Status Talent – Fachkraft

Die Rekrutierung junger internationaler Hochschulabsolventen in Frankreich ist mit einem speziellen Status möglich. Der Status „Talent – Fachkraft“ ermöglicht es einem ausländischen Arbeitnehmer, der einen Master oder einen gleichwertigen Abschluss in Frankreich erworben hat, in Frankreich zu leben und zu arbeiten.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Zusammenfassung

  • Dieser Status richtet sich an qualifizierte Arbeitnehmer mit einem Master oder einem gleichwertigen Abschluss, der in Frankreich erworben wurde und die für eine Beschäftigung rekrutiert werden, die ihrem Qualifikationsniveau entspricht.
  • Er wird unter der Voraussetzung eines Arbeitsvertrags von mindestens 3 Monaten und eines jährlichen Bruttogehalts von mindestens 39.582 € (Betrag gültig am 31. August 2025) ausgestellt.
  • Der Aufenthaltstitel Talent – Fachkraft ermöglicht den Aufenthalt und die Arbeit in Frankreich für bis zu 4 Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung.
  • Er gilt als Arbeitserlaubnis für die Erwerbstätigkeit, die seine Ausstellung begründet hat.
  • Der Ehepartner und minderjährige Kinder können den Inhaber begleiten, wobei der Ehepartner berechtigt ist, in Frankreich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Wer ist betroffen?

Staatsangehörige eines Drittstaates außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die in Frankreich eine Erwerbstätigkeit von mehr als drei Monaten ausüben möchten, müssen einen Aufenthaltstitel besitzen, der zur Arbeit berechtigt.

Der Aufenthaltstitel „Talent – Fachkraft“ kann für folgende Profile ausgestellt werden:

Algerische Staatsbürger profitieren von einem spezifischen Regime, das vom „Talent“-System getrennt ist.

Anerkannte Abschlüsse

Anerkannte Abschlüsse sind die Mastères Spécialisés oder Master of Science (zertifiziert von der Conférence des Grandes Écoles) oder mindestens gleichwertige Masterabschlüsse (Ingenieurdiplom, Wirtschaftsprüferdiplom usw.).

Der Aufenthaltstitel „Talent – Fachkraft“ erlaubt ausschließlich die Ausübung der Erwerbstätigkeit, die seine Ausstellung begründet hat.

 

Welche Zulassungsbedingungen gibt es?

Die Fachkraft muss nachweisen:

  • Ein jährliches Bruttogehalt, das mindestens dem durch Verordnung festgelegten durchschnittlichen jährlichen Bruttobezug entspricht, d.h. 39.582 € am 31. August 2025.
  • Einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit oder einen befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 3 Monaten mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
  • Einen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss, der in Frankreich erworben wurde, oder einen Abschluss als Mastère Spécialisé, Master of Science, der von der Conférence des Grandes Écoles zertifiziert wurde.

Die mehrjährige Aufenthaltskarte „Talent“ gilt als Arbeitserlaubnis.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Der Status „Talent – Fachkraft“ berechtigt seinen Inhaber, sich in Frankreich aufzuhalten und einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Wussten Sie schon?

Es ist möglich, einen internationalen Kandidaten, der sich bereits in Frankreich unter dem Status „Talent – Fachkraft“ aufhält, ohne neue Formalitäten einzustellen, sofern die neu angebotene Stelle weiterhin die Zulassungsbedingungen dieses Titels erfüllt.

Vor der Einstellung muss der neue Arbeitgeber jedoch die Gültigkeit des Aufenthaltstitels überprüfen.

Weitere Informationen

Wie lange ist der Aufenthalt erlaubt?

Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels hängt von der Dauer des Arbeitsvertrags ab:

  • Wenn der Vertrag für mindestens zwei Jahre abgeschlossen wird, wird der Aufenthaltstitel für eine maximale Dauer von vier Jahren ausgestellt.
  • Wenn der Vertrag für eine Dauer von weniger als zwei Jahren abgeschlossen wird, wird der Titel für eine Dauer ausgestellt, die der Vertragsdauer zuzüglich drei Monaten entspricht, jedoch maximal zwei Jahre.

Das Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt

Wenn die geplante Aufenthaltsdauer weniger als ein Jahr beträgt, kann der ausländische Geschäftsführer ein Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS), mit dem Vermerk „Talent“ erhalten. Dieses Visum:

  • Ist bis zu 12 Monate gültig
  • Ermöglicht die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sofort nach der Ankunft in Frankreich.
  • Muss nach der Ankunft online validiert werden.

Nach Ablauf seiner Gültigkeit kann der Inhaber einen Aufenthaltstitel „Talent“ mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 4 Jahren beantragen.

Ein VLS-TS validieren

Wie erhalte ich den Status Talent – Blaue Karte EU?

Wie verlängere ich den Aufenthalt in Frankreich?

Was ist mit der begleitenden Familie?

Der Ehepartner und die minderjährigen unterhaltsberechtigten Kinder des Inhabers des „Talent“-Status können den Status der begleitenden Familie erhalten, der ihnen einen legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.

Der Ehepartner kann einen Aufenthaltstitel „Talent – Familie“ erhalten, der den Aufenthalt und die Ausübung jeder Erwerbstätigkeit für die Gültigkeitsdauer des Titels des Arbeitnehmers erlaubt.

 

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