Talent-Status – Unternehmensgründer

Frankreich bietet einen klaren Rahmen, um ein Unternehmen langfristig zu gründen, zu strukturieren und zu entwickeln. Der Status „Talent – Unternehmensgründer“ ermöglicht es ausländischen Unternehmern von außerhalb der EU, ein Unternehmen in Frankreich zu gründen und zu entwickeln, mit einem Aufenthaltsrecht von bis zu 4 Jahren, das verlängerbar ist.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

Der Status „Talent – Unternehmensgründer“ richtet sich an ausländische Unternehmer von außerhalb der EU, die ein Unternehmen in Frankreich gründen möchten.

Er basiert auf einem wirtschaftlich tragfähigen Gründungsprojekt, das von der Verwaltung als real und seriös anerkannt wird und von einem Unternehmer getragen wird, der eine ausreichende Qualifikation oder Erfahrung nachweist.

Der Aufenthaltstitel wird für eine Dauer von bis zu 4 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar.

Der Inhaber kann sich mit seiner Familie in Frankreich niederlassen.

Wer ist betroffen?

Der Status „Talent – Projektträger, Vermerk Unternehmensgründer“ betrifft ausländische Staatsangehörige von außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die in Frankreich eine gewerbliche, handwerkliche oder industrielle Tätigkeit gründen und entwickeln möchten.

Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz können in Frankreich ohne spezifischen Aufenthaltstitel frei einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Algerische Staatsangehörige unterliegen den besonderen Bestimmungen des französisch-algerischen Abkommens.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten?

Um den Aufenthaltstitel „Talent – Unternehmensgründer“ zu erhalten, muss der Antragsteller den Nachweis über die Erfüllung aller folgenden Bedingungen erbringen:

  • Inhaber eines Diploms sein, das mindestens dem Master-Niveau entspricht, oder eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren auf vergleichbarem Niveau nachweisen.
  • Ein reales und seriöses Projekt zur Unternehmensgründung in Frankreich vorlegen, das wirtschaftlich tragfähig und von der Verwaltung anerkannt ist. Eine Bescheinigung muss über die dafür vorgesehene Plattform eingeholt werden.
  • Eine Mindestinvestition von 30.000 € in das unternehmerische Projekt tätigen.
  • Über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, die mindestens dem SMIC entsprechen, d. h. 21.876,36 € zum 1. Januar 2026.

Status Unternehmer / Freiberufler

Eine Beteiligung an einem französischen Unternehmen kann als Unternehmensgründungsprojekt betrachtet werden, wenn sie zu einer effektiven Kontrollübernahme führt.

Andere Beteiligungsprojekte fallen unter den Titel „Unternehmer / Freiberufler“.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Der Aufenthaltstitel „Talent – Unternehmensgründer“ berechtigt zur Ausübung der gewerblichen, handwerklichen oder industriellen Tätigkeit, die seine Erteilung gerechtfertigt hat, und zwar ausschließlich im Rahmen des vorgestellten Projekts.

Wie lange ist der Aufenthalt genehmigt?

Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis hängt von der Art und Dauer des vorgelegten Projekts ab. Die maximale Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis beträgt 4 Jahre und ist verlängerbar, vorbehaltlich der Erfüllung der Voraussetzungen.

Das Visum für den längerfristigen Aufenthalt als Aufenthaltserlaubnis

Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann die ausländische Führungskraft ein Langzeitvisum als Aufenthaltstitel (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“ erhalten. Dieses Visum:

  • Ist bis zu 12 Monate gültig
  • Erlaubt die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ab Ankunft in Frankreich.
  • Muss nach der Ankunft online validiert werden.

Nach Ablauf seiner Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ mit einer Dauer von bis zu 4 Jahren beantragen.

Ein VLS-TS validieren

Wie erhält man den Talent-Status – Unternehmensgründer?

Wie kann der Aufenthalt in Frankreich verlängert werden?

Wie verhält es sich mit der begleitenden Familie?

Der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder des Inhabers des Status „Talent – Unternehmensgründer“ können vom Status der begleitenden Familie profitieren, der es ihnen ermöglicht, legal in Frankreich zu leben.

Weitere Informationen