French Tech Visa for Founders

Frankreich bietet einen speziellen Rahmen für internationale Gründer innovativer Startups. Das French Tech Visa for Founders-Verfahren ermöglicht es Gründern, sich in Frankreich niederzulassen, um ein innovatives Projekt zu entwickeln und vom Status „Talent – Porteur de projet économique innovant“ (Talent – Träger eines innovativen wirtschaftlichen Projekts) zu profitieren.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Das French Tech Visa for Founders-Verfahren richtet sich an internationale Startup-Gründer von außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz
  • Es ermöglicht den Erhalt des Status „Talent – Porteur de projet économique innovant“
  • Das Projekt muss von den französischen Behörden als innovativ anerkannt werden
  • Die Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 4 Jahre ausgestellt werden und ist verlängerbar
  • Der Gründer kann sich mit seiner Familie in Frankreich niederlassen

Wer ist betroffen?

Das French Tech Visa for Founders-Verfahren richtet sich an Staatsangehörige von außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die ein innovatives Startup in Frankreich gründen oder entwickeln möchten.

Dieses Verfahren ermöglicht den Erhalt des Aufenthaltstitels „Talent – Porteur de projet économique innovant“, um sich dauerhaft in Frankreich niederzulassen und dort eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben.

Staatsangehörige der Europäischen Union, des EWR oder der Schweiz können ohne besondere Aufenthaltsformalitäten ein Unternehmen in Frankreich gründen und leiten.

Für algerische Staatsangehörige gilt eine Sonderregelung in Bezug auf die Unternehmensgründung.

Das French Tech Visa-Verfahren

Die French Tech zielt darauf ab, erfolgreiche Startups in Frankreich hervorzubringen und die Attraktivität des französischen Ökosystems für internationale Talente zu stärken. Das French Tech Visa ist ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung des Aufenthaltstitels „Talent“ für drei Profile:

  • Startup-Gründer (Founders).
  • Mitarbeiter, die von innovativen Unternehmen eingestellt werden (Employees).
  • Internationale Investoren (Investors).

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?

Um die mehrjährige Aufenthaltserlaubnis „Talent – Porteur de projet économique innovant reconnu par un organisme public“ zu erhalten, muss der Gründer Folgendes nachweisen:

  • Ein innovatives wirtschaftliches Projekt, das in Frankreich entwickelt werden soll.
  • Die offizielle Anerkennung des innovativen Charakters des Projekts durch die DRIEETS.
  • Ausreichende Existenzmittel, die dem SMIC (gesetzlicher Mindestlohn) entsprechen, d. h. 21.876,36 € zum 1. Januar 2026.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Der Status „Talent – Porteur de projet économique innovant“ berechtigt den Inhaber zum Aufenthalt in Frankreich, um sein innovatives unternehmerisches Projekt zu entwickeln und die damit verbundene gewerbliche Tätigkeit auszuüben.

Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?

Im Rahmen des French Tech Visa for Founders kann ein Aufenthaltstitel mit einer maximalen Dauer von 4 Jahren ausgestellt werden. Die gewährte Dauer hängt von der Art, dem Fortschritt und den Merkmalen des vorgestellten Projekts ab. Der Titel ist verlängerbar.

Das Langzeitvisum als Aufenthaltstitel

Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann die ausländische Führungskraft ein Langzeitvisum als Aufenthaltstitel (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“ erhalten. Dieses Visum:

  • Ist bis zu 12 Monate gültig.
  • Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ab der Ankunft in Frankreich.
  • Muss nach der Ankunft online validiert werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ mit einer Dauer von bis zu 4 Jahren beantragen.

Ein VLS-TS validieren

Wie erhält man den Status „Talent – Porteur de projet économique innovant“?

Wie verlängert man seinen Aufenthalt in Frankreich?

Wie sieht es mit der begleitenden Familie aus?

Der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder des Inhabers des Status „Talent – Porteur de projet économique innovant“ können vom Status der begleitenden Familie profitieren, der ihnen den legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.

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