Status „Talent – Entsandter Arbeitnehmer“
Im Rahmen einer konzerninternen Mobilität ermöglicht der Aufenthaltstitel „Talent – Entsandter Arbeitnehmer“ (SEM) einem innerhalb desselben Konzerns versetzten Arbeitnehmer, in Frankreich länger als 3 Monate eine Beschäftigung auszuüben, vorbehaltlich eines französischen Arbeitsvertrags sowie bestimmter Anforderungen an Betriebszugehörigkeit und Vergütung.
Zusammenfassung
- Dieser Aufenthaltstitel richtet sich an Beschäftigte in konzerninterner Mobilität.
- Der Arbeitsvertrag muss mit der französischen Tochtergesellschaft geschlossen werden.
- Der Titel ist für die Dauer der Entsendung gültig, bis zu 4 Jahre, und verlängerbar.
- Die Arbeitserlaubnis ist im Aufenthaltstitel enthalten und auf die Tätigkeit beschränkt, die die Mobilität nach Frankreich begründet hat.
- Es ist möglich, die begleitende Familie nachzuholen; der Ehepartner erhält ein Arbeitsrecht.
Wer ist betroffen?
Staatsangehörige eines Drittstaats außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die in Frankreich länger als drei Monate eine Beschäftigung ausüben möchten, müssen über einen Aufenthaltstitel verfügen, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Der Status „Talent – Entsandter Arbeitnehmer“ kann Beschäftigten erteilt werden, die zwischen Niederlassungen desselben Unternehmens oder zwischen Unternehmen desselben Konzerns mobil sind.
Algerische Staatsangehörige unterliegen einem Sonderregime, das sich vom „Talent“-Verfahren unterscheidet.
Der Status des entsandten Arbeitnehmers
Wenn hingegen der Arbeitsvertrag mit dem ursprünglichen, im Ausland ansässigen Arbeitgeber fortbesteht, gilt der Arbeitnehmer während seiner Entsendung nach Frankreich als entsandter Arbeitnehmer.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten?
Um den Aufenthaltstitel „Talent – Entsandter Arbeitnehmer“ als entsandter Arbeitnehmer zu erhalten, muss der Arbeitnehmer eines im Ausland ansässigen Unternehmens Folgendes nachweisen:
- einen Arbeitsvertrag, der mit der französischen Tochtergesellschaft des Konzerns geschlossen wurde.
- eine Mindestbetriebszugehörigkeit von 3 Monaten innerhalb des Konzerns, der ihn beschäftigt.
- eine jährliche Bruttovergütung, die mindestens dem durchschnittlichen jährlichen Bruttoreferenzlohn entspricht, der per Erlass festgelegt wird (39.582 € zum 31. August 2025).
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Der Status „Talent – Entsandter Arbeitnehmer“ berechtigt seinen Inhaber, sich in Frankreich aufzuhalten und eine abhängige Beschäftigung auszuüben, die im Zusammenhang steht mit:
- der französischen Tochtergesellschaft des Unternehmensverbunds, der ihn beschäftigt, und
- der ihm übertragenen Entsendung.
Der erteilte Titel gilt als Arbeitserlaubnis ausschließlich für die Beschäftigung, die die konzerninterne Mobilität begründet hat.
Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?
Die zulässige Aufenthaltsdauer für Inhaber des Titels „Talent – Entsandter Arbeitnehmer“ beträgt 4 Jahre (verlängerbar).
Das Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt
Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann die ausländische Führungskraft ein Langzeitvisum erhalten, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“. Dieses Visum:
- ist bis zu 12 Monate gültig
- ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ab der Ankunft in Frankreich.
- muss nach der Ankunft online validiert werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Inhaber einen „Talent“-Aufenthaltstitel beantragen, dessen Dauer bis zu 4 Jahre betragen kann.
Wie erhält man den Status „Talent – Entsandter Arbeitnehmer“?
- Wenn der Arbeitnehmer außerhalb Frankreichs lebt
Der Antrag muss bei den zuständigen französischen Konsularbehörden gestellt werden.
- Der Antrag auf ein Talent-Langzeitvisum wird online auf der offiziellen Website France-visas eingereicht. Wenn das Visumverfahren persönlich erfolgt, muss der Arbeitgeber seinen künftigen Arbeitnehmer bei den Schritten unterstützen.
- Das Verfahren kann bis zu drei Monate vor der Ankunft in Frankreich eingeleitet werden.
- Ab der Einreise in das Hoheitsgebiet berechtigt das Visum zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
- Der Antrag auf den Talent-Aufenthaltstitel wird anschließend auf der dafür vorgesehenen Plattform abgeschlossen.
Bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels durch die Präfektur wird eine Bescheinigung über die positive Entscheidung ausgestellt.
- Wenn der Arbeitnehmer bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in Frankreich lebt
Er muss einen Antrag auf Statuswechsel auf der dafür vorgesehenen Plattform stellen.
- Der Antrag muss 4 bis 2 Monate vor Ablauf des aktuellen Titels eingereicht werden. Wenn das Verfahren zur Beantragung des Aufenthaltstitels persönlich erfolgt, muss der Arbeitgeber seinen künftigen Arbeitnehmer bei den Schritten unterstützen.
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass er sämtliche Zulassungsvoraussetzungen für den Talent-Titel erfüllt.
Gut zu wissen
Zwischen der Einreichung des Antrags und der Aushändigung des Aufenthaltstitels kann das ausländische Talent in seinem Online-Konto den Status seines Antrags einsehen, auf etwaige Aufforderungen zur Ergänzung der Unterlagen reagieren und die getroffenen Entscheidungen zur Kenntnis nehmen.
Die genaue Liste der vorzulegenden Unterlagen wird dem Antragsteller von der für die Bearbeitung zuständigen Stelle sowie auf der Website France-visas mitgeteilt.
Zur Orientierung finden Sie die Liste der erforderlichen Unterlagen.
Die Verwaltungskosten umfassen:
- eine Verwaltungsgebühr von 300 €.
- eine Stempelgebühr von 50 € bei Aushändigung des Aufenthaltstitels in der Präfektur.
Hinzu kommen die Kosten für das Langzeitvisum, also 99 €.
Wie kann der Aufenthalt in Frankreich verlängert werden?
Der Verlängerungsantrag muss zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf des Aufenthaltstitels auf der dafür vorgesehenen Plattform eingereicht werden.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er weiterhin die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt, insbesondere durch Vorlage einer aktuellen Bescheinigung über die berufliche Tätigkeit, die auf der Website mesdroitssociaux.gouv.fr heruntergeladen werden kann.
Die Verlängerungsgebühr beträgt 250 €.
Bei einer Veränderung der beruflichen Situation kann im Rahmen eines Antrags auf einen Talent-Titel ein Statuswechsel über die dafür vorgesehene Plattform beantragt werden; für die anderen Kategorien von Aufenthaltstiteln ist dies bei der Präfektur des Wohnorts zu beantragen, sofern die Voraussetzungen des neu beantragten Titels erfüllt sind.
Wie ist es mit der begleitenden Familie?
Der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder des Inhabers des Status „Talent“ können den Status der begleitenden Familie erhalten, der ihnen einen rechtmäßigen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.
Der Ehepartner kann einen Aufenthaltstitel „Talent – Familie“ erhalten, der während der Gültigkeitsdauer des Titels des Arbeitnehmers zum Aufenthalt und zur Ausübung jeder abhängigen Beschäftigung berechtigt.