French Tech Visa für Investoren
Frankreich bietet internationalen Investoren einen attraktiven Rahmen, um die Entwicklung seines Technologie-Ökosystems zu unterstützen. Das Verfahren „French Tech Visa für Investoren“ ermöglicht es internationalen Investoren, sich in Frankreich niederzulassen, um französische Start-ups zu unterstützen.
Zusammenfassung
- Das Verfahren „French Tech Visa für Investoren“ richtet sich an internationale Investoren, die in das French-Tech-Ökosystem investieren und sich in Frankreich niederlassen möchten.
- Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Erteilung eines mehrjährigen Aufenthaltstitels „Talent – Wirtschaftsinvestor“.
- Der Aufenthaltstitel kann für eine Dauer von bis zu 4 Jahren ausgestellt werden und ist verlängerbar.
- Das Programm ist Teil eines speziellen Verfahrens in Verbindung mit der Mission French Tech.
Wer ist betroffen?
Das Verfahren „French Tech Visa für Investoren“ betrifft Staatsangehörige eines Drittstaats außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, die in Frankreich investieren und sich dort niederlassen möchten.
Es richtet sich an internationale Investoren, die planen, sich dauerhaft in Frankreich niederzulassen und in Unternehmen zu investieren, die zum Ökosystem innovativer Technologien gehören.
Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz können ihre Tätigkeit in Frankreich ohne Formalitäten für einen Aufenthaltstitel ausüben.
Algerische Staatsangehörige unterliegen den besonderen Bestimmungen des französisch-algerischen Abkommens und müssen das entsprechende Merkblatt konsultieren.
Das Verfahren „French Tech Visa“
French Tech hat das Ziel, erfolgreiche Start-ups in Frankreich hervorzubringen und die Attraktivität des französischen Ökosystems für internationale Talente zu stärken. Das French Tech Visa ist ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels „Talent“ für drei Profile:
Welche Voraussetzungen für die Förderfähigkeit gelten?
Ein ausländischer Investor kann einen Aufenthaltstitel „Talent – Wirtschaftsinvestor“ beantragen, wenn er eine direkte wirtschaftliche Investition tätigt:
- Persönlich.
- Über ein Unternehmen, das er leitet.
- Oder über ein Unternehmen, an dem er mindestens 30 % des Kapitals hält.
Er muss außerdem alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Arbeitsplätze in Frankreich schaffen oder sichern bzw. sich verpflichten, innerhalb von vier Jahren nach der Investition Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern.
- In Frankreich eine Investition von mindestens 300.000 € in materielle oder immaterielle Anlagegüter tätigen oder sich dazu verpflichten.
Zu den Direktinvestitionen zählen insbesondere Einlagen in das Stammkapital, reinvestierte Gewinne sowie konzerninterne Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen.
Ausschließlich finanzielle Investitionen sind nicht förderfähig.
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Der Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“ berechtigt seinen Inhaber, sich in Frankreich aufzuhalten, um das der Antragstellung zugrunde liegende Investitionsprojekt umzusetzen und zu steuern sowie die unmittelbar mit diesem Projekt verbundene wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.
Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?
Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels hängt von der Art und den Merkmalen des Investitionsprojekts ab. Die maximale Dauer des Aufenthaltstitels beträgt 4 Jahre und ist verlängerbar, vorbehaltlich der Einhaltung der Voraussetzungen.
Das Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt
Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann die ausländische Führungskraft ein Langzeitvisum erhalten, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“. Dieses Visum:
- Ist bis zu 12 Monate gültig
- Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ab der Ankunft in Frankreich.
- Muss nach der Ankunft online validiert werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ mit einer Dauer von bis zu 4 Jahren beantragen.
Wie erhält man den Status „Talent – wirtschaftlicher Investor“?
- Vorheriger Schritt: Erhalt der Förderfähigkeitsbescheinigung
Der Investor muss eine offizielle Bescheinigung beantragen, die seine Förderfähigkeit für das French Tech Visa für Investoren bestätigt.
