Status „Talent“ für Hochqualifizierte – Blaue Karte EU

In Frankreich können Arbeitgeber internationale Talente einstellen, um einen Bedarf an Fachwissen zu decken. Hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten können den Status „Talent – Blaue Karte EU“ (CBE) erhalten, um unter bestimmten Bedingungen (Abschluss, Beschäftigung und Vergütung) länger als 3 Monate in Frankreich zu arbeiten und sich dort niederzulassen.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Der Status „Talent – Blaue Karte EU“ (CBE) richtet sich an hochqualifizierte Arbeitnehmer, die von einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber eingestellt werden.
  • Er erlaubt den Aufenthalt und die Arbeit in Frankreich für eine Dauer von bis zu 4 Jahren, die verlängerbar ist.
  • Er wird unter der Voraussetzung eines Abschlusses oder einer entsprechenden Erfahrung, eines Arbeitsvertrags und eines bestimmten Gehaltsniveaus ausgestellt.
  • Dieser Aufenthaltstitel gilt als Arbeitserlaubnis.
  • Begleitende Familienmitglieder können einen Aufenthaltstitel „Talent“ erhalten, der zur Arbeitsaufnahme berechtigt.

Wer ist betroffen?

Der Status „Talent – Blaue Karte EU“ richtet sich an Staatsangehörige von Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die von einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber für eine hochqualifizierte Tätigkeit eingestellt werden.

Algerische Staatsbürger unterliegen den spezifischen Bestimmungen des französisch-algerischen Abkommens.

Inhaber einer Blauen Karte EU

Inhaber einer Blauen Karte EU, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde, können diesen Titel in Frankreich beantragen, sofern sie eine bestimmte vorherige Aufenthaltsdauer in der EU (mindestens 12 Monate) nachweisen können. Sie müssen den Antrag innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Frankreich stellen. Diese Aufenthaltsfrist verkürzt sich auf sechs Monate ab der zweiten Mobilität in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Welche Zulassungsbedingungen gibt es?

Ein ausländischer Arbeitnehmer kann die mehrjährige Aufenthaltskarte „Talent – Blaue Karte EU“ erhalten, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Besitz eines Arbeitsvertrags auf unbestimmte Zeit oder für mindestens 6 Monate, abgeschlossen mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
  • Inhaber eines Diploms, das mindestens drei Jahre Hochschulstudium entspricht, oder Nachweis von fünf Jahren Berufserfahrung auf vergleichbarem Niveau.
  • Ein jährliches Bruttogehalt von mindestens dem 1,5-fachen des durchschnittlichen jährlichen Referenzbruttogehalts, d. h. 59.373 € zum 31. August 2025.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Der Status „Talent – Blaue Karte EU“ berechtigt seinen Inhaber zum Aufenthalt in Frankreich und zur Ausübung einer abhängigen Erwerbstätigkeit.

Kandidat bereits in Frankreich

Es ist möglich, einen internationalen Kandidaten, der sich bereits in Frankreich aufhält, unter dem Status „Talent – Blaue Karte EU“ einzustellen, ohne neue Formalitäten einzuleiten, sofern die neu angebotene Stelle weiterhin die Zulassungsbedingungen dieses Titels erfüllt.

Vor der Einstellung muss der neue Arbeitgeber jedoch die Gültigkeit des Aufenthaltstitels überprüfen.

Weitere Informationen

Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?

Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels hängt von der Dauer des Arbeitsvertrags ab:

  • Wird der Vertrag für mindestens zwei Jahre abgeschlossen, wird der Aufenthaltstitel für eine maximale Dauer von vier Jahren ausgestellt.
  • Wird der Vertrag für eine Dauer von weniger als zwei Jahren abgeschlossen, wird der Titel für eine Dauer ausgestellt, die der Vertragsdauer zuzüglich drei Monaten entspricht, jedoch maximal zwei Jahre.

Das Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt

Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann der ausländische Manager ein Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“ gilt, erhalten. Dieses Visum:

  • Ist gültig für bis zu 12 Monate
  • Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sofort nach der Ankunft in Frankreich.
  • Muss online validiert werden nach der Ankunft.

Nach Ablauf seiner Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ für eine Dauer von bis zu 4 Jahren beantragen.

Ein VLS-TS validieren

Wie erhalte ich den Status „Talent – Blaue Karte EU“?

Wie verlängere ich den Aufenthalt in Frankreich?

Was ist mit der begleitenden Familie?

Der Ehepartner und die minderjährigen unterhaltsberechtigten Kinder des Inhabers des „Talent“-Status können den Status der begleitenden Familie erhalten, der ihnen den legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.

Der Ehepartner kann einen Aufenthaltstitel „Talent – Familie“ erhalten, der den Aufenthalt und die Ausübung jeder abhängigen Erwerbstätigkeit während der Gültigkeitsdauer des Titels des Arbeitnehmers erlaubt.

Weitere Informationen