French Tech Visa für Investoren

Frankreich bietet internationalen Investoren einen attraktiven Rahmen, um die Entwicklung seines Technologie-Ökosystems zu unterstützen. Das Verfahren „French Tech Visa für Investoren“ ermöglicht es internationalen Investoren, sich in Frankreich niederzulassen, um französische Start-ups zu unterstützen.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Das Verfahren „French Tech Visa für Investoren“ richtet sich an internationale Investoren, die in das French-Tech-Ökosystem investieren und sich in Frankreich niederlassen möchten.
  • Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Erteilung eines mehrjährigen Aufenthaltstitels „Talent – Wirtschaftsinvestor“.
  • Der Aufenthaltstitel kann für eine Dauer von bis zu 4 Jahren ausgestellt werden und ist verlängerbar.
  • Das Programm ist Teil eines speziellen Verfahrens in Verbindung mit der Mission French Tech.

Wer ist betroffen?

Das Verfahren „French Tech Visa für Investoren“ betrifft Staatsangehörige eines Drittstaats außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, die in Frankreich investieren und sich dort niederlassen möchten.

Es richtet sich an internationale Investoren, die planen, sich dauerhaft in Frankreich niederzulassen und in Unternehmen zu investieren, die zum Ökosystem innovativer Technologien gehören.

Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz können ihre Tätigkeit in Frankreich ohne Formalitäten für einen Aufenthaltstitel ausüben.

Algerische Staatsangehörige unterliegen den besonderen Bestimmungen des französisch-algerischen Abkommens und müssen das entsprechende Merkblatt konsultieren.

Das Verfahren „French Tech Visa“

French Tech hat das Ziel, erfolgreiche Start-ups in Frankreich hervorzubringen und die Attraktivität des französischen Ökosystems für internationale Talente zu stärken. Das French Tech Visa ist ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels „Talent“ für drei Profile:

  • Start-up-Gründer (Founders).
  • Mitarbeitende, die von innovativen Unternehmen eingestellt werden (Employees).
  • Internationale Investoren (Investors).

Welche Voraussetzungen für die Förderfähigkeit gelten?

Ein ausländischer Investor kann einen Aufenthaltstitel „Talent – Wirtschaftsinvestor“ beantragen, wenn er eine direkte wirtschaftliche Investition tätigt:

  • Persönlich.
  • Über ein Unternehmen, das er leitet.
  • Oder über ein Unternehmen, an dem er mindestens 30 % des Kapitals hält.

Er muss außerdem alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Arbeitsplätze in Frankreich schaffen oder sichern bzw. sich verpflichten, innerhalb von vier Jahren nach der Investition Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern.
  • In Frankreich eine Investition von mindestens 300.000 € in materielle oder immaterielle Anlagegüter tätigen oder sich dazu verpflichten.

Zu den Direktinvestitionen zählen insbesondere Einlagen in das Stammkapital, reinvestierte Gewinne sowie konzerninterne Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen.

Ausschließlich finanzielle Investitionen sind nicht förderfähig.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Der Status „Talent – Wirtschaftsinvestor“ berechtigt seinen Inhaber, sich in Frankreich aufzuhalten, um das der Antragstellung zugrunde liegende Investitionsprojekt umzusetzen und zu steuern sowie die unmittelbar mit diesem Projekt verbundene wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.

Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?

Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels hängt von der Art und den Merkmalen des Investitionsprojekts ab. Die maximale Dauer des Aufenthaltstitels beträgt 4 Jahre und ist verlängerbar, vorbehaltlich der Einhaltung der Voraussetzungen.

Das Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt

Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann die ausländische Führungskraft ein Langzeitvisum erhalten, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“. Dieses Visum:

  • Ist bis zu 12 Monate gültig
  • Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ab der Ankunft in Frankreich.
  • Muss nach der Ankunft online validiert werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ mit einer Dauer von bis zu 4 Jahren beantragen.

Ein VLS-TS validieren

Wie erhält man den Status „Talent – wirtschaftlicher Investor“?

Wie kann man seinen Aufenthalt in Frankreich verlängern?

Wie ist es mit der begleitenden Familie?

Der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder des Inhabers des Status „Talent – Träger eines innovativen wirtschaftlichen Projekts“ können vom Status der begleitenden Familie profitieren, der ihnen einen legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.

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