunden und Zuschlagssätze.
- Art und Umfang der Pauschalarbeitszeit, falls zutreffend.
- Eintrittsdatum in das Unternehmen.
- Art des Arbeitsvertrags.
- Art der Berechnungsgrundlage des Gehalts, sofern dieses nicht auf der Arbeitsdauer basiert.
- Art und Höhe der Gehaltsnebenleistungen, die der Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterliegen.
Informationen zum Arbeitgeber
Der Arbeitgeber wird auf der Gehaltsabrechnung durch folgende Elemente identifiziert:
- Name des Unternehmens.
- Adresse des Hauptsitzes.
- SIREN- und SIRET-Nummer sowie APE- oder NAF-Code.
- Anwendbarer Tarifvertrag oder, falls nicht vorhanden, Verweis auf die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs zur Dauer des bezahlten Urlaubs.
Brutto- / Nettogehalt, Beiträge und Abzüge
Die Gehaltsabrechnung macht den Aufbau der Vergütung verständlich, vom Bruttogehalt bis zum tatsächlich an den Arbeitnehmer ausgezahlten Betrag. Sie weist zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die Pflichtabzüge und mehrere Zusammenfassungen aus, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer nützlich sind.
Bruttogehalt
Das Bruttogehalt entspricht der Vergütung vor Abzug jeglicher Sozialversicherungsbeiträge.
Es bildet die Berechnungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge.
Nettogehalt
Das Nettogehalt entspricht dem Betrag, den man nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und vor Abzug der Einkommensteuer erhält.
Es dient als Grundlage für die Berechnung des Quellenabzugs.
Die Sozialversicherungsbeiträge finanzieren die soziale Absicherung und werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Sie erscheinen strukturiert auf der Gehaltsabrechnung in den folgenden 5 Rubriken:
- Gesundheit (Krankheit, Mutterschaft, Erwerbsunfähigkeit, Krankenzusatzversicherung).
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
- Basisrente (CNAV) und Zusatzrente (Agirc-Arrco).
- Familienbeihilfen.
- Arbeitslosenversicherung.
Weitere Beiträge können hinzukommen, wie z. B. Sozialbeiträge (CSG, CRDS), spezifische im Tarifvertrag vorgesehene Beiträge oder sonstige Arbeitgeberbeteiligungen (Fortbildung, Mobilität usw.).
Die Gehaltsabrechnung führt zudem Folgendes auf:
- Den Gesamtbetrag der Befreiungen.
- Den vom Arbeitgeber gezahlten Gesamtbetrag.
- Den sozialen Nettobetrag (Montant net social).
- Den Quellenabzug der Einkommensteuer.
Die Einkommensteuer wird direkt vom Gehalt einbehalten. Die Gehaltsabrechnung muss Folgendes ausweisen:
- Den steuerpflichtigen Nettobetrag.
- Den angewandten Steuersatz.
- Den einbehaltenen Betrag.
- Die entsprechenden Jahressummen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Persönliche Besteuerung.
Die Arbeitskosten in Frankreich simulieren
Um die Gesamtkosten einer Einstellung in Frankreich, die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und die Differenz zwischen Brutto- und Nettogehalt abzuschätzen, kann der Arbeitgeber auf die von der Urssaf angebotenen Simulatoren zurückgreifen. Diese Tools ermöglichen es insbesondere, eine Schätzung der Gesamtkosten für den Arbeitgeber, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie des Brutto- und Nettogehalts zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie in den Simulatoren für Beiträge und Vergütung, die von der Urssaf in unserem Toolkit angeboten werden.
Weitere Angaben
Zusätzliche Pflichtangaben
Bestimmte zusätzliche Informationen müssen auf der Gehaltsabrechnung stehen:
- Der Hinweis auf die offizielle Informationsseite zur Gehaltsabrechnung.
- Der Hinweis auf die zeitlich unbegrenzte Aufbewahrungspflicht.
- Die Anzahl der entschädigten Stunden im Falle von Kurzarbeit.
Unzulässige Angaben
Bestimmte Informationen dürfen nicht auf der Gehaltsabrechnung erscheinen:
- Jegliche Angaben zur Ausübung des Streikrechts.
- Jegliche Informationen über die Funktionen als Personalvertreter.
Diese Elemente müssen gegebenenfalls auf einem separaten Dokument aufgeführt werden.
Aushändigung und Aufbewahrung
Aushändigung in Papierform oder elektronisch
Die Gehaltsabrechnung kann in Papierform oder elektronisch ausgehändigt werden. Der Arbeitgeber kann sich ohne vorherige Zustimmung für die Digitalisierung entscheiden, der Arbeitnehmer kann jedoch verlangen, eine Papierversion zu erhalten.
Aufbewahrung der Gehaltsabrechnung
Der Arbeitgeber muss eine Kopie der Gehaltsabrechnungen für eine Dauer von mindestens 5 Jahren aufbewahren. Der Arbeitnehmer muss sie zeitlich unbegrenzt aufbewahren, insbesondere um seine Rentenansprüche geltend zu machen.