Einstellung ausländischer Mitarbeiter in Frankreich: Aufenthaltstitel und Bedingungen

Frankreich bietet verschiedene Lösungen zur Rekrutierung internationaler Talente, je nach Profil des Kandidaten und der angebotenen Stelle. Die Einstellung eines Mitarbeiters erfordert die Ermittlung des passenden Aufenthaltstitels für das Profil des Kandidaten und den vorgeschlagenen Vertrag. Mehrere Status ermöglichen es Unternehmen, internationale Talente in einem sicheren Rahmen einzustellen.

Geprüft am 11. Mai 2026

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Frankreich bietet Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, internationale Mitarbeiter zu rekrutieren, um ihre Entwicklungsprojekte zu unterstützen.

Die Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters in Frankreich erfordert die Ermittlung des anwendbaren Rechtsrahmens, abhängig vom Profil des Kandidaten, der Art der Stelle und der Art des Vertrags, der mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber geschlossen wird.

Für Staatsangehörige von Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die länger als drei Monate in Frankreich leben und arbeiten möchten, ist der Zugang zum Arbeitsmarkt an den Erhalt eines geeigneten Aufenthaltstitels gebunden.

Algerische Staatsbürger profitieren ihrerseits von einer gesonderten Regelung.

Der Status „Talent“: ein Hebel zur Rekrutierung internationaler Talente

Der Status „Talent“ ermöglicht es französischen Unternehmen, qualifizierte ausländische Mitarbeiter für Schlüsselpositionen in einem vereinfachten Rahmen einzustellen.

Dieser Aufenthaltstitel, der als Arbeitserlaubnis gilt, ist für Profile mit hohem Mehrwert für die französische Wirtschaft bestimmt. Er kann bis zu 4 Jahre gültig sein, ist verlängerbar, bietet eine erhöhte administrative Stabilität und ermöglicht es dem Mitarbeiter, mit seinen Familienmitgliedern nach Frankreich zu kommen, die ebenfalls eine berufliche Tätigkeit ausüben können.

Temporäre Status: gezielte Rekrutierungsbedürfnisse erfüllen

Außerhalb des Status „Talent“ können Unternehmen ausländische Mitarbeiter über temporäre Aufenthaltstitel einstellen.
Diese Status unterliegen der vorherigen Einholung einer Arbeitserlaubnis, die vom Arbeitgeber über eine spezielle Plattform beantragt wird.

Sie decken zeitlich definierte Rekrutierungsbedürfnisse ab und können im Rahmen eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrags gewährt werden.

Bei der Prüfung des Antrags kann die Verwaltung die Arbeitsmarktlage berücksichtigen, insbesondere wenn das gesuchte Profil auf dem französischen Arbeitsmarkt nicht als prioritär eingestuft wird.

Welche Status gibt es für die Rekrutierung internationaler Talente?

Zielgruppe
Zulassungsvoraussetzungen
Aufenthaltstitel
Dauer
Hochqualifizierte MitarbeiterDer Mitarbeiter muss nachweisen:
  • Einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 6 Monaten mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
  • Einen Hochschulabschluss von mindestens 3 Jahren oder Dokumente, die 5 Jahre Berufserfahrung auf vergleichbarem Niveau belegen.
  • Ein jährliches Bruttogehalt, das mindestens das 1,5-fache des durch Verordnung festgelegten durchschnittlichen jährlichen Bruttoreferenzgehalts beträgt, d.h. 59.373 € zum 31. August 2025.

Inhaber einer Blauen Karte EU, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde und die sich dort mindestens 18 Monate aufgehalten haben, können diesen Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie den Antrag innerhalb eines Monats nach ihrer Einreise nach Frankreich stellen.