Der Antrag wird individuell über die dedizierte Plattform geprüft.
Nach Analyse des Profils und der Investitionshistorie stellt die Mission French Tech eine offizielle Förderfähigkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung muss anschließend dem Antrag auf Langzeitvisum oder Aufenthaltstitel beigefügt werden, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen.
Das Verfahren variiert je nachdem, ob der Antragsteller im Ausland oder bereits in Frankreich lebt.
- Antrag auf Langzeitvisum oder Aufenthaltstitel
Wenn der Gründer im Ausland lebt, wird der Antrag auf ein Langzeitvisum mit dem Vermerk „Talent“ bei den zuständigen französischen Konsularbehörden gestellt. Dieses Visum ermöglicht die Einreise nach Frankreich und die sofortige Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Nach der Einreise muss er sich unmittelbar nach seiner Ankunft auf der Plattform für Anträge auf den Aufenthaltstitel – Talent anmelden, um die Schritte abzuschließen.
Wenn der Gründer bereits in Frankreich lebt, muss er innerhalb der gesetzlichen Fristen über die dedizierte Plattform einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel oder einen Statuswechsel stellen. Das Verfahren muss zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf des vorherigen Aufenthaltstitels eingeleitet werden.
Gut zu wissen
Zwischen der Einreichung des Antrags und der Aushändigung des Aufenthaltstitels kann das ausländische Talent in seinem Online-Konto den Status seines Antrags einsehen, auf etwaige Aufforderungen zur Vervollständigung der Unterlagen reagieren und die getroffenen Entscheidungen zur Kenntnis nehmen.
Sobald der Antrag von der Präfektur über die Plattform bestätigt wurde, erhält das ausländische Talent eine Bescheinigung über eine positive Entscheidung, die bis zum Termin bei der Präfektur zur Abholung des Aufenthaltstitels als Aufenthaltstitel gilt. Die Präfektur legt die Dauer des ausgestellten Aufenthaltstitels „Talent“ fest.
Die genaue Liste der angeforderten Unterlagen wird von der für die Akte zuständigen Behörde sowie auf der offiziellen Website France-Visas mitgeteilt.
Zur Orientierung können Sie auch die Liste der Nachweise einsehen.
Die Verwaltungskosten umfassen:
- Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 300 €.
- Eine Stempelgebühr in Höhe von 50 € bei Aushändigung des Aufenthaltstitels in der Präfektur.
Hinzu kommen gegebenenfalls die Kosten für das Langzeitvisum, also 99 €.
Wie kann man seinen Aufenthalt in Frankreich verlängern?
Der Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels muss zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf über die dedizierte Plattform gestellt werden.
Der Investor muss nachweisen, dass er weiterhin die Voraussetzungen erfüllt, die die Erteilung des Titels gerechtfertigt haben, insbesondere:
- Die Fortführung der Investition und der Verpflichtungen im Bereich Beschäftigung.
- Oder die Umsetzung eines neuen Investitionsprojekts in Frankreich.
Die Kosten für die Verlängerung betragen 250 €.
Bei einer Veränderung der beruflichen Situation kann innerhalb der gesetzlichen Fristen ein Statuswechsel beantragt werden, sofern die für den neu beantragten Titel geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag ist über die dedizierte Plattform zu stellen.
Nach 5 Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Frankreich kann ein Antrag auf eine Daueraufenthaltskarte in Betracht gezogen werden.
Diese Karte:
- Erlaubt den Aufenthalt und die Ausübung jeder beruflichen Tätigkeit, vorbehaltlich des Erwerbs der erforderlichen Abschlüsse im Fall reglementierter Berufe.
- Wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar.
Wie ist es mit der begleitenden Familie?
Der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder des Inhabers des Status „Talent – Träger eines innovativen wirtschaftlichen Projekts“ können vom Status der begleitenden Familie profitieren, der ihnen einen legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.