Talent-Status – Unternehmensgründer
Frankreich bietet einen klaren Rahmen, um ein Unternehmen langfristig zu gründen, zu strukturieren und zu entwickeln. Der Status „Talent – Unternehmensgründer“ ermöglicht es ausländischen Unternehmern von außerhalb der EU, ein Unternehmen in Frankreich zu gründen und zu entwickeln, mit einem Aufenthaltsrecht von bis zu 4 Jahren, das verlängerbar ist.
Zusammenfassung
Der Status „Talent – Unternehmensgründer“ richtet sich an ausländische Unternehmer von außerhalb der EU, die ein Unternehmen in Frankreich gründen möchten.
Er basiert auf einem wirtschaftlich tragfähigen Gründungsprojekt, das von der Verwaltung als real und seriös anerkannt wird und von einem Unternehmer getragen wird, der eine ausreichende Qualifikation oder Erfahrung nachweist.
Der Aufenthaltstitel wird für eine Dauer von bis zu 4 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar.
Der Inhaber kann sich mit seiner Familie in Frankreich niederlassen.
Wer ist betroffen?
Der Status „Talent – Projektträger, Vermerk Unternehmensgründer“ betrifft ausländische Staatsangehörige von außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die in Frankreich eine gewerbliche, handwerkliche oder industrielle Tätigkeit gründen und entwickeln möchten.
Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz können in Frankreich ohne spezifischen Aufenthaltstitel frei einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Algerische Staatsangehörige unterliegen den besonderen Bestimmungen des französisch-algerischen Abkommens.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten?
Um den Aufenthaltstitel „Talent – Unternehmensgründer“ zu erhalten, muss der Antragsteller den Nachweis über die Erfüllung aller folgenden Bedingungen erbringen:
- Inhaber eines Diploms sein, das mindestens dem Master-Niveau entspricht, oder eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren auf vergleichbarem Niveau nachweisen.
- Ein reales und seriöses Projekt zur Unternehmensgründung in Frankreich vorlegen, das wirtschaftlich tragfähig und von der Verwaltung anerkannt ist. Eine Bescheinigung muss über die dafür vorgesehene Plattform eingeholt werden.
- Eine Mindestinvestition von 30.000 € in das unternehmerische Projekt tätigen.
- Über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, die mindestens dem SMIC entsprechen, d. h. 21.876,36 € zum 1. Januar 2026.
Status Unternehmer / Freiberufler
Eine Beteiligung an einem französischen Unternehmen kann als Unternehmensgründungsprojekt betrachtet werden, wenn sie zu einer effektiven Kontrollübernahme führt.
Andere Beteiligungsprojekte fallen unter den Titel „Unternehmer / Freiberufler“.
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Der Aufenthaltstitel „Talent – Unternehmensgründer“ berechtigt zur Ausübung der gewerblichen, handwerklichen oder industriellen Tätigkeit, die seine Erteilung gerechtfertigt hat, und zwar ausschließlich im Rahmen des vorgestellten Projekts.
Wie lange ist der Aufenthalt genehmigt?
Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis hängt von der Art und Dauer des vorgelegten Projekts ab. Die maximale Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis beträgt 4 Jahre und ist verlängerbar, vorbehaltlich der Erfüllung der Voraussetzungen.
Das Visum für den längerfristigen Aufenthalt als Aufenthaltserlaubnis
Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann die ausländische Führungskraft ein Langzeitvisum als Aufenthaltstitel (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“ erhalten. Dieses Visum:
- Ist bis zu 12 Monate gültig
- Erlaubt die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ab Ankunft in Frankreich.
- Muss nach der Ankunft online validiert werden.
Nach Ablauf seiner Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ mit einer Dauer von bis zu 4 Jahren beantragen.
Wie erhält man den Talent-Status – Unternehmensgründer?
- Schritt 1 – Anerkennung des realen und seriösen Charakters des Projekts
Der Antragsteller muss beim für Wirtschaft zuständigen Ministerium eine Bescheinigung über die Anerkennung des realen und seriösen Charakters des Unternehmensgründungsprojekts beantragen.