Mehrjähriger Aufenthaltstitel

„Talent – Blaue Karte EU, CBE“
Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
Mitarbeiter im unternehmensinternen Transfer, mit französischem VertragDer Mitarbeiter eines im Ausland ansässigen Unternehmens muss nachweisen:
  • Einen Arbeitsvertrag mit der Tochtergesellschaft in Frankreich.
  • Eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 3 Monaten in der Unternehmensgruppe.
  • Ein jährliches Bruttogehalt, das mindestens dem durch Verordnung festgelegten durchschnittlichen jährlichen Bruttoreferenzgehalt entspricht, d.h. 39.582 € zum 31. August 2025.
Mehrjähriger Aufenthaltstitel

„Talent – Entsandter Mitarbeiter“
Bis zu 4 Jahre, verlängerbar.

Berechtigt nicht zur Beantragung einer Daueraufenthaltskarte nach 5 Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Frankreich.

Qualifizierter MitarbeiterDer qualifizierte Mitarbeiter muss nachweisen:
  • Ein jährliches Bruttogehalt, das mindestens dem durch Verordnung festgelegten durchschnittlichen jährlichen Bruttoreferenzgehalt entspricht, d.h. 39.582 € zum 31. August 2025.
  • Einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 3 Monaten mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
  • Einen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen in Frankreich erworbenen Abschluss.
Mehrjähriger Aufenthaltstitel

„Talent – Qualifizierter Mitarbeiter“
Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
Mitarbeiter eines jungen innovativen Unternehmens (JEI)Der Mitarbeiter eines jungen innovativen Unternehmens (JEI) muss nachweisen:
  • Ein jährliches Bruttogehalt, das mindestens dem durch Verordnung festgelegten durchschnittlichen jährlichen Bruttoreferenzgehalt entspricht, d.h. 39.582 € zum 31. August 2025.
  • Einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 3 Monaten mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
  • Seine Beteiligung am Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Unternehmens.
  • Den Status eines jungen innovativen Unternehmens (JEI) seines Arbeitgebers, insbesondere ein Unternehmen, das jünger als 8 Jahre ist, mit einer konsolidierten Belegschaft von weniger als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von weniger als 50 Millionen Euro.
Mehrjähriger Aufenthaltstitel

„Talent – Mitarbeiter eines JEI“
Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
French Tech Visa für Mitarbeiter: Mitarbeiter eines vom Wirtschafts- und Finanzministerium als innovativ anerkannten UnternehmensDer Mitarbeiter eines vom Wirtschaftsministerium als innovativ anerkannten Unternehmens muss nachweisen:
  • Ein jährliches Bruttogehalt, das mindestens dem durch Verordnung festgelegten durchschnittlichen jährlichen Bruttoreferenzgehalt entspricht, d.h. 39.582 € zum 31. August 2025.
  • Einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 3 Monaten mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
  • Die Ausübung von Funktionen im Zusammenhang mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt dieses Unternehmens oder mit der wirtschaftlichen, sozialen, internationalen und ökologischen Entwicklung dieses Projekts.

Der Antrag auf Anerkennung des innovativen Charakters wird vom Arbeitgeber online über eine spezielle Plattform gestellt.

Mehrjähriger Aufenthaltstitel

„Talent – Mitarbeiter eines innovativen Unternehmens“
Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
Mitarbeiter mit unbefristetem Arbeitsvertrag (CDI) oder befristetem Arbeitsvertrag (CDD), außerhalb des Talent-StatusDer Mitarbeiter muss nachweisen:
  • Einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag.
  • Die vorherige Einholung einer Arbeitserlaubnis.
Langzeitvisum als Aufenthaltstitel (VLS-TS) oder temporärer Aufenthaltstitel

„Angestellter“ oder „Temporärer Arbeitnehmer“
Ein Jahr, verlängerbar, oder Dauer des Vertrags. Verlängerbar für eine Dauer, die der Dauer des befristeten Vertrags oder des neuen befristeten Vertrags entspricht.
Mitarbeiter algerischer StaatsangehörigkeitDer Mitarbeiter muss nachweisen:
Aufenthaltsbescheinigung mit dem Vermerk „Angestellter“
Ein Jahr, verlängerbar