Status Talent – Fachkraft
Die Rekrutierung junger internationaler Hochschulabsolventen in Frankreich ist mit einem speziellen Status möglich. Der Status „Talent – Fachkraft“ ermöglicht es einem ausländischen Arbeitnehmer, der einen Master oder einen gleichwertigen Abschluss in Frankreich erworben hat, in Frankreich zu leben und zu arbeiten.
Zusammenfassung
- Dieser Status richtet sich an qualifizierte Arbeitnehmer mit einem Master oder einem gleichwertigen Abschluss, der in Frankreich erworben wurde und die für eine Beschäftigung rekrutiert werden, die ihrem Qualifikationsniveau entspricht.
- Er wird unter der Voraussetzung eines Arbeitsvertrags von mindestens 3 Monaten und eines jährlichen Bruttogehalts von mindestens 39.582 € (Betrag gültig am 31. August 2025) ausgestellt.
- Der Aufenthaltstitel Talent – Fachkraft ermöglicht den Aufenthalt und die Arbeit in Frankreich für bis zu 4 Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung.
- Er gilt als Arbeitserlaubnis für die Erwerbstätigkeit, die seine Ausstellung begründet hat.
- Der Ehepartner und minderjährige Kinder können den Inhaber begleiten, wobei der Ehepartner berechtigt ist, in Frankreich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Wer ist betroffen?
Staatsangehörige eines Drittstaates außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die in Frankreich eine Erwerbstätigkeit von mehr als drei Monaten ausüben möchten, müssen einen Aufenthaltstitel besitzen, der zur Arbeit berechtigt.
Der Aufenthaltstitel „Talent – Fachkraft“ kann für folgende Profile ausgestellt werden:
- Der junge Hochschulabsolvent, der einen mindestens dem Mastergrad gleichwertigen Abschluss einer akkreditierten Hochschule besitzt.
- Der Arbeitnehmer, der von einem jungen innovativen Unternehmen (JEI) oder von einem von einer öffentlichen Einrichtung als innovativ anerkannten Unternehmen eingestellt wird.
- Der entsandte Arbeitnehmer, der einen Wechsel zwischen Niederlassungen desselben Unternehmens oder zwischen Unternehmen derselben Gruppe vornimmt.
Algerische Staatsbürger profitieren von einem spezifischen Regime, das vom „Talent“-System getrennt ist.
Anerkannte Abschlüsse
Anerkannte Abschlüsse sind die Mastères Spécialisés oder Master of Science (zertifiziert von der Conférence des Grandes Écoles) oder mindestens gleichwertige Masterabschlüsse (Ingenieurdiplom, Wirtschaftsprüferdiplom usw.).
Der Aufenthaltstitel „Talent – Fachkraft“ erlaubt ausschließlich die Ausübung der Erwerbstätigkeit, die seine Ausstellung begründet hat.
Welche Zulassungsbedingungen gibt es?
Die Fachkraft muss nachweisen:
- Ein jährliches Bruttogehalt, das mindestens dem durch Verordnung festgelegten durchschnittlichen jährlichen Bruttobezug entspricht, d.h. 39.582 € am 31. August 2025.
- Einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit oder einen befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 3 Monaten mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
- Einen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss, der in Frankreich erworben wurde, oder einen Abschluss als Mastère Spécialisé, Master of Science, der von der Conférence des Grandes Écoles zertifiziert wurde.
Die mehrjährige Aufenthaltskarte „Talent“ gilt als Arbeitserlaubnis.
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Der Status „Talent – Fachkraft“ berechtigt seinen Inhaber, sich in Frankreich aufzuhalten und einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Wussten Sie schon?
Es ist möglich, einen internationalen Kandidaten, der sich bereits in Frankreich unter dem Status „Talent – Fachkraft“ aufhält, ohne neue Formalitäten einzustellen, sofern die neu angebotene Stelle weiterhin die Zulassungsbedingungen dieses Titels erfüllt.
Vor der Einstellung muss der neue Arbeitgeber jedoch die Gültigkeit des Aufenthaltstitels überprüfen.
Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?
Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels hängt von der Dauer des Arbeitsvertrags ab:
- Wenn der Vertrag für mindestens zwei Jahre abgeschlossen wird, wird der Aufenthaltstitel für eine maximale Dauer von vier Jahren ausgestellt.
- Wenn der Vertrag für eine Dauer von weniger als zwei Jahren abgeschlossen wird, wird der Titel für eine Dauer ausgestellt, die der Vertragsdauer zuzüglich drei Monaten entspricht, jedoch maximal zwei Jahre.
