Einstellung ausländischer Mitarbeiter in Frankreich: Aufenthaltstitel und Bedingungen
Frankreich bietet verschiedene Lösungen zur Rekrutierung internationaler Talente, je nach Profil des Kandidaten und der angebotenen Stelle. Die Einstellung eines Mitarbeiters erfordert die Ermittlung des passenden Aufenthaltstitels für das Profil des Kandidaten und den vorgeschlagenen Vertrag. Mehrere Status ermöglichen es Unternehmen, internationale Talente in einem sicheren Rahmen einzustellen.
Frankreich bietet Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, internationale Mitarbeiter zu rekrutieren, um ihre Entwicklungsprojekte zu unterstützen.
Die Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters in Frankreich erfordert die Ermittlung des anwendbaren Rechtsrahmens, abhängig vom Profil des Kandidaten, der Art der Stelle und der Art des Vertrags, der mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber geschlossen wird.
Für Staatsangehörige von Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die länger als drei Monate in Frankreich leben und arbeiten möchten, ist der Zugang zum Arbeitsmarkt an den Erhalt eines geeigneten Aufenthaltstitels gebunden.
Algerische Staatsbürger profitieren ihrerseits von einer gesonderten Regelung.
Der Status „Talent“: ein Hebel zur Rekrutierung internationaler Talente
Der Status „Talent“ ermöglicht es französischen Unternehmen, qualifizierte ausländische Mitarbeiter für Schlüsselpositionen in einem vereinfachten Rahmen einzustellen.
Dieser Aufenthaltstitel, der als Arbeitserlaubnis gilt, ist für Profile mit hohem Mehrwert für die französische Wirtschaft bestimmt. Er kann bis zu 4 Jahre gültig sein, ist verlängerbar, bietet eine erhöhte administrative Stabilität und ermöglicht es dem Mitarbeiter, mit seinen Familienmitgliedern nach Frankreich zu kommen, die ebenfalls eine berufliche Tätigkeit ausüben können.
Hochqualifizierte Mitarbeiter – Blaue Karte EU
Status für Profile mit hoher Expertise, die strenge Qualifikations- und Vergütungskriterien erfüllen.
Mitarbeiter im unternehmensinternen Transfer (französischer Vertrag)
Rahmen, der den Transfer von Mitarbeitern innerhalb einer internationalen Gruppe erleichtert, wenn der Arbeitsvertrag mit der französischen Einheit geschlossen wird.
Qualifizierte Mitarbeiter mit französischem Abschluss
Status, der Absolventen mit einem Master-Abschluss oder einem gleichwertigen in Frankreich erworbenen Abschluss einen dauerhaften Zugang zum französischen Arbeitsmarkt ermöglicht.
French Tech Visa – Mitarbeiter eines innovativen Unternehmens
Verfahren, das innovativen Unternehmen vorbehalten ist, die Talente für technologische, wirtschaftliche oder strategische Projekte einstellen.
Temporäre Status: gezielte Rekrutierungsbedürfnisse erfüllen
Außerhalb des Status „Talent“ können Unternehmen ausländische Mitarbeiter über temporäre Aufenthaltstitel einstellen.
Diese Status unterliegen der vorherigen Einholung einer Arbeitserlaubnis, die vom Arbeitgeber über eine spezielle Plattform beantragt wird.
Sie decken zeitlich definierte Rekrutierungsbedürfnisse ab und können im Rahmen eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrags gewährt werden.
Bei der Prüfung des Antrags kann die Verwaltung die Arbeitsmarktlage berücksichtigen, insbesondere wenn das gesuchte Profil auf dem französischen Arbeitsmarkt nicht als prioritär eingestuft wird.
Aufenthaltstitel Angestellter / Temporärer Arbeitnehmer
Für unbefristet oder befristet angestellte Mitarbeiter handelt es sich um Status, die an die Erlangung einer Arbeitserlaubnis gebunden sind und die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung in Frankreich außerhalb des Talent-Status ermöglichen.
Arbeitserlaubnis
Digitales Verfahren, das vom Arbeitgeber durchgeführt wird und eine unerlässliche Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels für bestimmte Profile ausländischer Mitarbeiter ist
Welche Status gibt es für die Rekrutierung internationaler Talente?
Zielgruppe | Zulassungsvoraussetzungen | Aufenthaltstitel | Dauer |
|---|---|---|---|
| Hochqualifizierte Mitarbeiter | Der Mitarbeiter muss nachweisen:
Inhaber einer Blauen Karte EU, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde und die sich dort mindestens 18 Monate aufgehalten haben, können diesen Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie den Antrag innerhalb eines Monats nach ihrer Einreise nach Frankreich stellen. | Mehrjähriger Aufenthaltstitel „Talent – Blaue Karte EU, CBE“ | Bis zu 4 Jahre, verlängerbar |
| Mitarbeiter im unternehmensinternen Transfer, mit französischem Vertrag | Der Mitarbeiter eines im Ausland ansässigen Unternehmens muss nachweisen:
| Mehrjähriger Aufenthaltstitel „Talent – Entsandter Mitarbeiter“ | Bis zu 4 Jahre, verlängerbar. Berechtigt nicht zur Beantragung einer Daueraufenthaltskarte nach 5 Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Frankreich. |
| Qualifizierter Mitarbeiter | Der qualifizierte Mitarbeiter muss nachweisen:
| Mehrjähriger Aufenthaltstitel „Talent – Qualifizierter Mitarbeiter“ | Bis zu 4 Jahre, verlängerbar |
| Mitarbeiter eines jungen innovativen Unternehmens (JEI) | Der Mitarbeiter eines jungen innovativen Unternehmens (JEI) muss nachweisen:
| Mehrjähriger Aufenthaltstitel „Talent – Mitarbeiter eines JEI“ | Bis zu 4 Jahre, verlängerbar |
| French Tech Visa für Mitarbeiter: Mitarbeiter eines vom Wirtschafts- und Finanzministerium als innovativ anerkannten Unternehmens | Der Mitarbeiter eines vom Wirtschaftsministerium als innovativ anerkannten Unternehmens muss nachweisen:
Der Antrag auf Anerkennung des innovativen Charakters wird vom Arbeitgeber online über eine spezielle Plattform gestellt. | Mehrjähriger Aufenthaltstitel „Talent – Mitarbeiter eines innovativen Unternehmens“ | Bis zu 4 Jahre, verlängerbar |
| Mitarbeiter mit unbefristetem Arbeitsvertrag (CDI) oder befristetem Arbeitsvertrag (CDD), außerhalb des Talent-Status | Der Mitarbeiter muss nachweisen:
| Langzeitvisum als Aufenthaltstitel (VLS-TS) oder temporärer Aufenthaltstitel „Angestellter“ oder „Temporärer Arbeitnehmer“ | Ein Jahr, verlängerbar, oder Dauer des Vertrags. Verlängerbar für eine Dauer, die der Dauer des befristeten Vertrags oder des neuen befristeten Vertrags entspricht. |
| Mitarbeiter algerischer Staatsangehörigkeit | Der Mitarbeiter muss nachweisen:
| Aufenthaltsbescheinigung mit dem Vermerk „Angestellter“ | Ein Jahr, verlängerbar |