Status Talent Sozialmandat

Um die Ansiedlung und Entwicklung internationaler Konzerne in Frankreich zu unterstützen, ermöglicht der Status „Talent – Geschäftsführer“ einer nicht-europäischen ausländischen Führungskraft, die Leitung einer in Frankreich ansässigen Tochtergesellschaft oder Einheit zu übernehmen. Der Status „Talent – Geschäftsführer“ ermöglicht die Ausübung eines Geschäftsführungsmandats in Frankreich und den dortigen Aufenthalt.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Der Status „Talent – Geschäftsführer“ richtet sich an ausländische Führungskräfte, die keine Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der Schweiz sind und zu gesetzlichen Vertretern einer in Frankreich ansässigen Einheit ernannt wurden.
  • Er unterliegt kumulativen Bedingungen bezüglich der Betriebszugehörigkeit im Konzern, der Vergütung und der tatsächlichen Ernennung innerhalb der französischen Tochtergesellschaft.
  • Die Aufenthaltserlaubnis wird für eine Dauer von bis zu 4 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar.
  • Sie sichert die rechtliche Amtsübernahme einer ausländischen Führungskraft im Rahmen einer Ansiedlung oder Entwicklung in Frankreich.
  • Der Inhaber kann von seiner Familie begleitet werden, die einen speziellen Status erhält.

Wer ist betroffen?

Im Rahmen der Aktivitäten einer in Frankreich ansässigen Tochtergesellschaft kann ein internationaler Konzern eine Führungskraft oder einen Mitarbeiter, der zuvor bei der Muttergesellschaft oder einer anderen Konzerneinheit tätig war, zum gesetzlichen Vertreter ernennen.

Der Geschäftsführer ist eine natürliche Person, die mit der Befugnis ausgestattet ist, die Gesellschaft in Frankreich rechtlich zu vertreten und diese in allen Verwaltungsakten zu verpflichten. Er handelt unter der Verantwortung der Aktionäre und gegenüber Sozialpartnern und Dritten.

Je nach Rechtsform der französischen Struktur kann es sich insbesondere handeln um:

  • Den Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft (SA) oder einer vereinfachten Aktiengesellschaft (SAS).
  • Den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL).
  • Den Vertreter einer Zweigniederlassung oder eines Verbindungsbüros einer ausländischen Gesellschaft.

Ausländische Führungskräfte aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz können diese Funktionen ohne aufenthaltsbezogene Formalitäten ausüben.

Algerische Staatsangehörige unterliegen den spezifischen Bestimmungen des französisch-algerischen Abkommens. Konsultieren Sie unsere spezielle Seite für weitere Informationen.

Welche Zulassungsbedingungen gibt es?

Die ausländische Führungskraft kann den Status „Talent – Geschäftsführer“ beantragen, wenn sie kumulativ nachweist:

  • Eine Mindestbetriebszugehörigkeit von 3 Monaten in einem Unternehmen oder einer Einrichtung desselben Konzerns, als Angestellter oder Geschäftsführer.
  • Ein jährliches Bruttogehalt von mindestens dem Dreifachen des SMIC, d. h. 65.629,08 € zum 1. Januar 2026.
  • Eine tatsächliche Ernennung zum gesetzlichen Vertreter einer in Frankreich ansässigen Gesellschaft oder Einrichtung.

Welche Aktivitäten sind erlaubt?

Der Status „Talent – Geschäftsführer“ erlaubt die Ausübung einer Geschäftstätigkeit, die streng mit dem Geschäftsführungsmandat innerhalb der französischen Tochtergesellschaft des internationalen Konzerns verbunden ist.

Wie lange ist der genehmigte Aufenthalt?

Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis hängt von der Art und Dauer des vorgelegten Projekts ab. Die maximale Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis beträgt 4 Jahre und ist verlängerbar, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

Das Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt

Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann die ausländische Führungskraft ein Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“ erhalten. Dieses Visum:

  • Ist bis zu 12 Monate gültig
  • Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sofort nach der Ankunft in Frankreich.
  • Muss nach der Ankunft online validiert werden.

Nach Ablauf seiner Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ für eine Dauer von bis zu 4 Jahren beantragen.

Ein VLS-TS validieren

Wie erhält man den Status „Talent – Geschäftsführer“?

Wie verlängert man seinen Aufenthalt in Frankreich?

Was ist mit der begleitenden Familie?

Der Ehepartner und die minderjährigen unterhaltsberechtigten Kinder des Inhabers des Status „Talent – Geschäftsführer“ können den Status der begleitenden Familie erhalten, der ihnen einen legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.

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