French Tech Visa for Founders
Frankreich bietet einen speziellen Rahmen für internationale Gründer innovativer Startups. Das French Tech Visa for Founders-Verfahren ermöglicht es Gründern, sich in Frankreich niederzulassen, um ein innovatives Projekt zu entwickeln und vom Status „Talent – Porteur de projet économique innovant“ (Talent – Träger eines innovativen wirtschaftlichen Projekts) zu profitieren.
Zusammenfassung
- Das French Tech Visa for Founders-Verfahren richtet sich an internationale Startup-Gründer von außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz
- Es ermöglicht den Erhalt des Status „Talent – Porteur de projet économique innovant“
- Das Projekt muss von den französischen Behörden als innovativ anerkannt werden
- Die Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 4 Jahre ausgestellt werden und ist verlängerbar
- Der Gründer kann sich mit seiner Familie in Frankreich niederlassen
Wer ist betroffen?
Das French Tech Visa for Founders-Verfahren richtet sich an Staatsangehörige von außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die ein innovatives Startup in Frankreich gründen oder entwickeln möchten.
Dieses Verfahren ermöglicht den Erhalt des Aufenthaltstitels „Talent – Porteur de projet économique innovant“, um sich dauerhaft in Frankreich niederzulassen und dort eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben.
Staatsangehörige der Europäischen Union, des EWR oder der Schweiz können ohne besondere Aufenthaltsformalitäten ein Unternehmen in Frankreich gründen und leiten.
Für algerische Staatsangehörige gilt eine Sonderregelung in Bezug auf die Unternehmensgründung.
Das French Tech Visa-Verfahren
Die French Tech zielt darauf ab, erfolgreiche Startups in Frankreich hervorzubringen und die Attraktivität des französischen Ökosystems für internationale Talente zu stärken. Das French Tech Visa ist ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung des Aufenthaltstitels „Talent“ für drei Profile:
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
Um die mehrjährige Aufenthaltserlaubnis „Talent – Porteur de projet économique innovant reconnu par un organisme public“ zu erhalten, muss der Gründer Folgendes nachweisen:
- Ein innovatives wirtschaftliches Projekt, das in Frankreich entwickelt werden soll.
- Die offizielle Anerkennung des innovativen Charakters des Projekts durch die DRIEETS.
- Ausreichende Existenzmittel, die dem SMIC (gesetzlicher Mindestlohn) entsprechen, d. h. 21.876,36 € zum 1. Januar 2026.
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Der Status „Talent – Porteur de projet économique innovant“ berechtigt den Inhaber zum Aufenthalt in Frankreich, um sein innovatives unternehmerisches Projekt zu entwickeln und die damit verbundene gewerbliche Tätigkeit auszuüben.
Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?
Im Rahmen des French Tech Visa for Founders kann ein Aufenthaltstitel mit einer maximalen Dauer von 4 Jahren ausgestellt werden. Die gewährte Dauer hängt von der Art, dem Fortschritt und den Merkmalen des vorgestellten Projekts ab. Der Titel ist verlängerbar.
Das Langzeitvisum als Aufenthaltstitel
Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann die ausländische Führungskraft ein Langzeitvisum als Aufenthaltstitel (VLS-TS) mit dem Vermerk „Talent“ erhalten. Dieses Visum:
- Ist bis zu 12 Monate gültig.
- Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ab der Ankunft in Frankreich.
- Muss nach der Ankunft online validiert werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ mit einer Dauer von bis zu 4 Jahren beantragen.
Wie erhält man den Status „Talent – Porteur de projet économique innovant“?
Vorausgehender Schritt: Anerkennung des innovativen Charakters des Projekts
Der Projektträger muss:
- Von einem Inkubator oder Akzelerator ausgewählt werden, der Partner der French Tech ist oder von einer „Capitale French Tech“ unterstützt wird,
- Andernfalls ein Unterstützungsschreiben von zwei anerkannten Akteuren des French Tech-Ökosystems (Forschungseinrichtungen, Unternehmen, qualifizierte Persönlichkeiten, Labore usw.) erhalten.
Nach dieser Auswahl oder dem Erhalt der Unterstützung reicht der Gründer einen Antrag auf Anerkennung des innovativen Charakters des Projekts auf der dafür vorgesehenen Plattform ein.
