Status Talent Sozialmandat
Um die Ansiedlung und Entwicklung internationaler Konzerne in Frankreich zu unterstützen, ermöglicht der Status „Talent – Geschäftsführer“ einer nicht-europäischen ausländischen Führungskraft, die Leitung einer in Frankreich ansässigen Tochtergesellschaft oder Einheit zu übernehmen. Der Status „Talent – Geschäftsführer“ ermöglicht die Ausübung eines Geschäftsführungsmandats in Frankreich und den dortigen Aufenthalt.
Zusammenfassung
- Der Status „Talent – Geschäftsführer“ richtet sich an ausländische Führungskräfte, die keine Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der Schweiz sind und zu gesetzlichen Vertretern einer in Frankreich ansässigen Einheit ernannt wurden.
- Er unterliegt kumulativen Bedingungen bezüglich der Betriebszugehörigkeit im Konzern, der Vergütung und der tatsächlichen Ernennung innerhalb der französischen Tochtergesellschaft.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird für eine Dauer von bis zu 4 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar.
- Sie sichert die rechtliche Amtsübernahme einer ausländischen Führungskraft im Rahmen einer Ansiedlung oder Entwicklung in Frankreich.
- Der Inhaber kann von seiner Familie begleitet werden, die einen speziellen Status erhält.
Wer ist betroffen?
Im Rahmen der Aktivitäten einer in Frankreich ansässigen Tochtergesellschaft kann ein internationaler Konzern eine Führungskraft oder einen Mitarbeiter, der zuvor bei der Muttergesellschaft oder einer anderen Konzerneinheit tätig war, zum gesetzlichen Vertreter ernennen.
Der Geschäftsführer ist eine natürliche Person, die mit der Befugnis ausgestattet ist, die Gesellschaft in Frankreich rechtlich zu vertreten und diese in allen Verwaltungsakten zu verpflichten. Er handelt unter der Verantwortung der Aktionäre und gegenüber Sozialpartnern und Dritten.
Je nach Rechtsform der französischen Struktur kann es sich insbesondere handeln um:
- Den Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft (SA) oder einer vereinfachten Aktiengesellschaft (SAS).
- Den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL).
- Den Vertreter einer Zweigniederlassung oder eines Verbindungsbüros einer ausländischen Gesellschaft.
Ausländische Führungskräfte aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz können diese Funktionen ohne aufenthaltsbezogene Formalitäten ausüben.
Algerische Staatsangehörige unterliegen den spezifischen Bestimmungen des französisch-algerischen Abkommens. Konsultieren Sie unsere spezielle Seite für weitere Informationen.
Welche Zulassungsbedingungen gibt es?
Die ausländische Führungskraft kann den Status „Talent – Geschäftsführer“ beantragen, wenn sie kumulativ nachweist:
- Eine Mindestbetriebszugehörigkeit von 3 Monaten in einem Unternehmen oder einer Einrichtung desselben Konzerns, als Angestellter oder Geschäftsführer.
- Ein jährliches Bruttogehalt von mindestens dem Dreifachen des SMIC, d. h. 65.629,08 € zum 1. Januar 2026.
- Eine tatsächliche Ernennung zum gesetzlichen Vertreter einer in Frankreich ansässigen Gesellschaft oder Einrichtung.
Welche Aktivitäten sind erlaubt?
Der Status „Talent – Geschäftsführer“ erlaubt die Ausübung einer Geschäftstätigkeit, die streng mit dem Geschäftsführungsmandat innerhalb der französischen Tochtergesellschaft des internationalen Konzerns verbunden ist.
Wie lange ist der genehmigte Aufenthalt?
Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis hängt von der Art und Dauer des vorgelegten Projekts ab. Die maximale Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis beträgt 4 Jahre und ist verlängerbar, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
Das Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt
Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann die ausländische Führungskraft ein Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“ erhalten. Dieses Visum:
- Ist bis zu 12 Monate gültig
- Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sofort nach der Ankunft in Frankreich.
