French Tech Visa for Employees

Die Rekrutierung internationaler Kandidaten in Frankreich ist mit einem speziellen Status und einem speziellen Verfahren möglich. Das French Tech Visa for Employees-Verfahren ermöglicht den Zugang zum Status „Talent – Angestellter eines innovativen Unternehmens“, um in Frankreich zu arbeiten.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Das French Tech Visa for Employees-Verfahren erleichtert die Rekrutierung internationaler Talente durch innovative französische Unternehmen
  • Es ermöglicht den Erhalt einer mehrjährigen Aufenthaltsgenehmigung „Talent – Qualifizierter Angestellter“, die bis zu 4 Jahre gültig und verlängerbar ist.
  • Dieser Titel gilt als Arbeitserlaubnis, ohne zusätzliche vorherige Schritte.
  • Das beschäftigende Unternehmen muss von der französischen Verwaltung als innovativ anerkannt sein.

Wer ist betroffen?

Das French Tech Visa for Employees-Verfahren richtet sich an Staatsangehörige von Drittländern außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die eine abhängige Beschäftigung in Frankreich für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ausüben möchten.

Es ermöglicht den Erhalt des Status „Talent – Qualifizierter Angestellter – Angestellter eines innovativen Unternehmens“.

Algerische Staatsbürger unterliegen einer spezifischen Regelung, die von diesem System abweicht.

Das French Tech Visa-Verfahren

Das French Tech Visa ist Teil der French Tech-Strategie, deren Ziel es ist, erfolgreiche Start-ups zu fördern, indem die Ansiedlung internationaler Talente in Frankreich erleichtert wird.

Es gibt drei Varianten des French Tech Visas:

Welche Zulassungsbedingungen gibt es?

Um den Aufenthaltsstatus „Talent – Qualifizierter Angestellter“ als Angestellter eines innovativen Unternehmens zu erhalten, muss der Kandidat Folgendes nachweisen:

  • Ein jährliches Bruttogehalt, das mindestens dem durchschnittlichen jährlichen Bruttoreferenzgehalt entspricht, d.h. 39.582 € zum 31. August 2025.
  • Einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 3 Monaten, abgeschlossen mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
  • Tätigkeiten, die direkt mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Unternehmens oder dessen wirtschaftlicher, sozialer, internationaler oder ökologischer Entwicklung verbunden sind.

Wie wird der innovative Charakter des Unternehmens anerkannt?

Um als innovativ anerkannt zu werden, muss das Unternehmen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • In den letzten fünf Jahren öffentliche Innovationsförderung erhalten haben (Liste hier abrufbar).
  • Einen Teil oder das gesamte Kapital im Besitz einer auf die Finanzierung innovativer Unternehmen spezialisierten Investmentgesellschaft haben.
  • In den letzten fünf Jahren von einer auf die Unterstützung innovativer Unternehmen spezialisierten Struktur begleitet worden sein.

Das Unternehmen muss über die spezielle Plattform eine Bescheinigung über die Anerkennung des innovativen Charakters beantragen, die drei Jahre gültig ist.

Diese Bescheinigung, gültig für 3 Jahre, ist für die Erstellung von Visa- oder Aufenthaltsgenehmigungsanträgen für ausländische Mitarbeiter erforderlich. Sie ist verlängerbar.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Der Status „Talent – Angestellter eines innovativen Unternehmens“ berechtigt seinen Inhaber, sich in Frankreich aufzuhalten und eine abhängige berufliche Tätigkeit auszuüben.

Die mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung „Talent“ gilt für die gesamte Gültigkeitsdauer als Arbeitserlaubnis.

 

Einstellung eines internationalen Kandidaten aus Frankreich

Es ist möglich, einen internationalen Kandidaten, der bereits in Frankreich unter dem Status „Talent – Angestellter eines innovativen Unternehmens“ anwesend ist, einzustellen, ohne neue Schritte einzuleiten, sofern die angebotene neue Stelle weiterhin die Zulassungsbedingungen dieses Titels erfüllt und der neue Arbeitgeber selbst den Status eines innovativen Unternehmens hat.

Vor der Einstellung muss der neue Arbeitgeber jedoch die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung überprüfen.

Einstellen

Wie lange ist der erlaubte Aufenthalt?

Die erlaubte Aufenthaltsdauer für Inhaber des Titels „Talent – Angestellter eines innovativen Unternehmens“ beträgt 4 Jahre (verlängerbar).

Das Langzeitvisum als Aufenthaltsgenehmigung

Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann der ausländische Geschäftsführer ein Langzeitvisum als Aufenthaltsgenehmigung (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“ erhalten. Dieses Visum:

  • Ist gültig für bis zu 12 Monate
  • Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sofort nach der Ankunft in Frankreich.
  • Muss online validiert werden nach der Ankunft.

Nach Ablauf seiner Gültigkeit kann der Inhaber eine „Talent“-Aufenthaltsgenehmigung für eine Dauer von bis zu 4 Jahren beantragen.

Ein VLS-TS validieren

Wie erhalte ich den Status „Talent – Angestellter eines innovativen Unternehmens“?

Wie verlängere ich den Aufenthalt in Frankreich?

Was ist mit der begleitenden Familie?

Der Ehepartner und die minderjährigen unterhaltsberechtigten Kinder des Inhabers des „Talent“-Status können den Status der begleitenden Familie erhalten, der ihnen den legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.

Der Ehepartner kann eine Aufenthaltsgenehmigung „Talent – Familie“ erhalten, die den Aufenthalt und die Ausübung jeder abhängigen Tätigkeit während der Gültigkeitsdauer des Titels des Arbeitnehmers erlaubt.

 

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