Mit der Familie nach Frankreich kommen

Ein ausländischer Arbeitnehmer oder eine ausländische Führungskraft kann sich mit seiner Familie in Frankreich niederlassen. Ihre Aufenthalts- und Arbeitsrechte sowie die erforderlichen Schritte variieren je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel des Hauptantragstellers.

Geprüft am 11. Mai 2026

Fassen Sie diesen Inhalt mit KI zusammen :

Zusammenfassung

  • Betroffene Familienangehörige sind der Ehepartner und minderjährige Kinder.
  • Die Regeln unterscheiden sich je nachdem, ob der Hauptantragsteller Nicht-EU-Bürger, EU-/EWR-/Schweizer Bürger oder Franzose ist.
  • Bestimmte Aufenthaltstitel (Talent, ICT) ermöglichen ein vereinfachtes Verfahren für begleitende Familien.
  • Minderjährige Kinder benötigen keinen Aufenthaltstitel und können ein Reisedokument für minderjährige Ausländer (DCEM) beantragen, um zu reisen und ihren Aufenthalt in Frankreich nachzuweisen.

Wer sind die Familienangehörigen?

Als Familienangehörige gelten:

  • Der Ehepartner des in Frankreich ansässigen Arbeitnehmers oder der Führungskraft.
  • Minderjährige Kinder unter 18 Jahren.

Je nach Situation des Hauptantragstellers und der Staatsangehörigkeit der Angehörigen können Familienangehörige:

  • ein Aufenthaltsrecht erhalten.
  • Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
  • unter spezifische oder vereinfachte Verfahren fallen.

Welches Verfahren gilt, wenn die Familienangehörigen Nicht-Europäer sind?

Inhaber bestimmter Aufenthaltstitel, insbesondere der Karte „Talent“ oder „Entsandter Arbeitnehmer ICT“, profitieren von Regelungen, die die Niederlassung ihrer Familie in Frankreich erleichtern.

Dieses Verfahren ermöglicht:

  • die Gewährung eines Aufenthaltsrechts für den Ehepartner und die Kinder.
  • einen direkten Zugang zur Arbeit für den Ehepartner.
Gut zu wissen

Familien, die nicht unter dieses Verfahren fallen, können einen eigenständigen Aufenthaltstitel (z. B. Status „Besucher“) beantragen oder unter bestimmten Voraussetzungen hinsichtlich Aufenthaltsdauer und finanzieller Mittel die Familienzusammenführung nutzen.

Service-public

 

 

Übersichtstabelle zum Status der Familienangehörigen

 

Titel des ausländischen Staatsangehörigen
Ehepartner
Unterhaltsberechtigte Kinder
Karte „Talent“ und ihre verschiedenen VermerkeKarte „Talent – Familie“
  • Minderjährige Kinder: kein Aufenthaltstitel erforderlich, Reisedokument für minderjährige Ausländer (DCEM) zu beantragen.
  • Volljährige Kinder*: Karte „Talent – Familie“.


Karte „Entsandter Arbeitnehmer ICT“

Karte „Entsandter Arbeitnehmer ICT – Familie“
  • Minderjährige Kinder: kein Aufenthaltstitel erforderlich, Reisedokument für minderjährige Ausländer (DCEM) zu beantragen.
  • Volljährige Kinder*: Karte „Entsandter Arbeitnehmer ICT – Familie“.
Karte „Entsandter mobiler Arbeitnehmer ICT“Karte „Entsandter mobiler Arbeitnehmer ICT“
  • Minderjährige Kinder: kein Aufenthaltstitel erforderlich, Reisedokument für minderjährige Ausländer (DCEM) zu beantragen.
  • Volljährige Kinder*: Karte „Entsandter Arbeitnehmer ICT – Familie“.

Wenn die Familie bereits in einem EU-Mitgliedstaat besteht und sich dort mindestens 12 Monate aufgehalten hat, erhalten Ehepartner und Kinder auf Antrag von Rechts wegen eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis „Talent“, sofern sie den Antrag innerhalb eines Monats nach ihrer Einreise nach Frankreich stellen.

Weitere Informationen

Welches Verfahren gilt für Familienangehörige französischer Staatsbürger?

Welches Verfahren gilt, wenn die Familienangehörigen Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind?

Nahe Familienangehörige eines europäischen Bürgers können ihn bei seiner Niederlassung in Frankreich begleiten.

Als nahe Familienangehörige gelten:

  • Ehepartner oder PACS-Partner.
  • Kinder unter 21 Jahren.
  • Unterhaltsberechtigte Kinder über 21 Jahre.
  • Unterhaltsberechtigte direkte Vorfahren.

Europäische Familienangehörige können frei nach Frankreich einreisen und sich dort aufhalten. Familienangehörige, die Staatsangehörige von Drittstaaten sind, profitieren von Erleichterungen bei Einreise und Aufenthalt, einschließlich eines kostenlosen und schnell erteilten Visums.

Sie müssen nach ihrer Ankunft in Frankreich einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger eines EU/EWR/Schweizer Bürgers“ beantragen, der fünf Jahre gültig und verlängerbar ist.

Was ist das Reisedokument für minderjährige Ausländer (DCEM)?

Ausländische minderjährige Kinder sind nicht verpflichtet, einen Aufenthaltstitel zu besitzen. Das DCEM bescheinigt den rechtmäßigen Aufenthalt eines Minderjährigen und ermöglicht Reisen außerhalb Frankreichs und die Rückkehr ohne Visum, sofern ein gültiger Reisepass vorliegt.