- Muss nach der Ankunft online validiert werden.
Nach Ablauf seiner Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ für eine Dauer von bis zu 4 Jahren beantragen.
Wie erhält man den Status „Talent – Geschäftsführer“?
- Antrag aus dem Ausland
Wenn die Führungskraft außerhalb Frankreichs wohnt, wird der Antrag auf ein Langzeitvisum mit dem Vermerk „Talent“ bei den zuständigen französischen Konsularbehörden gestellt.
Der Antrag wird auf der offiziellen Website France-Visas initiiert und kann bis zu 3 Monate vor dem Ankunftsdatum in Frankreich gestellt werden. Dieses Visum berechtigt zur Einreise in das französische Hoheitsgebiet und zur Ausübung der Tätigkeit sofort nach der Ankunft.
Einmal in Frankreich, wird der Antrag auf einen Aufenthaltstitel „Talent“ auf der speziellen Plattform für Anträge auf Aufenthaltstitel „Talent“ finalisiert.
Nach der Validierung wird eine Bescheinigung über die positive Entscheidung ausgestellt, bis der Titel bei einem Termin in der Präfektur übergeben wird.
- Antrag aus Frankreich
Wenn die Führungskraft bereits regelmäßig in Frankreich unter einem anderen Status wohnt, muss sie einen Statuswechsel zur Aufenthaltskarte „Talent – Geschäftsführer“ beantragen.
Der Antrag muss 4 bis 2 Monate vor Ablauf des aktuellen Titels eingereicht werden und von Nachweisen begleitet sein, die die Einhaltung der Zulassungsbedingungen belegen.
Gut zu wissen
Während des gesamten Verfahrens kann die ausländische Fachkraft den Status ihres Antrags in ihrem Online-Konto einsehen und auf Anfragen nach zusätzlichen Unterlagen zu ihrem Dossier antworten.
Die genaue Liste der erforderlichen Dokumente wird von der für die Bearbeitung des Antrags zuständigen Behörde und auf der Website France-Visas mitgeteilt.
Sie umfasst insbesondere Dokumente, die die Ernennung, die Vergütung und die Konzernzugehörigkeit belegen. Sie können auch die Liste der Dokumente als Anhaltspunkt finden.
Die Verwaltungskosten umfassen:
- Eine Verwaltungsgebühr von 300 €;
- Eine Stempelgebühr von 50 € bei der Übergabe des Aufenthaltstitels.
Zu diesen Beträgen kommen gegebenenfalls die Kosten für das Langzeitvisum, d. h. 99 €, hinzu.
Wie verlängert man seinen Aufenthalt in Frankreich?
Der Verlängerungsantrag muss zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf des Aufenthaltstitels eingereicht werden.
Die Führungskraft muss nachweisen:
- Die tatsächliche Fortsetzung des Geschäftsführungsmandats.
- Die Einhaltung der Vergütungsbedingung.
Die Verwaltungskosten für die Verlängerung betragen 250 €.
Im Falle einer Änderung der beruflichen Situation kann ein Statuswechsel innerhalb der gesetzlichen Fristen beantragt werden, sofern die Bedingungen für den neuen beantragten Titel erfüllt sind.
Es müssen die Zulassungsbedingungen des neu beantragten Aufenthaltstitels erfüllt werden.
Nach 5 Jahren ununterbrochenen und regulären Aufenthalts in Frankreich kann ein Antrag auf eine Aufenthaltskarte in Betracht gezogen werden.
Diese Karte:
- Berechtigt zum Aufenthalt und zur Ausübung jeder beruflichen Tätigkeit, vorbehaltlich des Erwerbs der erforderlichen Diplome im Falle reglementierter Berufe.
- Wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar.
Was ist mit der begleitenden Familie?
Der Ehepartner und die minderjährigen unterhaltsberechtigten Kinder des Inhabers des Status „Talent – Geschäftsführer“ können den Status der begleitenden Familie erhalten, der ihnen einen legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.