Der Antrag erfolgt ausschließlich über die dafür vorgesehene Plattform.
- Schritt 2 – Antrag auf Visum oder Aufenthaltserlaubnis
Das Verfahren variiert je nach Wohnsitz des Antragstellers.
Wenn der Antragsteller im Ausland ansässig ist, wird der Antrag auf ein Langzeitvisum mit dem Vermerk „Talent“ bei den französischen Konsularbehörden des Wohnsitzlandes über die offizielle Website France-Visas gestellt.
Das Visum ermöglicht die Einreise nach Frankreich und die sofortige Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Nach der Ankunft in Frankreich muss sich das ausländische Talent auf die dafür vorgesehene Plattform für Anträge auf den Aufenthaltstitel „Talent“ begeben, um die Formalitäten für den Antrag auf den Aufenthaltstitel abzuschließen.
Wenn der Antragsteller bereits in Frankreich ansässig ist, muss er 2 bis 4 Monate vor Ablauf seines aktuellen Titels über die dafür vorgesehene Plattform einen Statuswechsel zum Aufenthaltstitel „Talent – Unternehmensgründer“ beantragen.
Gut zu wissen
Während des gesamten Verfahrens kann die ausländische Fachkraft in ihrem Online-Konto den Status ihres Antrags einsehen. Sobald der Antrag von der Präfektur über die Plattform validiert wurde, erhält die ausländische Fachkraft eine Bescheinigung über die positive Entscheidung, die bis zum Termin bei der Präfektur zur Abholung der Aufenthaltserlaubnis als Aufenthaltserlaubnis gilt.
Die genaue Liste der erforderlichen Unterlagen wird von der für die Bearbeitung des Antrags zuständigen Behörde und auf der Website France-Visas mitgeteilt. Sie umfasst insbesondere die Nachweise für die Ernennung, die Vergütung und die Zugehörigkeit zur Unternehmensgruppe.
Sie können auch die Liste der Unterlagen finden, die als Orientierung dient.
Die Verwaltungskosten umfassen:
- Eine Verwaltungsgebühr von 300 €;
- Eine Stempelgebühr von 50 € bei Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis.
Zu diesen Beträgen kommen gegebenenfalls die Kosten für das Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Höhe von 99 € hinzu.
Wie kann der Aufenthalt in Frankreich verlängert werden?
Der Verlängerungsantrag muss zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis eingereicht werden.
Die Führungskraft muss nachweisen:
- Nachweisen, dass sie weiterhin die Erteilungsvoraussetzungen für ihre Aufenthaltserlaubnis erfüllt.
- Den Nachweis über die tatsächliche Tätigkeit des Unternehmens erbringen und ein Einkommen in Höhe des SMIC nachweisen, d. h. 21.876,36 € zum 1. Januar 2026.
Die Verwaltungskosten für die Verlängerung betragen 250 €.
Bei einer Änderung der beruflichen Situation kann ein Statuswechsel 2 bis 4 Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, im Falle eines Antrags auf eine Talent-Aufenthaltserlaubnis über die dafür vorgesehene Plattform, oder zwei Monate für alle anderen Arten von Aufenthaltserlaubnissen bei der Präfektur.
Es ist erforderlich, die Zulassungsvoraussetzungen für die beantragte neue Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
Nach 5 Jahren ordnungsgemäßem und ununterbrochenen Aufenthalt in Frankreich kann ein Antrag auf eine Aufenthaltskarte in Betracht gezogen werden.
Diese Karte:
- Berechtigt zum Aufenthalt und zur Ausübung jeder beruflichen Tätigkeit, vorbehaltlich des Erwerbs der erforderlichen Diplome im Falle reglementierter Berufe.
- Wird für eine Dauer von 10 Jahren erteilt und ist verlängerbar.
Wie verhält es sich mit der begleitenden Familie?
Der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder des Inhabers des Status „Talent – Unternehmensgründer“ können vom Status der begleitenden Familie profitieren, der es ihnen ermöglicht, legal in Frankreich zu leben.