French Tech Visa for Employees
Die Rekrutierung internationaler Kandidaten in Frankreich ist mit einem speziellen Status und einem speziellen Verfahren möglich. Das French Tech Visa for Employees-Verfahren ermöglicht den Zugang zum Status „Talent – Angestellter eines innovativen Unternehmens“, um in Frankreich zu arbeiten.
Zusammenfassung
- Das French Tech Visa for Employees-Verfahren erleichtert die Rekrutierung internationaler Talente durch innovative französische Unternehmen
- Es ermöglicht den Erhalt einer mehrjährigen Aufenthaltsgenehmigung „Talent – Qualifizierter Angestellter“, die bis zu 4 Jahre gültig und verlängerbar ist.
- Dieser Titel gilt als Arbeitserlaubnis, ohne zusätzliche vorherige Schritte.
- Das beschäftigende Unternehmen muss von der französischen Verwaltung als innovativ anerkannt sein.
Wer ist betroffen?
Das French Tech Visa for Employees-Verfahren richtet sich an Staatsangehörige von Drittländern außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die eine abhängige Beschäftigung in Frankreich für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ausüben möchten.
Es ermöglicht den Erhalt des Status „Talent – Qualifizierter Angestellter – Angestellter eines innovativen Unternehmens“.
Algerische Staatsbürger unterliegen einer spezifischen Regelung, die von diesem System abweicht.
Das French Tech Visa-Verfahren
Das French Tech Visa ist Teil der French Tech-Strategie, deren Ziel es ist, erfolgreiche Start-ups zu fördern, indem die Ansiedlung internationaler Talente in Frankreich erleichtert wird.
Es gibt drei Varianten des French Tech Visas:
- French Tech Visa for Founders, für internationale Start-up-Gründer.
- French Tech Visa for Employees, für von innovativen Unternehmen eingestellte Mitarbeiter.
- French Tech Visa for Investors, für internationale Investoren.
Welche Zulassungsbedingungen gibt es?
Um den Aufenthaltsstatus „Talent – Qualifizierter Angestellter“ als Angestellter eines innovativen Unternehmens zu erhalten, muss der Kandidat Folgendes nachweisen:
- Ein jährliches Bruttogehalt, das mindestens dem durchschnittlichen jährlichen Bruttoreferenzgehalt entspricht, d.h. 39.582 € zum 31. August 2025.
- Einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 3 Monaten, abgeschlossen mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
- Tätigkeiten, die direkt mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Unternehmens oder dessen wirtschaftlicher, sozialer, internationaler oder ökologischer Entwicklung verbunden sind.
Wie wird der innovative Charakter des Unternehmens anerkannt?
Um als innovativ anerkannt zu werden, muss das Unternehmen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- In den letzten fünf Jahren öffentliche Innovationsförderung erhalten haben (Liste hier abrufbar).
- Einen Teil oder das gesamte Kapital im Besitz einer auf die Finanzierung innovativer Unternehmen spezialisierten Investmentgesellschaft haben.
- In den letzten fünf Jahren von einer auf die Unterstützung innovativer Unternehmen spezialisierten Struktur begleitet worden sein.
Das Unternehmen muss über die spezielle Plattform eine Bescheinigung über die Anerkennung des innovativen Charakters beantragen, die drei Jahre gültig ist.
Diese Bescheinigung, gültig für 3 Jahre, ist für die Erstellung von Visa- oder Aufenthaltsgenehmigungsanträgen für ausländische Mitarbeiter erforderlich. Sie ist verlängerbar.
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Der Status „Talent – Angestellter eines innovativen Unternehmens“ berechtigt seinen Inhaber, sich in Frankreich aufzuhalten und eine abhängige berufliche Tätigkeit auszuüben.
Die mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung „Talent“ gilt für die gesamte Gültigkeitsdauer als Arbeitserlaubnis.
Einstellung eines internationalen Kandidaten aus Frankreich
Es ist möglich, einen internationalen Kandidaten, der bereits in Frankreich unter dem Status „Talent – Angestellter eines innovativen Unternehmens“ anwesend ist, einzustellen, ohne neue Schritte einzuleiten, sofern die angebotene neue Stelle weiterhin die Zulassungsbedingungen dieses Titels erfüllt und der neue Arbeitgeber selbst den Status eines innovativen Unternehmens hat.
Vor der Einstellung muss der neue Arbeitgeber jedoch die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung überprüfen.
Wie lange ist der erlaubte Aufenthalt?
Die erlaubte Aufenthaltsdauer für Inhaber des Titels „Talent – Angestellter eines innovativen Unternehmens“ beträgt 4 Jahre (verlängerbar).