Das Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt
Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann der ausländische Geschäftsführer ein Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS), mit dem Vermerk „Talent“ erhalten. Dieses Visum:
- Ist bis zu 12 Monate gültig
- Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sofort nach der Ankunft in Frankreich.
- Muss nach der Ankunft online validiert werden.
Nach Ablauf seiner Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 4 Jahren beantragen.
Wie erhalte ich den Status Talent – Blaue Karte EU?
- Wenn der Arbeitnehmer außerhalb Frankreichs wohnt
Der Antrag muss bei den zuständigen französischen Konsularbehörden gestellt werden.
- Der Antrag auf ein Langzeitvisum „Talent“ wird online auf der offiziellen Website France-Visas gestellt. Auch wenn der Visumantrag persönlich ist, muss der Arbeitgeber seinen zukünftigen Arbeitnehmer bei den Formalitäten unterstützen.
- Das Verfahren kann bis zu drei Monate vor der Ankunft in Frankreich eingeleitet werden.
- Sofort nach der Einreise in das Hoheitsgebiet berechtigt das Visum zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
- Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel „Talent“ wird anschließend auf der speziellen Plattform abgeschlossen.
Eine Bescheinigung über die positive Entscheidung wird ausgestellt, während auf die Aushändigung des Aufenthaltstitels durch die Präfektur gewartet wird.
- Wenn der Arbeitnehmer bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in Frankreich wohnt
Er muss einen Antrag auf Statusänderung auf der speziellen Plattform stellen.
- Der Antrag muss 4 bis 2 Monate vor Ablauf des aktuellen Titels eingereicht werden. Auch wenn der Antrag auf einen Aufenthaltstitel persönlich ist, muss der Arbeitgeber seinen zukünftigen Arbeitnehmer bei den Formalitäten unterstützen.
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass er alle Zulassungsbedingungen für den Talent-Titel erfüllt.
Gut zu wissen
Zwischen der Antragstellung und der Aushändigung des Aufenthaltstitels kann das ausländische Talent den Status seines Antrags online in seinem Konto einsehen, auf eventuelle Anfragen zur Vervollständigung seines Dossiers antworten und die getroffenen Entscheidungen zur Kenntnis nehmen.
Die genaue Liste der einzureichenden Dokumente wird dem Antragsteller von der für die Bearbeitung des Dossiers zuständigen Behörde und auf der Website France-Visas mitgeteilt.
Als Anhaltspunkt finden Sie hier die Liste der erforderlichen Dokumente.
Die Verwaltungskosten umfassen:
- Eine Verwaltungsgebühr von 300 €.
- Eine Stempelgebühr von 50 € bei der Aushändigung des Aufenthaltstitels in der Präfektur.
Zu diesen Kosten kommen die Kosten für das Langzeitvisum hinzu, d.h. 99 €.
Wie verlängere ich den Aufenthalt in Frankreich?
Der Verlängerungsantrag muss zwischen 4 und 2 Monaten vor Ablauf des Aufenthaltstitels auf der speziellen Plattform eingereicht werden.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er weiterhin die Ausstellungsbedingungen erfüllt, insbesondere durch Vorlage einer aktuellen Bescheinigung über die berufliche Tätigkeit, die auf der Website mesdroitssociaux.gouv.fr heruntergeladen werden kann.
Die Kosten für die Verlängerung betragen 250 €.
Im Falle einer Änderung der beruflichen Situation kann eine Statusänderung über die spezielle Plattform für einen Talent-Titel oder bei der Präfektur des Wohnortes für andere Kategorien von Aufenthaltstiteln beantragt werden, sofern die Bedingungen des neu beantragten Titels erfüllt sind.
Nach 5 Jahren ununterbrochenen und regulären Aufenthalts in Frankreich kann ein Antrag auf eine Daueraufenthaltskarte gestellt werden.
Diese Karte berechtigt zum Aufenthalt und zur Ausübung jeder beruflichen Tätigkeit (vorbehaltlich der für reglementierte Berufe erforderlichen Diplome).
Sie wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt und ist verlängerbar.
Was ist mit der begleitenden Familie?
Der Ehepartner und die minderjährigen unterhaltsberechtigten Kinder des Inhabers des „Talent“-Status können den Status der begleitenden Familie erhalten, der ihnen einen legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.
Der Ehepartner kann einen Aufenthaltstitel „Talent – Familie“ erhalten, der den Aufenthalt und die Ausübung jeder Erwerbstätigkeit für die Gültigkeitsdauer des Titels des Arbeitnehmers erlaubt.