Entsandter Arbeitnehmer (ICT): Bedingungen, Aufenthaltsdauer und Rechte in Frankreich

Mobilitäten von Arbeitnehmern innerhalb einer Gruppe sind häufig. Der Status als entsandter Arbeitnehmer (ICT) ermöglicht es einem internationalen Unternehmen, einen ausländischen Arbeitnehmer vorübergehend in seine französische Tochtergesellschaft zu versetzen, ohne den Arbeitsvertrag mit dem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zu kündigen.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Ein entsandter Arbeitnehmer (ICT) ist ein Arbeitnehmer, der von seinem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend zur französischen Tochtergesellschaft derselben Gruppe nach Frankreich entsandt wird.
  • Der Arbeitsvertrag mit dem ursprünglichen Arbeitgeber bleibt während der gesamten Dauer des Auftrags bestehen.
  • Der Aufenthaltstitel gilt als Arbeitserlaubnis und berechtigt ausschließlich zur Ausübung der im Rahmen der Entsendung vorgesehenen Tätigkeit.
  • Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 3 Jahre, ohne die Möglichkeit einer Überschreitung im Rahmen dieses Status.
  • Der Arbeitnehmer kann von seiner Familie begleitet werden; der Ehepartner darf in Frankreich ebenfalls einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Was ist eine konzerninterne Entsendung?

Im Rahmen der internationalen Mobilität können Unternehmensgruppen vorübergehende Versetzungen von Arbeitnehmern zu ihrer französischen Tochtergesellschaft organisieren, um dort spezifische Funktionen auszuüben.

Der Status „Entsandter Arbeitnehmer (ICT)“ richtet sich an internationale Arbeitnehmer in Leitungs-, Management- oder Expertenfunktionen.

Der Status als entsandter Arbeitnehmer (ICT) richtet sich an Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines Drittstaates außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz sind und ihren Arbeitsvertrag mit dem im Ausland ansässigen Unternehmen während der gesamten Dauer ihres Auftrags in Frankreich beibehalten.

Der Status des Arbeitnehmers auf Dienstreise

Wird hingegen ein Arbeitsvertrag mit der aufnehmenden französischen Einheit geschlossen, fällt der Arbeitnehmer unter den Status „Talent – Salarié en mission“ (Arbeitnehmer auf Dienstreise).

Weitere Informationen

Wer ist betroffen?

Um länger als drei Monate eine berufliche Tätigkeit in Frankreich auszuüben, müssen Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines Drittstaates außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind und von einem außerhalb Frankreichs ansässigen Unternehmen beschäftigt werden, ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt und anschließend einen ihrer Situation entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen.

Europäische Bürger können eine berufliche Tätigkeit frei ausüben.

Algerische Staatsangehörige unterliegen einer Sonderregelung.

Welches sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Vorherige Entsendungserklärung

Jeder außerhalb Frankreichs ansässige Arbeitgeber, der Arbeitnehmer in das französische Hoheitsgebiet entsendet, muss vor Beginn des Auftrags eine vorherige Entsendungserklärung bei der Arbeitsaufsichtsbehörde einreichen.
Dieser Vorgang erfolgt über den Onlinedienst SIPSI.

Weitere Informationen

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Der Status „Entsandter Arbeitnehmer (ICT)“ oder „Mobiler entsandter Arbeitnehmer (ICT)“ gilt als Arbeitserlaubnis. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, ausschließlich die im Rahmen der Entsendung vorgesehene abhängige Erwerbstätigkeit auszuüben, die die Erteilung des Titels gerechtfertigt hat.

Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?

Die Aufenthaltsdauer entspricht der Dauer des Auftrags, bis zu einer Höchstgrenze von 36 Monaten, nicht verlängerbar.

Gut zu wissen

Der Status als entsandter Arbeitnehmer (ICT) ist nicht für eine dauerhafte Niederlassung in Frankreich vorgesehen. Nach Ablauf der drei Jahre muss der Arbeitnehmer entweder das französische Hoheitsgebiet verlassen oder einen Statuswechsel zu einem anderen Aufenthaltstitel beantragen.

Wie erhält man den Status „Entsandter Arbeitnehmer (ICT)“?

Verbleib im Sozialversicherungssystem

Der entsandte Arbeitnehmer (ICT) kannim Sozialversicherungssystem seines Herkunftslandes versichert bleiben, sofern dieses ein Abkommen mit Frankreich geschlossen hat. In diesem Fall muss vom Arbeitgeber vor dem Visumantrag eine Entsendebescheinigung beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung.

Wie kann der Aufenthalt in Frankreich verlängert werden?

Wie verhält es sich mit der begleitenden Familie?

Der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder des Inhabers eines Titels „Entsandter Arbeitnehmer (ICT)“ oder „Mobiler entsandter Arbeitnehmer (ICT)“ genießen den Status der begleitenden Familie.

Der Ehepartner kann einen Aufenthaltstitel erhalten, der den Aufenthalt in Frankreich und die Ausübung jeder abhängigen Erwerbstätigkeit erlaubt.

Die Verwaltungskosten betragen:

  • Aufenthaltstitel des Ehepartners: 300 €
  • Visum pro Familienmitglied: 99 €
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