Das Langzeitvisum als Aufenthaltsgenehmigung
Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann der ausländische Geschäftsführer ein Langzeitvisum als Aufenthaltsgenehmigung (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“ erhalten. Dieses Visum:
- Ist gültig für bis zu 12 Monate
- Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sofort nach der Ankunft in Frankreich.
- Muss online validiert werden nach der Ankunft.
Nach Ablauf seiner Gültigkeit kann der Inhaber eine „Talent“-Aufenthaltsgenehmigung für eine Dauer von bis zu 4 Jahren beantragen.
Wie erhalte ich den Status „Talent – Angestellter eines innovativen Unternehmens“?
- Wenn der Mitarbeiter außerhalb Frankreichs wohnt
Der Antrag muss bei den zuständigen französischen Konsularbehörden gestellt werden.
- Der Antrag auf ein Langzeitvisum „Talent“ wird online auf der offiziellen Website France-Visas gestellt. Obwohl der Visumantrag persönlich ist, muss der Arbeitgeber seinen zukünftigen Mitarbeiter bei den Formalitäten unterstützen.
- Das Verfahren kann bis zu drei Monate vor der Ankunft in Frankreich eingeleitet werden.
- Sofort nach der Einreise berechtigt das Visum zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
- Der Antrag auf eine Talent-Aufenthaltsgenehmigung wird anschließend auf der speziellen Plattform finalisiert.
Eine Bescheinigung über die positive Entscheidung wird ausgestellt, während auf die Aushändigung der Aufenthaltsgenehmigung durch die Präfektur gewartet wird.
- Wenn der Mitarbeiter bereits in Frankreich mit einem anderen Aufenthaltstitel wohnt
Er muss einen Antrag auf Statusänderung auf der speziellen Plattform stellen.
- Der Antrag muss 4 bis 2 Monate vor Ablauf des aktuellen Titels eingereicht werden. Obwohl der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung persönlich ist, muss der Arbeitgeber seinen zukünftigen Mitarbeiter bei den Formalitäten unterstützen.
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass er alle Zulassungsbedingungen für den Talent-Titel erfüllt.
Gut zu wissen
Zwischen der Einreichung des Antrags und der Aushändigung der Aufenthaltsgenehmigung kann der ausländische Talent auf seinem Online-Konto den Status seines Antrags einsehen, auf eventuelle Anfragen zur Vervollständigung seines Dossiers antworten und die getroffenen Entscheidungen zur Kenntnis nehmen.
Die genaue Liste der einzureichenden Dokumente wird dem Antragsteller von der für die Bearbeitung des Dossiers zuständigen Behörde und auf der Website France-Visas mitgeteilt.
Als Hinweis finden Sie hier die Liste der erforderlichen Dokumente.
Die Verwaltungskosten umfassen:
- Eine Verwaltungsgebühr von 300 €.
- Eine Stempelgebühr von 50 € bei Aushändigung der Aufenthaltsgenehmigung in der Präfektur.
Zu diesen Kosten kommen die Kosten für das Langzeitvisum hinzu, d.h. 99 €.
Wie verlängere ich den Aufenthalt in Frankreich?
Der Verlängerungsantrag muss zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung auf der speziellen Plattform eingereicht werden.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er weiterhin die Ausstellungsbedingungen erfüllt, insbesondere durch Vorlage einer aktuellen Bescheinigung über die berufliche Tätigkeit, die auf der Website mesdroitssociaux.gouv.fr heruntergeladen werden kann.
Der Preis für die Verlängerung beträgt 250 €.
Im Falle einer Änderung der beruflichen Situation kann eine Statusänderung über die spezielle Plattform für einen Talent-Titel oder bei der Präfektur des Wohnortes für andere Kategorien von Aufenthaltstiteln beantragt werden, sofern die Bedingungen des neu beantragten Titels erfüllt sind.
Nach 5 Jahren ununterbrochenen und regulären Aufenthalts in Frankreich kann ein Antrag auf eine Daueraufenthaltskarte gestellt werden.
Diese Karte berechtigt zum Aufenthalt und zur Ausübung jeder beruflichen Tätigkeit (vorbehaltlich der für reglementierte Berufe erforderlichen Diplome).
Sie wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar.
Was ist mit der begleitenden Familie?
Der Ehepartner und die minderjährigen unterhaltsberechtigten Kinder des Inhabers des „Talent“-Status können den Status der begleitenden Familie erhalten, der ihnen den legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.
Der Ehepartner kann eine Aufenthaltsgenehmigung „Talent – Familie“ erhalten, die den Aufenthalt und die Ausübung jeder abhängigen Tätigkeit während der Gültigkeitsdauer des Titels des Arbeitnehmers erlaubt.