Der Status ausländischer Führungskräfte

Wenn Sie sich für Frankreich entscheiden, profitieren Sie von einem klaren Rahmen für die Gründung, Investition, Leitung oder Entwicklung eines Unternehmens. Je nach Ihrem Projekt und Ihrer Rolle gibt es verschiedene Statuten, die es Führungskräften, Gründern, Investoren und internationalen Unternehmern ermöglichen, sich in Frankreich niederzulassen, um ihr Geschäft zu betreiben.

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Frankreich bietet verschiedene Migrationsstatus, um internationale Führungskräfte, Gründer, Investoren und Unternehmer bei ihrer Niederlassung in Frankreich zu unterstützen und ihre Niederlassungs- und Entwicklungsprojekte zu verfolgen. Je nach Art des Projekts ist es möglich, eine Tochtergesellschaft zu leiten, ein Unternehmen zu gründen, ein innovatives Start-up-Unternehmen zu starten, zu investieren oder eine unabhängige Tätigkeit in einem klaren und strukturierten Rahmen auszuüben.

Reglementierte Berufe

Einige Berufe sind reglementiert und erfordern zusätzlich zum Migrationsstatus spezifische Diplome, Qualifikationen oder Genehmigungen, um in Frankreich ausgeübt werden zu können.

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Welche Status sind erforderlich, um in Frankreich zu leiten, zu gründen oder zu investieren?

Hier finden Sie die verschiedenen anwendbaren Statuten und eine Übersichtstabelle, um die wichtigsten Merkmale zu vergleichen.

Sonderfall algerischer Staatsangehöriger

Für algerische Staatsangehörige gilt eine Sonderregelung. Um eine selbständige Tätigkeit in Frankreich für mehr als drei Monate auszuüben, müssen sie den entsprechenden Titel beantragen, der im französisch-algerischen Abkommen vorgesehen ist, sofern sie die Bedingungen für die geplante Tätigkeit erfüllen.

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Übersichtstabelle der Visa und Aufenthaltstitel für ausländische Führungskräfte

Zielgruppe
Zulassungsvoraussetzungen
Aufenthaltstitel
Dauer
Geschäftsführer oder gesetzlicher VertreterDer Geschäftsführer muss Folgendes nachweisen:
  • 3 Monate Betriebszugehörigkeit in einer Niederlassung oder einem Unternehmen derselben Gruppe als Arbeitnehmer oder Geschäftsführer.
  • Eine Vergütung in Höhe von mindestens dem Dreifachen des jährlichen Brutto-SMIC, d. h. 65.629,20 € zum 1. Januar 2026.
  • Seine tatsächliche Bestellung als gesetzlicher Vertreter in einer Niederlassung oder einem in Frankreich ansässigen Unternehmen.
Mehrjähriger Aufenthaltstitel

„Talent – Geschäftsführer“
Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
UnternehmensgründerDer Unternehmensgründer muss Folgendes nachweisen:
  • Den Besitz eines Diploms mindestens auf Master-Niveau oder gleichwertig oder eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung auf vergleichbarem Niveau.
  • Das Vorliegen eines realen und ernsthaften, wirtschaftlich tragfähigen Projekts zur Unternehmensgründung in Frankreich.
  • Eine Investition von mindestens 30.000 € in das Unternehmensprojekt.
  • Ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts mit Ressourcen in Höhe des SMIC, d. h. 21.876,40 € zum 1. Januar 2026.
Mehrjähriger Aufenthaltstitel

„Talent – Unternehmensgründer“
Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
Gründer eines Start-up-UnternehmensDer Start-up-Gründer muss Folgendes nachweisen:
  • Das Vorliegen eines innovativen wirtschaftlichen Projekts, das er auf französischem Staatsgebiet entwickeln möchte.
  • Die Anerkennung des Projekts durch die DRIEETS.
  • Ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts mit Ressourcen in Höhe des SMIC, d. h. 21.876,40 € zum 1. Januar 2026.

Der Unternehmer profitiert vom Verfahren French Tech Visa for Founders.

Mehrjähriger Aufenthaltstitel

„Talent – Träger eines innovativen wirtschaftlichen Projekts“
Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
InvestorDer Investor muss:
  • Eine direkte wirtschaftliche Investition in Frankreich tätigen, persönlich oder über ein Unternehmen, das er leitet oder an dem er mindestens 30 % des Kapitals hält.
  • Arbeitsplätze schaffen oder sichern oder sich verpflichten, innerhalb von vier Jahren nach der Investition Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern.
  • Eine Investition von mindestens 300.000 € in materielle oder immaterielle Anlagegüter tätigen oder sich verpflichten, diese zu tätigen.

Ausschließlich finanzielle Investitionen sind ausgeschlossen. Für Projekte aus dem innovativen Ökosystem kann das Verfahren French Tech Visa for Investors genutzt werden.

Mehrjähriger Aufenthaltstitel

„Talent – Wirtschaftlicher Investor“
Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
UnternehmerDer Unternehmer muss Folgendes nachweisen:
  • Eine Aktivität durchführen, die mit der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit und Ruhe vereinbar ist.
  • Eine wirtschaftlich tragfähige Tätigkeit auszuüben und, falls er in ein bestehendes Unternehmen eintritt, dass dieses ihm eine ausreichende Vergütung zahlen kann, mindestens in Höhe des SMIC, d. h. 21.876,40 € zum 1. Januar 2026.
Langzeitvisum, das als Aufenthaltstitel gilt, oder Aufenthaltstitel

„Unternehmer / Freier Beruf“
Ein Jahr, verlängerbar
Führungskraft algerischer StaatsangehörigkeitAlgerische Staatsangehörige profitieren von einem abweichenden Migrationsstatus. Um in Frankreich ein Unternehmen zu leiten, müssen sie ein Langzeitvisum für Kaufleute, Handwerker, Industrielle oder Freiberufler beantragen und sich je nach Fall im Handels- und Gesellschaftsregister, im Handwerksverzeichnis oder bei einer Berufskammer registrieren lassen.
Aufenthaltszertifikat für eine nichtselbstständige Tätigkeit
Ein Jahr, verlängerbar