Der Status ausländischer Führungskräfte
Wenn Sie sich für Frankreich entscheiden, profitieren Sie von einem klaren Rahmen für die Gründung, Investition, Leitung oder Entwicklung eines Unternehmens. Je nach Ihrem Projekt und Ihrer Rolle gibt es verschiedene Statuten, die es Führungskräften, Gründern, Investoren und internationalen Unternehmern ermöglichen, sich in Frankreich niederzulassen, um ihr Geschäft zu betreiben.
Frankreich bietet verschiedene Migrationsstatus, um internationale Führungskräfte, Gründer, Investoren und Unternehmer bei ihrer Niederlassung in Frankreich zu unterstützen und ihre Niederlassungs- und Entwicklungsprojekte zu verfolgen. Je nach Art des Projekts ist es möglich, eine Tochtergesellschaft zu leiten, ein Unternehmen zu gründen, ein innovatives Start-up-Unternehmen zu starten, zu investieren oder eine unabhängige Tätigkeit in einem klaren und strukturierten Rahmen auszuüben.
Reglementierte Berufe
Einige Berufe sind reglementiert und erfordern zusätzlich zum Migrationsstatus spezifische Diplome, Qualifikationen oder Genehmigungen, um in Frankreich ausgeübt werden zu können.
Welche Status sind erforderlich, um in Frankreich zu leiten, zu gründen oder zu investieren?
Hier finden Sie die verschiedenen anwendbaren Statuten und eine Übersichtstabelle, um die wichtigsten Merkmale zu vergleichen.
Leitung einer Tochtergesellschaft in Frankreich (sozialer Mandatar)
Für Führungskräfte, die an die Spitze einer französischen Tochtergesellschaft einer ausländischen Gruppe berufen werden.
Ein Unternehmen in Frankreich gründen
Für ausländische Staatsangehörige, die ihr eigenes Geschäft gründen und entwickeln möchten.
Investition in ein Unternehmen in Frankreich
Für ausländische Staatsangehörige, die sich in Frankreich niederlassen wollen, um eine strukturierende wirtschaftliche Investition zu tätigen.
Investitionen in ein Tech-Unternehmen in Frankreich
Für ausländische Staatsangehörige, die in das Ökosystem der innovativen Technologien investieren möchten.
Gründung eines innovativen Start-up-Unternehmens in Frankreich
Für Gründer von innovativen Projekten, die im French Tech Ökosystem anerkannt sind.
Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Frankreich
Für Einzelunternehmer und Freiberufler.
Sonderfall algerischer Staatsangehöriger
Für algerische Staatsangehörige gilt eine Sonderregelung. Um eine selbständige Tätigkeit in Frankreich für mehr als drei Monate auszuüben, müssen sie den entsprechenden Titel beantragen, der im französisch-algerischen Abkommen vorgesehen ist, sofern sie die Bedingungen für die geplante Tätigkeit erfüllen.
Übersichtstabelle der Visa und Aufenthaltstitel für ausländische Führungskräfte
Zielgruppe | Zulassungsvoraussetzungen | Aufenthaltstitel | Dauer |
|---|---|---|---|
| Geschäftsführer oder gesetzlicher Vertreter | Der Geschäftsführer muss Folgendes nachweisen:
| Mehrjähriger Aufenthaltstitel „Talent – Geschäftsführer“ | Bis zu 4 Jahre, verlängerbar |
| Unternehmensgründer | Der Unternehmensgründer muss Folgendes nachweisen:
| Mehrjähriger Aufenthaltstitel „Talent – Unternehmensgründer“ | Bis zu 4 Jahre, verlängerbar |
| Gründer eines Start-up-Unternehmens | Der Start-up-Gründer muss Folgendes nachweisen:
Der Unternehmer profitiert vom Verfahren French Tech Visa for Founders. | Mehrjähriger Aufenthaltstitel „Talent – Träger eines innovativen wirtschaftlichen Projekts“ | Bis zu 4 Jahre, verlängerbar |
| Investor | Der Investor muss:
Ausschließlich finanzielle Investitionen sind ausgeschlossen. Für Projekte aus dem innovativen Ökosystem kann das Verfahren French Tech Visa for Investors genutzt werden. | Mehrjähriger Aufenthaltstitel „Talent – Wirtschaftlicher Investor“ | Bis zu 4 Jahre, verlängerbar |
| Unternehmer | Der Unternehmer muss Folgendes nachweisen:
| Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt, oder Aufenthaltstitel „Unternehmer / Freier Beruf“ | Ein Jahr, verlängerbar |
| Führungskraft algerischer Staatsangehörigkeit | Algerische Staatsangehörige profitieren von einem abweichenden Migrationsstatus. Um in Frankreich ein Unternehmen zu leiten, müssen sie ein Langzeitvisum für Kaufleute, Handwerker, Industrielle oder Freiberufler beantragen und sich je nach Fall im Handels- und Gesellschaftsregister, im Handwerksverzeichnis oder bei einer Berufskammer registrieren lassen. | Aufenthaltszertifikat für eine nichtselbstständige Tätigkeit | Ein Jahr, verlängerbar |