Status „Talent – Entsandter Arbeitnehmer“

Im Rahmen einer konzerninternen Mobilität ermöglicht der Aufenthaltstitel „Talent – Entsandter Arbeitnehmer“ (SEM) einem innerhalb desselben Konzerns versetzten Arbeitnehmer, in Frankreich länger als 3 Monate eine Beschäftigung auszuüben, vorbehaltlich eines französischen Arbeitsvertrags sowie bestimmter Anforderungen an Betriebszugehörigkeit und Vergütung.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Dieser Aufenthaltstitel richtet sich an Beschäftigte in konzerninterner Mobilität.
  • Der Arbeitsvertrag muss mit der französischen Tochtergesellschaft geschlossen werden.
  • Der Titel ist für die Dauer der Entsendung gültig, bis zu 4 Jahre, und verlängerbar.
  • Die Arbeitserlaubnis ist im Aufenthaltstitel enthalten und auf die Tätigkeit beschränkt, die die Mobilität nach Frankreich begründet hat.
  • Es ist möglich, die begleitende Familie nachzuholen; der Ehepartner erhält ein Arbeitsrecht.

Wer ist betroffen?

Staatsangehörige eines Drittstaats außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die in Frankreich länger als drei Monate eine Beschäftigung ausüben möchten, müssen über einen Aufenthaltstitel verfügen, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Der Status „Talent – Entsandter Arbeitnehmer“ kann Beschäftigten erteilt werden, die zwischen Niederlassungen desselben Unternehmens oder zwischen Unternehmen desselben Konzerns mobil sind.

Algerische Staatsangehörige unterliegen einem Sonderregime, das sich vom „Talent“-Verfahren unterscheidet.

Der Status des entsandten Arbeitnehmers

Wenn hingegen der Arbeitsvertrag mit dem ursprünglichen, im Ausland ansässigen Arbeitgeber fortbesteht, gilt der Arbeitnehmer während seiner Entsendung nach Frankreich als entsandter Arbeitnehmer.

Weitere Informationen

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten?

Um den Aufenthaltstitel „Talent – Entsandter Arbeitnehmer“ als entsandter Arbeitnehmer zu erhalten, muss der Arbeitnehmer eines im Ausland ansässigen Unternehmens Folgendes nachweisen:

  • einen Arbeitsvertrag, der mit der französischen Tochtergesellschaft des Konzerns geschlossen wurde.
  • eine Mindestbetriebszugehörigkeit von 3 Monaten innerhalb des Konzerns, der ihn beschäftigt.
  • eine jährliche Bruttovergütung, die mindestens dem durchschnittlichen jährlichen Bruttoreferenzlohn entspricht, der per Erlass festgelegt wird (39.582 € zum 31. August 2025).

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Der Status „Talent – Entsandter Arbeitnehmer“ berechtigt seinen Inhaber, sich in Frankreich aufzuhalten und eine abhängige Beschäftigung auszuüben, die im Zusammenhang steht mit:

  • der französischen Tochtergesellschaft des Unternehmensverbunds, der ihn beschäftigt, und
  • der ihm übertragenen Entsendung.

Der erteilte Titel gilt als Arbeitserlaubnis ausschließlich für die Beschäftigung, die die konzerninterne Mobilität begründet hat.

Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?

Die zulässige Aufenthaltsdauer für Inhaber des Titels „Talent – Entsandter Arbeitnehmer“ beträgt 4 Jahre (verlängerbar).

Das Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt

Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann die ausländische Führungskraft ein Langzeitvisum erhalten, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“. Dieses Visum:

  • ist bis zu 12 Monate gültig
  • ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ab der Ankunft in Frankreich.
  • muss nach der Ankunft online validiert werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Inhaber einen „Talent“-Aufenthaltstitel beantragen, dessen Dauer bis zu 4 Jahre betragen kann.

Ein VLS-TS validieren

Wie erhält man den Status „Talent – Entsandter Arbeitnehmer“?

Wie kann der Aufenthalt in Frankreich verlängert werden?

Wie ist es mit der begleitenden Familie?

Der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder des Inhabers des Status „Talent“ können den Status der begleitenden Familie erhalten, der ihnen einen rechtmäßigen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.

Der Ehepartner kann einen Aufenthaltstitel „Talent – Familie“ erhalten, der während der Gültigkeitsdauer des Titels des Arbeitnehmers zum Aufenthalt und zur Ausübung jeder abhängigen Beschäftigung berechtigt.

 

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