Wenn das Projekt als innovativ anerkannt wird, stellt die Direction générale interdépartementale de l’économie, de l’emploi, du travail et des solidarités Île-de-France (DRIEETS IDF) eine offizielle Bescheinigung aus.
Diese Bescheinigung muss dann dem Antrag auf ein Langzeitvisum oder den Aufenthaltstitel „Talent“ zusammen mit den anderen Belegen beigefügt werden.
Beantragung eines Visums oder Aufenthaltstitels
Wenn der Gründer im Ausland ansässig ist, wird der Antrag auf ein Langzeitvisum mit dem Vermerk „Talent“ bei den zuständigen französischen Konsularbehörden gestellt. Dieses Visum ermöglicht die Einreise nach Frankreich und die sofortige Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Sobald er sich im Land befindet, muss er unmittelbar nach seiner Ankunft die dafür vorgesehene Plattform für Aufenthaltstitel aufrufen, um die Formalitäten abzuschließen.
Wenn der Gründer bereits in Frankreich ansässig ist, muss er innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel oder einen Statuswechsel über die dafür vorgesehene Plattform stellen. Das Verfahren muss zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf des vorherigen Aufenthaltstitels eingeleitet werden.
Gut zu wissen
Zwischen der Antragstellung und der Aushändigung des Aufenthaltstitels kann das ausländische Talent in seinem Online-Konto den Status seines Antrags einsehen, auf eventuelle Nachforderungen zur Vervollständigung seiner Unterlagen reagieren und von den getroffenen Entscheidungen Kenntnis nehmen. Sobald der Antrag von der Präfektur über die Plattform validiert wurde, erhält das ausländische Talent eine Bestätigung über die positive Entscheidung, die bis zum Termin bei der Präfektur zur Abholung des Aufenthaltstitels als solcher gilt.
Die Präfektur legt die Dauer des ausgestellten Aufenthaltstitels „Talent“ fest.
Die genaue Liste der erforderlichen Dokumente wird von der für die Bearbeitung des Dossiers zuständigen Behörde und auf der Website France-Visas mitgeteilt. Sie umfasst insbesondere Unterlagen zum Nachweis der Ernennung, der Vergütung und der Zugehörigkeit zur Gruppe.
Sie finden hier auch die Liste der Unterlagen als Orientierungshilfe
Die Verwaltungskosten umfassen:
- Eine Verwaltungsgebühr von 300 €;
- Eine Stempelgebühr von 50 € bei Aushändigung des Aufenthaltstitels.
Zu diesen Beträgen kommen gegebenenfalls die Kosten für das Langzeitvisum in Höhe von 99 € hinzu.
Wie verlängert man seinen Aufenthalt in Frankreich?
Der Antrag auf Verlängerung muss 2 bis 4 Monate vor Ablauf des Titels auf der dafür vorgesehenen Plattform gestellt werden.
Der Gründer muss die tatsächliche und ernsthafte Fortführung seines innovativen Projekts nachweisen und über ausreichende Mittel verfügen, die dem SMIC entsprechen (21.876,36 € zum 1. Januar 2026).
Die Verwaltungskosten für die Verlängerung betragen 250 €.
Bei einer Änderung der beruflichen Situation kann innerhalb der gesetzlichen Fristen ein Statuswechsel beantragt werden, sofern die Voraussetzungen für den neu beantragten Titel erfüllt sind. Der Antrag ist auf der dafür vorgesehenen Plattform zu stellen.
Es ist erforderlich, die Zulassungsvoraussetzungen für den neu beantragten Aufenthaltstitel zu erfüllen.
Nach 5 Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Frankreich kann die Beantragung einer Daueraufenthaltskarte (Carte de résident) in Betracht gezogen werden.
Diese Karte:
- Berechtigt zum Aufenthalt und zur Ausübung jeder beruflichen Tätigkeit, vorbehaltlich des Erhalts der erforderlichen Diplome im Falle reglementierter Berufe.
- Wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar.
Wie sieht es mit der begleitenden Familie aus?
Der Ehepartner und die unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder des Inhabers des Status „Talent – Porteur de projet économique innovant“ können vom Status der begleitenden Familie profitieren, der ihnen den legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.