Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“
Frankreich heißt internationale Investoren willkommen, die zur Entwicklung seiner Wirtschaft beitragen möchten, indem sie ein strukturprägendes Investitionsprojekt im Land umsetzen. Der Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“ richtet sich an internationale Investoren, die sich in Frankreich niederlassen möchten, um dieses Projekt langfristig zu steuern.
Zusammenfassung
- Der Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“ richtet sich an nicht-europäische ausländische Investoren, die in Frankreich investieren und dort wohnen möchten.
- Die Zulassung setzt eine direkte wirtschaftliche Investition von mindestens 300.000 € sowie Verpflichtungen im Bereich Beschäftigung voraus.
- Der Aufenthaltstitel wird für eine maximale Dauer von 4 Jahren ausgestellt und kann verlängert werden.
- Ehepartner und minderjährige Kinder können vom Status der begleitenden Familie profitieren.
Wer ist betroffen?
Der Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“ betrifft ausländische Investoren, die sich in Frankreich niederlassen möchten, um ein Investitionsprojekt im Land umzusetzen.
Er richtet sich ausschließlich an Staatsangehörige von Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Diese können in Frankreich eine wirtschaftliche Tätigkeit ohne besondere aufenthaltsrechtliche Formalitäten ausüben.
Algerische Staatsangehörige unterliegen hingegen den besonderen Bestimmungen des französisch-algerischen Abkommens.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten?
Ein ausländischer Investor kann den Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“ beantragen, wenn er in Frankreich eine direkte wirtschaftliche Investition tätigt, und zwar:
- In eigenem Namen.
- Über ein Unternehmen, das er leitet.
- Oder über ein Unternehmen, an dem er mindestens 30 % des Kapitals hält.
Der Investor muss alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- In Frankreich eine Investition von mindestens 300.000 € in materielle oder immaterielle Anlagegüter tätigen oder sich dazu verpflichten.
- Arbeitsplätze schaffen oder sichern oder sich dazu verpflichten, Arbeitsplätze innerhalb der vier Jahre nach der Investition zu schaffen oder zu sichern.
Direktinvestitionen umfassen insbesondere Einlagen in das Gesellschaftskapital, reinvestierte Gewinne und Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen. Rein finanzielle Investitionen sind von der Regelung ausgeschlossen.
In das Tech-Ökosystem investieren
Ein Investor, der im Bereich neuer Technologien tätig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen für das Verfahren „French Tech Visa for Investors“ in Frage kommen.
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Der Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“ berechtigt seinen Inhaber, sich in Frankreich aufzuhalten, um das Investitionsprojekt, auf dem der Antrag beruht, umzusetzen und zu steuern, sowie die unmittelbar mit diesem Projekt verbundene wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.
Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?
Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis hängt von Art und Merkmalen der geplanten Investition ab. Die maximale Dauer des Aufenthaltstitels beträgt 4 Jahre und ist verlängerbar, vorbehaltlich der Einhaltung der Voraussetzungen.
Das Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt
Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann die ausländische Führungskraft ein Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS), mit dem Vermerk „Talent“ erhalten. Dieses Visum:
- Ist bis zu 12 Monate gültig
- Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ab der Ankunft in Frankreich.
- Muss nach der Ankunft online bestätigt werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ beantragen, dessen Dauer bis zu 4 Jahre betragen kann.
Wie erhält man den Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“?
- Wenn der Antragsteller im Ausland lebt
Der Antrag auf ein Langzeitvisum mit dem Vermerk „Talent“ wird bei den zuständigen französischen Konsularbehörden bis zu 3 Monate vor dem Ankunftsdatum gestellt. Dieses Visum ermöglicht die Einreise nach Frankreich und die sofortige Aufnahme der beruflichen Tätigkeit.
Nach der Einreise muss er sich unmittelbar nach seiner Ankunft auf der dafür vorgesehenen Plattform für Anträge auf Aufenthaltstitel anmelden, um die Formalitäten abzuschließen.
Wenn der Antragsteller bereits in Frankreich lebt
Der Investor muss eine Statusänderung beantragen, um die Aufenthaltskarte „Talent – Wirtschaftsinvestor“ zu erhalten. Der Antrag wird online zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels gestellt, mit Nachweis der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.
Gut zu wissen
Zwischen der Antragstellung und der Aushändigung des Aufenthaltstitels kann das ausländische Talent in seinem Online-Konto den Status seines Antrags einsehen, auf etwaige Aufforderungen zur Ergänzung der Unterlagen reagieren und die getroffenen Entscheidungen zur Kenntnis nehmen.
Die genaue Liste der erforderlichen Unterlagen wird von der für die Bearbeitung zuständigen Stelle sowie auf der Website France-Visas mitgeteilt. Sie variiert je nach persönlicher Situation und Art des Investitionsprojekts.
Zur Orientierung können Sie unsere Liste der erforderlichen Unterlagen einsehen.
Die Verwaltungsgebühren umfassen:
- Eine Verwaltungsgebühr von 300 €;
- Eine Stempelgebühr von 50 € bei Aushändigung des Aufenthaltstitels.
Hinzu kommt gegebenenfalls der Preis für das Langzeitvisum, nämlich 99 €.
Wie kann man seinen Aufenthalt in Frankreich verlängern?
Der Verlängerungsantrag muss 2 bis 4 Monate vor Ablauf des Titels auf der dafür vorgesehenen Plattform gestellt werden.
Der Investor muss nachweisen, dass er weiterhin die ursprünglichen Voraussetzungen erfüllt, und zwar:
- Durch Nachweis der Fortführung der Investition sowie der Aufrechterhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen.
- Oder, wenn das ursprüngliche Projekt abgeschlossen ist, durch Vorlage eines neuen Investitionsprojekts in Frankreich.
Die Verwaltungsgebühr für die Verlängerung beträgt 250 €.
Bei einer Veränderung der beruflichen Situation kann innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Statusänderung beantragt werden, sofern die Voraussetzungen des neu beantragten Titels erfüllt sind. Der Antrag ist über die dafür vorgesehene Plattform zu stellen.
Nach 5 Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Frankreich kann ein Antrag auf eine Daueraufenthaltskarte in Betracht gezogen werden.
Diese Karte:
- Erlaubt den Aufenthalt und die Ausübung jeder beruflichen Tätigkeit, vorbehaltlich des Erwerbs der erforderlichen Abschlüsse bei reglementierten Berufen.
- Wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt und kann verlängert werden.
Was gilt für die begleitende Familie?
Der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder des Inhabers des Status „Talent“ können vom Status der begleitenden Familie profitieren, der ihnen einen legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.